Der vorliegenden Änderung der Entwurfsplanung mit der fortgeschriebenen Kostenberechnung wird gemäß DA-Bau 9.1 (2) zugestimmt. Die Änderungen sollen der weiteren Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden.
Dem Vorschlag zur Finanzierung wird vorbehaltlich der Begutachtung durch den HFPA zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
· Fortschreibung bzw. Änderung der Planung für den Neubau eines betreuten Jugendtreffs mit Fahrradwerkstatt und Gartenbühne sowie Neugestaltung der Außenanlagen zum Ausbau des Betreuungsangebots für jüngere Jugendliche im Innenstadtbereich auf Basis der durch den BWA am 17.03.2015 einstimmig beschlossenen Entwurfsplanung (Vorlage 242/057/2015) und des Protokollvermerks des JHA vom 28.04.2015 zur Verbesserung des Eingangsbereichs zum E-Werk.
· Reaktion auf die erst nach Beschlussfassung aufgetretenen bautechnischen Gegebenheiten in Bezug auf Bodenbeschaffenheit und Gründung bzw. Außengestaltung, Umweltschutz und die erweiterten Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Bäume.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßgeblich verantwortlich für die Änderung der Entwurfsplanung mit fortzuschreibender Kostenberechnung sind die nachstehend nicht vor Baubeginn vorhersehbaren Rahmenbedingungen insbesondere im Außenbereich und im Untergrund des Baufeldes:
1. Entsorgung des Öltanks
-
Notwendiger Ausbau und fachgerechte Entsorgung
des nicht dokumentierten ehemaligen Öltanks aus der ursprünglichen
Betriebsphase des Elektrizitätswerks, da dieser in unmittelbarer Nähe zum neuen
Jugendtreff im Bereich von Versorgungsleitungen und neuen Baumpflanzungen lag:
68.400,- EUR
- Notwendigkeit
zu Sanierung der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung für den Öltank und zur
Vermeidung einer Durchfeuchtung des Kellers im E- Werk:
39.800,- EUR
2. Schutz des Baumbestands und Anpassung der Zugangssituation E-Werk
-
Zwingender Einbau eines höherwertigen
Wurzelschutzes in Form von befahrbaren Schutzbrücken im Bereich der Lindenallee
zur Sicherung des Baumbestands. Eine Festlegung der Ausführung war erst im Zuge
der Ausführungsplanung mit Definition der Geländehöhen, der Außenraumgestaltung
auch im Bereich des Schalthauses und der Erkenntnisse über die tatsächliche
Wurzeldichte im Boden möglich:
47.000,- EUR
-
Auf Grund des vor Baubeginn nicht einschätzbaren
umfangreichen Wurzelwerks der Bäume der Lindenallee musste die Verlegung von
Versorgungstrassen der ESTW AG aufwendig unter (anstatt geplant neben) dem
Neubau der Jugendtreffs erfolgen. Die Beibehaltung der ursprünglichen
Trassenführung hätte den Verlust eines Teils des Baubestands bedeutet:
63.300,- EUR
-
Ebenfalls zum bestandserhaltenden Wurzelschutz
der Bäume der Lindenallee musste die Gründung der Tragwand für die Terrasse des
Jugendtreffs umgeplant werden. Dies hatte Einfluss auf die Statik dieser
Wandscheibe und führte im Ergebnis zur Verstärkung der Terrassenkonstruktion -
nun als zum Teil selbsttragende und auskragende Stahlkonstruktion:
81.200,- EUR
3. Rechtliche und geänderte betriebliche Vorgaben
-
Notwendige Änderungen auf Grund von Vorgaben im
Rahmen der Genehmigungsplanung für die Bereiche Brandschutz, Gaststättenbetrieb
und allgemeiner Sicherheitstechnik. Hier sind u.a. 10.000,- € für
Schutzmaßnahmen (Wachdienst von 22:00 bis 4:00 Uhr) bei der Baustellensicherung
während der Bergkirchweih enthalten:
30.000,- EUR
-
Konkretisierte bzw. erweiterte Vorgaben zur
Aufrechterhaltung des Biergartenbetriebs der E- Werk Kulturzentrum GmbH
(Versorgungsleitungen für den Ausschank; Beleuchtung Biergarten und
Lindenallee):
69.600,- EUR
4. Folgekosten
-
Durch die o.g. Maßnahmen sind bezüglich der
Baustelleneinrichtung und aufgrund der vor Ort notwendigen Sicherungsmaßnahmen
Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen unumgänglich. Hierbei sind
insbesondere z. B. Kosten für Handschachtungen (statt geplantem
Maschineneinsatz) im Bereich nicht verzeichneter Versorgungsleitungen des ehem.
Elektrizitätswerks oder im Wurzelbereich zu berücksichtigen:
39.000,- EUR
5. Planungshonorare und Nebenkosten
- Fortschreibung
der Planungshonorare durch die o.g. Erhöhung der anrechenbaren Kosten
entsprechend der gesetzlich festgelegten Honorarermittlung nach HOAI und
Verlängerung des Ausweichquartiers:
78.800,- EUR
Im Gesamtergebnis führt dies zu
einer Fortschreibung der Kostenberechnung um: |
517.100
EUR |
Hiervon sind jedoch für
Minderungen bzw. günstige Wettbewerbsergebnisse abzuziehen: |
-97.100 EUR |
tatsächlicher Fortschreibungsbedarf |
420.000 EUR |
Die neuen Gesamtkosten betragen:
Bisherige Gesamtkosten lt.
Kostenberechnung des Architekten zum Beschluss am 17.03.2015 |
2.450.000
EUR |
Fortschreibungsbedarf |
420.000
EUR |
Gesamtkosten |
2.870.000 EUR |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Projektsteuerung: Amt 24/GME
Projektleitung: SB 242-1-1/Bauunterhalt
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.870.000
€ |
bei
IP-Nr.: 366B.403 und 573.413 |
- |
Fragen der Bezuschussung:
Für
die Maßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom
19.10.2015, Nr. 102/2015 vor. Darin wird eine finanzielle Förderung des
Bauvorhabens aus Mitteln des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms IV – Aktive
Zentren bewilligt. Die Förderrate liegt bei ca. 60 Prozent der
förderfähigen Kosten.
Im
konkreten Fall werden von 2.444.330,-- € Gesamtkosten 2.325.400,-- € von der Regierung
von Mittelfranken als förderfähige Kosten anerkannt. Dies bedeutet laut vorliegendem
Bewilligungsbescheid eine Zuwendung in Höhe von 1.395.20,-- €.
Weiter
wurde mit Schreiben vom 06.05.2016 der Regierung von Mittelfranken der Ausbau
des Öltanks als förderfähige zusätzliche Maßnahme anerkannt. Die Kosten dafür betragen
nach aktuellem Kenntnisstand ca. 50.000,-- € zuzüglich der Kosten in Höhe von
insgesamt
70.000,-- € für Mehraufwendungen bei der Baustelleneinrichtung, Sanierung des
Pumpenschachts für die Grundwasserhebeanlage der ehem. Tankanlage und der
Erneuerung der Pumpen, sowie anteilige Honorarkosten für die dafür notwendige
erweiterte Fachplanung.
Für
die weiteren Mehrkosten wird über Amt 61 bei der Regierung von Mittelfranken
angefragt, ob diese als förderfähig anerkannt werden können.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind auf IvP-Nr. 366B.403 in Höhe von 2.060.000 € und auf der IvP-Nr. 573.413 in Höhe von 390.000 € vorhanden.
sind in Höhe von insgesamt 420.000 € nicht vorhanden. Es besteht Bedarf von
226.400 € für die IvP- Nr. 573.513, Biergarten/Bühne/Ausschank;
193.600 € für die IvP- Nr. 366B.403 Jugendtreff mit Fahrradwerkstatt.
Die Zwischenfinanzierung des Fehlbetrags erfolgt innerhalb des Deckungskreises „GME allgemein“ mit den aktuell noch nicht benötigten übertragenen Restmitteln aus 2015 von der Maßnahme IP-Nr. 366C.404 Generalsanierung Frankenhof.
Die mittelfristige Finanzplanung musste für das Projekt Frankenhof auf Grund der nicht vorhersehbaren Verzögerung beim Planungswettbewerb (mehrmalige Überarbeitung des Auslobungstextes) um mehrere Monate nach hinten verschoben werden. Deshalb sind bereits 2015 für Planungsleistungen vorgesehene Finanzmittel nicht in der prognostizierten Höhe abgeflossen. Diese Verschiebung setzt sich auch in 2016 fort. Vorgesehen war bis Jahresende die Planung für das Projekt bis zur Vorlage des Bauantrags voran zu bringen. Nach aktuellem Zeitplan soll nun bis Jahresende die Entwurfsplanung zur Beschlussfassung vorliegen.
Die für die Genehmigungsplanung notwendigen Haushaltsmittel werden somit in 2016 nicht benötigt und stehen heuer zur Deckung der Finanzbedarfs für die Mehrkosten Jugendtreff zur Verfügung.
Kämmerei: Der Verwendung von übertragenen HH-Resten für andere Maßnahmen wird im Einzelfall ausnahmsweise zugestimmt, da das Fachamt aufgrund aktueller Gegebenheiten aufzeigt, dass sich die Maßnahme „Frankenhof“ wesentlich verzögert.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
20.05.2016 gez. i.A. Grasser
Anlagen: