Betreff
Fuß- und Radwegeverbindung Haundorf-Häusling - weiteres Vorgehen
Vorlage
613/094/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. An der Planung und Umsetzung der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Haundorf und Häusling gemäß Anlage 1 soll festgehalten werden.

 

2. Um eine Grundlage für die bauliche Umsetzung der Planung zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGb) durchzuführen und für die Vergabe der Planung entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss VO 1850000 wurde im UVPA am 17. Februar 2009 beschlossen, die Planung für die in Anlage 1 beiliegende Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Haundorf und Häusling weiterzuverfolgen und entsprechende Haushaltsmittel anzumelden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei dem beschriebenen Fuß- und Radweg handelt es sich um eine wichtige Verbindung zwischen Erlangen und Haundorf bzw. Herzogenaurach, insbesondere dem Wohn- und Gewerbegebiet Herzo Base. Gemäß einer Radverkehrszählung aus dem Jahr 2015 wird die Haundorfer Straße zwischen Häusling und Haundorf von rund 500 Radfahrern pro Tag befahren. Auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt zwischen Haundorf  und der BAB A3 wurde die Fuß- und Radwegeverbindung südlich parallel zur Kreisstraße ERH 3 bereits vor einigen Jahren hergestellt. Auf Erlanger Stadtgebiet ist dies noch nicht erfolgt.

Als erster Schritt zur Umsetzung der Planung ist die Verwaltung mit den von der Maßnahme betroffenen Grundstücksbesitzern in Verhandlungen getreten, um die für den Wegebau notwendigen Flächen erwerben zu können. Trotz mehrmaliger Versuche konnte der Inhaber eines Grundstückes, über das der Fuß- und Radweg zwingend führen muss, nicht zum Verkauf bewegt werden. Selbst mit Einbringung des Sachverhaltes in den Ortsbeirat Kosbach / Häusling / Steudach konnten keine Fortschritte erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund und auf Anregung des Ortsbeirates wurde eine Alternativtrasse überprüft, die westlich von Häusling von der ER 1 abzweigt und südlich um Häusling mit Anschluss an die Kieselbergstraße herum führt (vgl. Anlage 2).

Diese Führung würde zu einem Großteil über als öffentliche Feld- und Waldweg gewidmete Flurstücke führen, die sich in städtischem Besitz befinden. Nichtsdestotrotz wäre auch hier Grunderwerb von Flächen auf drei privaten Flurstücken erforderlich. Der Wegezustand der derzeit nur vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzten Flächen in wassergebundener Form erlaubt derzeit keine Nutzung für den Radverkehr. Um letztere zu ermöglichen wären aufwändige bauliche Maßnahmen entlang der kompletten Trasse mit einer Gesamtlänge von ca. 900 m notwendig. Eine entsprechende Erhöhung der Kosten im Vergleich zur Vorzugsvariante entlang der Haundorfer Straße ist zu erwarten.

Weiterhin würde die in Anlage 2 dargestellte Alternativtrasse im Vergleich zur Vorzugsvariante zu einem Umweg für den Radverkehr durch Häusling führen. Erfahrungsgemäß bleibt bei den umwegempfindlichen Radfahrern dann die Akzeptanz und Nutzung dergleicher Trassen aus.

Vor diesem Hintergrund ist es aus planerischer Sicht nicht zielführend, die Planung einer Alternativtrasse gemäß Anlage 2 weiter zu verfolgen.

Um den Wegebau gemäß Anlage 1 durchführen zu können, wird es damit notwendig, mit Aufstellung eines Bebauungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) die rechtliche Grundlage für die nach derzeitigem Kenntnis- und Verhandlungsstand erforderliche Enteignung für die zwingend benötigte Grundstücksfläche zu schaffen. Die Mittel für den Grunderwerb sind vorhanden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Antragsgemäß wird die Verwaltung beauftragt, mit Durchführung eines Bebauungsplan-verfahrens die Enteignungsgrundlage für die benötigten Flächen zu schaffen. Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes und Abwägung von Alternativen, ist die Führung der beschriebenen Wegeverbindung nur auf die in Anlage 1 dargestellte Weise möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Haundorf und Häusling im Regelverfahren (Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtliche Prüfung, Bewältigung der Eingriffs-Ausgleichsregelung, etc.) mit den einzelnen Verfahrensschritten einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand bei der betroffenen Fachdienststelle bewirken würde und im Arbeitsprogramm nicht vorgesehen ist. Angesichts laufender prioritärer Projekte (Siemens Campus und Wohnungsbau) kann diese zusätzliche Leistung nicht mit eigenen Personalressourcen erbracht werden. Die Planungsleistung wird an ein externes Planungsbüro vergeben. Die Honorarermittlung für den Bebauungsplan gemäß HOAI ergab Kosten in Höhe von 15.000 € brutto.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ ca. 165.000

bei IPNr.: 541.837 (Amt 66)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         in Höhe von 165.000 € laut aktuellem Investitionsprogramm für das Jahr 2018 bei Amt 66 vorgesehen     

                         i. H. v. 15.000 € für die Vergabe zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens von Amt 61 für das Jahr 2017 beantragt

 


Anlagen:

Anlage 1: Planung Neubau Fuß- und Radwegeverbindung Haundorf-Häusling

Anlage 2: Alternativtrasse für Radwegeführung