Betreff
Geplante Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses im Gebiet der Stadt Herzogenaurach (Landkreis Erlangen-Höchstadt) und der Stadt Erlangen;
hier: Abschluss des Raumordnungsverfahrens
Vorlage
611/125/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Ergebnis

Die Regierung von Mittelfranken hat ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das nun abgeschlossen wurde.

Laut landesplanerischer Beurteilung entsprechen die Planungen für die Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses bei Beachtung einiger Maßgaben (siehe 3. Einzelbestimmungen) den Erfordernissen der Raumordnung.

Die im Raumordnungsverfahren untersuchten vergleichenden Varianten der weiträumigen Umfahrung von Niederndorf und Neuses beginnen im Westen an der Hans-Maier-Straße (St 2244) auf Höhe der Fa. Schaeffler und enden im Osten am bestehenden Knotenpunkt der St 2244 mit dem Hans-Ort-Ring (siehe Anlage 1). Die Länge der geplanten weiträumigen Südumfahrung beträgt je nach Variante zwischen 5,3 km und 5,8 km.

Aus raumordnerischer Sicht wurde keine Variante als nicht raumverträglich bezeichnet. In der Gesamtabwägung, vor allem unter dem Aspekt Landschafts- und Naturschutz bezeichnet die Regierung von Mittelfranken die Variante 5 jedoch als Vorzugsvariante.

Diese Einschätzung entspricht auch der Stellungnahme der Stadt Erlangen, die am 10.11.2015 im UVPA beschlossen wurde (Vorlagennummer 611/079/2015).

Als nächsten Verfahrensschritt strebt die Stadt Herzogenaurach ein Planfeststellungsverfahren an, an dem die Stadt Erlangen erneut beteiligt werden wird.

2. Vorhaben

In Herzogenaurach zählt man täglich ca. 13.000 Einpendler, die über den Hans-Ort-Ring, aber auch über die Niederndorfer Hauptstraße (Staatsstraße St 2244) durch dicht bebaute, historisch gewachsene Ortsstrukturen, einschließlich des Erlanger Ortsteil Neuses, fahren müssen. In der Niederndorfer Ortsdurchfahrt beträgt die tägliche Verkehrsbelastung ca. 16.700 Fahrzeuge (Stand 2012). Weder die Verkehrsfläche noch der Kreuzungsbereich sind ausgebildet, um den stetig steigenden Verkehr aufzunehmen.

Die hohe Verkehrsbelastung mit der signalgeregelten Kreuzung der Niederndorfer Hauptstraße (St 2244) und der Vacher Straße (St 2263) führt in Spitzenzeiten zu sehr schleppender, kolonnenartiger Verkehrsabwicklung. Die bebauten Bereiche der Ortsdurchfahrten von Niederndorf und Neuses werden zudem erheblich von Lärm- und Luftschadstoffentwicklungen beeinträchtigt.

Im Jahr 2011 wurde der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Herzogenaurach fortgeschrieben. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie hat der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach im Juli 2012 einen Grundsatzbeschluss für eine weiträumige Südumfahrung, von Niederndorf und Neuses zwischen der Hans-Maier-Straße im Westen und dem Knotenpunkt der St 2244 mit dem Hans-Ort-Ring im Osten, gefasst.

Der östliche Abschnitt der Trassenüberlegungen ist im aktuellen 7. Ausbauplan für die Staats-straßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit enthalten. Die Stadt Herzogenaurach und der Freistaat Bayern haben vereinbart, dass die geplante Staatsstraßenverlegung von der Stadt in kommunaler Sonderbaulast errichtet wird. Damit kann das Gesamtprojekt von der Stadt Herzogenaurach planerisch und baulich gemeinsam behandelt werden.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenaurach ist eine Trasse für eine Verlegung der St 2263 dargestellt. Für eine Ortsumfahrung von Niederndorf ist zudem eine Trasse für eine örtliche Hauptverkehrs- und Sammelstraße parallel zur Bahnlinie Erlangen/ Bruck – Herzogenaurach zwischen Hauptendorf und der verlegten St 2263 vorgesehen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen ist westlich von Neuses eine Straßentrasse für die geplante Verlegung der St 2263 eingetragen.

3. Einzelbestimmungen

Die Erfordernisse der Raumordnung sind bei Beachtung folgender Maßgaben eingehalten:

Verkehr

1. Die Ortsumfahrung ist so zu gestalten, dass die Einrichtung einer Stadt-Umland-Bahn möglich ist. Darüber hinaus sind die Kreuzungspunkte mit der ehemaligen Bahnlinie Erlangen - Bruck - Herzogenaurach so auszuführen, dass bei Bedarf zukünftig ein elektrischer Betrieb der Linie hergestellt werden kann.

Wirtschaft

2. Um eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere derer mit besonderer Bodengüte, sicherzustellen, ist eine zumutbare Zuwegung zu diesen Flächen sicherzustellen.

3. Die Waldsubstanz im Verdichtungsraum ist zu erhalten. Entsprechender Ersatz für die in Anspruch genommenen Waldflächen ist zu schaffen.

Freiraumstruktur

4. Die Querungen der Landschaftsschutzgebiete sind so zu gestalten, dass deren Bestand mit seiner ökologischen und mit seiner Erholungsfunktion gewährleistet bleibt.

5. Der Verlust von Retentionsraum im Überschwemmungsgebiet der Aurach ist auszugleichen, die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer muss gewährleistet bleiben, die Abflüsse sind auch für den Hochwasserfall nachzuweisen.

 


Anlage 1:  Variantenuntersuchung