Der vorgeschlagen Vorgehensweise bei der Vergabe von Mitteln zur Förderung der Umweltbildung wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Intensivierung
der Umweltbildung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Förderung
von Initiativen und Projekten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Vergabe von Mitteln zur Förderung der
Umweltbildung
Verwendungszweck
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung der Umweltbildung in Erlangen.
Gefördert
werden Projekte und kontinuierliche Vorhaben, die sich am Leitbild der nachhaltigen
Entwicklung orientieren, der Entwicklung von Umweltbewusstsein dienen und
geeignet sind, das Engagement unterschiedlicher Zielgruppen für eine
umweltgerechte Entwicklung zu verbessern sowie Impulse für eine
zukunftsorientierte Umweltbildung zu geben.
Antragsberechtigte
Zuschüsse für Zwecke der Umweltbildung
können an gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände und Institutionen
vergeben werden. Eine Förderung bezieht sich ausschließlich auf die genannten
Projekte bzw. das aktuelle Kalenderjahr. Ansprüche auf künftige Förderung
bestehen nicht.
Rahmenbedingungen
Es gelten die allgemeinen Richtlinien über
die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an
Dritte in der Fassung vom 01. April 2015.
Besonders
beachtet werden sollten folgende Punkte:
Zuschüsse
können nur gewährt werden, wenn das Vorhaben ohne die Bezuschussung nicht oder
nicht im angemessenen Umfang durchgeführt werden könnte.
Über
die Verwendung der Zuschüsse ist ein vollständiger Nachweis zu führen.
Antragstellung
Ein Antrag ist zu
stellen beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen,
Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, z.Hd. Herrn Meinardus
(ruediger.meinardus@stadt.erlangen.de).
Der Antrag sollte
enthalten:
·
eine Beschreibung des
Vorhabens,
·
einen Zeitplan,
·
eine Kostenaufstellung,
·
die Kontaktdaten einer
verantwortlichen Person und
·
eine Kontoverbindung.
Hilfreich ist die
Verwendung des bereitgestellten Formblattes.
Anträge sollten
bis 31. März gestellt werden. Abweichend davon gilt im Jahr 2016 der 30. Juni
als Stichtag.
Kriterien
Die zu fördernden
Vorhaben sollten mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
·
Vermittlung ökologischer
Inhalte,
·
Wirkung auf das
Umweltbewusstsein,
·
Nachhaltigkeit des
Vorhabens,
·
Anschaulichkeit,
·
Zukunftsorientierung,
·
Handlungsorientierung,
·
Vorbildcharakter.
Weitere für die
Förderung relevante Kriterien sind:
·
Gesamtkonzept des
Vorhabens,
·
Zielgruppe,
·
Resonanz (soweit
absehbar).
Vergabe
Die Vergabe
erfolgt nach dem Vorbild der Kulturförderung: Unter Berücksichtigung des
Gesamtvolumens der Fördermittel und der eingegangenen Anträge werden die Mittel
vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen nach fachlicher Gewichtung
zugewiesen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Umweltreferat.
Ist das
Fördervolumen erschöpft, ist keine Bezuschussung mehr möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
20.000 Euro
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 31 00 90 / KTr 56 11 00 31 / Sk 53 01 01
sind nicht vorhanden
Anlage: 1 Zuschuss-Antrag