1. Die ab 01.03.2017 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Bildung, Kultur und Jugend (Ref. IV) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat IV wird auf sechs Jahre vom 01. März 2017 bis 28. Februar 2023 festgesetzt.
3. Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates IV soll in der Stadtratssitzung am 11.05.2016 erfolgen.
4. Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat IV wird Frau Anke Steinert-Neuwirth, geboren am 13.03.1963, derzeit Leiterin des Kulturamtes vorgeschlagen.
7. Für die Wahl
des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat IV wird gemäß
Ablaufplan in der Anlage
verfahren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch das Ausscheiden der derzeitigen Leitung von Referat IV mit Ablauf des 28. Februar 2017 ist die Stelle der Referatsleitung neu zu besetzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 2 des Antrags: Amtszeit
Nach Art. 41 Abs. 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträte auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Es wird vorgeschlagen die Höchstwahlzeit auf sechs Jahre festzulegen. Dies entspricht den Festlegungen der bisherigen Wahlperioden. Um eine längere Vakanz der Stelle zu vermeiden und eine Einarbeitung zu gewährleisten, soll die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds zeitnah erfolgen.
Zu Ziffer 3 des Antrags: Wahlhandlung
Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 11. Mai 2016 erfolgen.
Zu Ziffer 4 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit der Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des
berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes in folgende Besoldungsgruppe zugeordnet:
Erlangen B3
/ erste Amtszeit
B4
/ weitere Amtszeiten
Das neu zu wählende berufsmäßige Stadtratsmitglied für das Referat IV ist daher in Besoldungsgruppe B 3 einzustufen.
Zu Ziffer 5 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung
Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung.
Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG. Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten
über 100.000 Einwohner 584,82 bis 1.116,99 EUR.
Den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wurde der höchstmögliche Betrag der Dienstaufwandsentschädigung erstmals im Mai 1989 gewährt. Dies wurde bei den nachfolgenden Referatsbesetzungen immer wieder bestätigt. Nachdem sich die für die Gewährung dieser Entschädigung die Voraussetzungen nicht geändert haben, wird vorgeschlagen, den Höchstsatz von 1.116,99 EUR weiter zu gewähren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage Ablaufplan
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Ablaufplan