Betr.: Zustimmung zum Entwurf gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
1.
dem aufgezeigten Entwurf für die „Kanalumverlegung DN
1600 Eltersdorf“ gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
zugestimmt
und
2.
der
Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Genehmigungs- und
Ausführungsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
·
6-streifiger
Ausbau der BAB A3 mit Umbau des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen durch die
Autobahndirektion Nordbayern
·
Kanalumverlegung
des Abwassersammlers DN 1600 in Eltersdorf im Bereich des Autobahnkreuzes
·
Sicherstellung
der abwassertechnischen Erschließung von Eltersdorf
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Baufeldfreimachung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A3 mit Umbau des Autobahnkreuzes Fürth/Er-langen durch eine zwingend notwendige Umverlegung des Abwassersammlers DN 1600 in Eltersdorf
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1. Projektstand
Die Autobahndirektion Nordbayern erstellt derzeit die
Ausführungspläne und die Ausschreibungsunterlagen für den 6-streifigen Ausbau
der BAB A3 im Bereich des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen.
Für diesen Abschnitt wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.03.2013 das
Baurecht erteilt.
Ab April 2017 beginnen die Bauarbeiten im unmittelbaren Bereich des
Autobahnkreuzes mit einer provisorischer Brücke für die Eltersdorfer Straße,
deshalb müssen in diesem Bereich bis März 2017 alle erforderlichen
Leitungsumverlegungen der Spartenträger durchgeführt werden. Die Gesamtmaßnahme
der Kanalumverlegung muss bis Juni 2017 komplett fertiggestellt sein.
Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen hat daher
die Planungen zur Kanalumverlegung DN 1600 im Bereich des Autobahnkreuzes
Fürth/Erlangen in Eltersdorf in der Qualität einer Entwurfsplanung erarbeiten
lassen. Auf die Beschlussfassung einer Vorentwurfsplanung muss ob der engen
Zeitschiene und der konkreten Vorgaben zum Verlegungskorridor aus o.g.
Planfeststellungsverfahren verzichtet werden.
3.2. Sachstand
Der EBE muss den bestehenden Abwassersammler DN 1600
von Eltersdorf im Bereich des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen auf einer Länge
von ca. 335 m umverlegen. Der neue Sammler verläuft südlich der neuen
Lärmschutzanlage der ABD-N, beginnend ab Ende der Straße In der Zeil bis
westlich der Eltersdorfer Straße und wird dort wieder an den Bestand
angebunden. Der Kanal kann auf ca. 257 m Länge in offener Bauweise hergestellt
werden, da jedoch für die Eltersdorfer Straße ein Brückenprovisorium errichtet
werden soll, muss die Verlegung in diesem Bereich auf ca. 78 m im geschlossenen
Rohrvortrieb erfolgen. Der bestehende Sammler wird anschließend außer Betrieb
genommen und verpresst bzw. in Teilbereich unter den Fahrbahnen der Autobahn
zurückgebaut.
Die nun vorliegende Entwurfsplanung zur Kanalumverlegung DN 1600 Eltersdorf
stellt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen und der engen
terminlichen Vorgaben die bestmögliche sowie alternativlose Lösung der
Planungsaufgabe zur jederzeitigen Sicherstellung der Abwasserableitung für Eltersdorf
dar.
3.3. Voraussichtlicher Terminplan
·
Genehmigungs-
und Ausführungsplanung Juni – Juli
2016
·
Ausschreibung
und Vergabe Aug.
– Okt. 2016
·
Vorbereitung
und Baubeginn ab Nov. 2016
·
Fertigstellung
und Inbetriebnahme bis Juni 2017
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung schließt
mit Baukosten in Höhe von 1.908.000,- brutto, unter Berücksichtigung von 15 %
Nebenkosten ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 2.195.000,- €.
Die erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme „Kanalumverlegung DN 1600
Eltersdorf“ sind im Wirtschaftsplan 2016 durch andere Maßnahmen gedeckt, die
weiteren Investitionskosten werden in den Wirtschaftsplan 2017 aufgenommen.
Die Planunterlagen zur Kanalumverlegung
DN 1600 Eltersdorf werden in der Sitzung zur ergänzenden Information
aufgehängt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 07019
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
12.05.2016, gez. Deuerling
Anlagen: