Betreff
Bauleitplanung der Gemeinden Buckenhof und Spardorf:
- Nahversorgung Alte Ziegelei -
Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/126/2016
Aktenzeichen
VI/611
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth hat mitgeteilt, dass der Planungsverband „Alte Ziegelei“ in seiner Sitzung am 18.03.2016 die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen hat. Gleichzeitig wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und die erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Stadt Erlangen wurde aufgefordert, bis zum 27.05.2016 schriftlich zu den geänderten Plänen Stellung zu nehmen. Aufgrund des Sitzungskalenders des UVPA und der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung hat die Verwaltung der Stadt Erlangen eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme beantragt. Diese wurde von der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth mit Schreiben vom 27.04.2016 abgelehnt. Um die Frist für die städtische Stellungnahme zu wahren, wurde die Stellungnahme (siehe Anlage 1) bereits im Mai versendet.

Die von der Verwaltungsgemeinschaft zugesandten Planunterlagen lassen keine Änderung im Hinblick auf die zentralen Punkte der Stellungnahmen der Stadt Erlangen erkennen. Die Verkaufsfläche und die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe wurden nicht reduziert.

Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat inzwischen eine ergänzende Kurzstellungnahme erstellt, die sich auf den zentralen Nahversorgungsbereich Sieglitzhof bezieht. Im Ergebnis wird davon ausgegangen, dass Umsatzumverteilungseffekte gering ausfallen und unter dem Orientierungswert von zehn Prozent liegen. Die Kurzstellungnahme entspricht jedoch in ihrem Aussagegehalt und Umfang nicht dem durch die Stadt Erlangen geforderten Gutachten.

Aus diesem Grund hat die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 09.05.2016 an ihren bisherigen Stellungnahmen festgehalten.


Anlagen 1: Stellungnahme der Stadt Erlangen vom 09.05.2016