Betreff
Vergabe von Mitteln zur Förderung der Umweltbildung
Vorlage
31/105/2016
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Der vorgeschlagen Vorgehensweise bei der Vergabe von Mitteln zur Förderung der Umweltbildung wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Intensivierung der Umweltbildung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Förderung von Initiativen und Projekten

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Vergabe von Mitteln zur Förderung der Umweltbildung

 

Verwendungszweck

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung der Umweltbildung in Erlangen.

Gefördert werden Projekte und kontinuierliche Vorhaben, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren, der Entwicklung von Umweltbewusstsein dienen und geeignet sind, das Engagement unterschiedlicher Zielgruppen für eine umweltgerechte Entwicklung zu verbessern sowie Impulse für eine zukunftsorientierte Umweltbildung zu geben.

 

Antragsberechtigte

Zuschüsse für Zwecke der Umweltbildung können an gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände und Institutionen vergeben werden. Eine Förderung bezieht sich ausschließlich auf die genannten Projekte bzw. das aktuelle Kalenderjahr. Ansprüche auf künftige Förderung bestehen nicht.

 

 

 

 

Rahmenbedingungen

Es gelten die allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte in der Fassung vom 01. April 2015.

Besonders beachtet werden sollten folgende Punkte:

Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn das Vorhaben ohne die Bezuschussung nicht oder nicht im angemessenen Umfang durchgeführt werden könnte.

Über die Verwendung der Zuschüsse ist ein vollständiger Nachweis zu führen.

 

Antragstellung

Ein Antrag ist zu stellen beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen,
Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, z.Hd. Herrn Meinardus

(ruediger.meinardus@stadt.erlangen.de).

 

Der Antrag sollte enthalten:

·         eine Beschreibung des Vorhabens,

·         einen Zeitplan,

·         eine Kostenaufstellung,

·         die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person und

·         eine Kontoverbindung.

Hilfreich ist die Verwendung des bereitgestellten Formblattes.

Anträge sollten bis 31. März gestellt werden. Abweichend davon gilt im Jahr 2016 der 30. Juni als Stichtag.

 

Kriterien

Die zu fördernden Vorhaben sollten mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

·         Vermittlung ökologischer Inhalte,

·         Wirkung auf das Umweltbewusstsein,

·         Nachhaltigkeit des Vorhabens,

·         Anschaulichkeit,

·         Zukunftsorientierung,

·         Handlungsorientierung,

·         Vorbildcharakter.

Weitere für die Förderung relevante Kriterien sind:

·         Gesamtkonzept des Vorhabens,

·         Zielgruppe,

·         Resonanz (soweit absehbar).

 

Vergabe

Die Vergabe erfolgt nach dem Vorbild der Kulturförderung: Unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens der Fördermittel und der eingegangenen Anträge werden die Mittel vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen nach fachlicher Gewichtung zugewiesen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Umweltreferat.

Ist das Fördervolumen erschöpft, ist keine Bezuschussung mehr möglich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

20.000 Euro

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst  31 00 90  /  KTr  56 11 00 31  / Sk  53 01 01      

                   sind nicht vorhanden


Anlage: 1 Zuschuss-Antrag