Betreff
Jugendsozialarbeit Übergangsklassen an der Ernst-Penzoldt-Schule
Vorlage
51/090/2016
Art
Beschlussvorlage

1. An der Ernst-Penzolt-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eine Stelle Jugendsozialarbeit
    zur Unterstützung der beiden Ganztageklassen eingerichtet.

 

2. Die stellenplanrechtlichen Voraussetzungen werden durch die Umwandlung einer Planstelle aus
    dem Referatsbereich IV (bisher Clearingstelle) geschaffen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durchführung von sozialpädagogischer Arbeit mit schulpflichtigen Flüchtlingen, Kindern und Jugendlichen im Mittelschulalter an zwei neuen Ganztagesklassen an der Ernst-Pentzold-Schule.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Schaffung einer Stelle „Jugendsozialarbeit“.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für schulpflichtige Flüchtlinge, Kinder und Jugendliche im Mittelschulalter sollen an der Ernst-Pentzold-Schule zwei Ganztagesklassen eingerichtet werden. Diese sollen durch Jugendsozialarbeit begleitet werden. Diese sozialpädagogische Arbeit ist verpflichtend. Die Schulleitung hat sich aufgrund von Vorgesprächen entschieden, die Trägerschaft an das Jugendamt heranzutragen. Das Jugendamt sieht in der Übernahme der Trägerschaft spürbare Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit der bereits tätigen Jugendsozialarbeit an Schulen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      4.1 Stellenplan

      Die erforderliche Stammplanstelle für die Trägerschaft wird durch Umwandlung einer der Planstellen aus dem Bereich der Clearingstellen im Referat IV geschaffen. Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung eine entsprechende Organisationsverfügung erstellen. Nach Ende der Förderphase (siehe 4.2) wird Referat IV den Antrag auf Einzug der Planstelle zum Stellenplan stellen.

     

      4.2 Finanzmittel

      Die Stelle wird in voller Höhe aus ESF-Mitteln gefördert.

           

 

 

 

 

 

Personaldurchschnittskostenkosten:

  57.200,00

 

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen

  57.200,00

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: