Betreff
Winterdienstbericht 2015/2016
Vorlage
772/015/2016
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1. Organisation / Sicherungsprioritäten

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist kommunale Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen.
Zur Erfüllung stellen die Verantwortlichen des EB 77 eine aufgabengerechte Organisation,
die sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt, bereit.

Die Mitarbeiter/innen des Winterdienstes tragen persönlich strafrechtliche Verantwortung.

Der Winterdienst wird nach den Richtlinien des differenzierten Winterdienstes durchgeführt und unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Bürgerfreundlichkeit fortlaufend optimiert.

Der EB 77 organisiert den Winterdienst ämterübergreifend. Das heißt, die beteiligten Ämter EB 77,
Amt 66, EBE und Amt 34 sind zur rechtzeitigen Gestellung von Personal sowie doppelt genutzter Fahrzeuge verpflichtet.
Der EB 77 legt den Winterdienstplan nach Prioritäten fest und bezieht die Polizei, die Rettungsdienste, die Verkehrsbetriebe, der ADFC und die AG Radverkehr zu baulichen oder sonstigen Veränderungen vorab ein.

Der EB 77 entscheidet über den Einsatz des geeignetsten Streumittels nach pflichtgemäßer Abwägung der Verkehrssicherheit und der Umweltbelange. Auf besonders sparsame Verwendung von Tausalz auf den Fahrbahnen wird geachtet und nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gehandelt.

In erster Priorität werden – verpflichtend entsprechend Gesetzgebung und den Grundsätzen der Rechtsprechung - folgende Strecken und Anlagen in der Regel bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs gesichert:

 

·         165 km Hauptverkehrsstrecken

·         120 km Radwege

·         405 Bushaltestellen

·         146 Ampelanlagen

·         174 Fußgängerüberwege und Querungshilfen

·         55 Kreuzungen

·         31 Treppenanlagen

·         24 Park- und öffentliche Plätze und

·         Gehwege an städtischen Grundstücken (z.B. Kindergärten, Schulen, Plätze, Grünflächen etc.)

 

In zweiter Priorität werden Strecken gesichert, die im Sinne der Rechtsprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrenstellen aufweisen, und Strecken mit höherem Verkehrsaufkommen aber ohne bauliche Gefahrenstellen. Hierunter fallen Steigungen, Gefällestrecken, Straßen, die zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen führen, sowie Industriegebiete.

 

In dritter Priorität erfolgt die Sicherung der restlichen Straßen im Stadtgebiet soweit
technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Während des Winterdienstes eintretende Veränderungen werden in einem fortlaufenden Prozess den Gegebenheiten angepasst (z.B.: Umleitungsstrecken wegen Bundesbahnausbau bzw. Wasserspeicher Burgberggebiet).

 

2. Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten

Für den Winterdienst 2015/2016 wurde für 130 Mitarbeiter/innen aus den Bereichen
EB 77, EBE, Amt 66 und Amt 34 vom 20.11.2015 bis 31.03.2016 Winterdienstrufbereitschaft angeordnet. Für die darunter befindlichen 30 Fahrer von Großräumfahrzeugen wurde als Ende der  Bereitschaft der 21.03.2016 festgelegt.
Während dieser Zeit müssen die Mitarbeiter/innen für Wintereinsätze bereit stehen. Sie wurden vor der Winterdienstperiode in einer Sicherheitsunterweisung geschult und in ihre Aufgaben, Strecken und Winterdienstfahrzeuge und -geräte eingewiesen.
Auch für den Winterdienst 2015/2016 standen 12 große Räum- und Streufahrzeuge sowie 40 Transporter und Kleintraktoren zur Verfügung. 10 große Räum- und Streufahrzeuge sind für den Einsatz auf allen 8 Hauptstrecken mit Soletanks zur sparsamen und wirkungsvollen Ausbringung von Feuchtsalz ausgestattet.

Schleuderbesen an 12 Kleintraktoren werden insbesondere auf Radwegen mit unebenen Belägen witterungsangepasst (idealerweise bei trockenem Schnee bis ca. 5 cm Höhe) eingesetzt. Damit kann auf einen Großteil der für einen Schleuderbeseneinsatz geeigneten Radachsen eine höhere Sicherungsqualität erreicht werden.
Alle im Winterdienst erforderlichen Fahrzeuge und Geräte wurden umgerüstet und auf ihre Einsatzfähigkeit getestet.

 

3. Witterungsverlauf
Der Winter 2015/2016 wird  von den Verantwortlichen des Winterdienstes als durchschnittlich eingestuft.
Bereits am 23.11.2016 begann die Sicherung mit einem ersten punktuellen Einsatz auf überfrorenen Holzbrücken. Nach einer fast frostfreien Periode meldete sich der Winter mit Ansätzen von Eisregen am 31.12.2015 zurück. Dieser ging im Laufe des Tages in Regen über und Erlangen erlebte einen milden Neujahrstag. Ab 03.01.2016 schneite es insgesamt  bis 7 cm und ab Mitte Januar fielen mehrfach 3 bis 4 cm Schnee mit mehrtägigen Frösten bis minus 7 °C. Daher erfolgte in Einzelfällen die Fahrbahnsicherung in den Außenbereichen vorbeugend mit geringster Tausalzausbringung. Den letzten Schnee erhielt Erlangen mit je ca. 4 cm am 29.02. und 01.03.2016.
Wiederkehrende überfrierende Nässe, punktuelle Glätte und Glättebildung in den frühen Morgenstunden bei Temperaturen von wenigen Plus- und Minusgraden mit dem Ergebnis unterschiedlicher Wirkung auf Straßen-, Wege- und Brückenbeläge erforderten differenzierte Einsätze auf Holzbrücken oder in betroffenen Stadtteilen und prägten den Verlauf der Wintersicherung.

Somit lag der Anspruch der Verkehrssicherung des Winterdienstes 2015/2016 im hohen Kontrollaufwand, in der ungleichmäßigen Verteilung winterlicher Belagszustände, der rechtzeitigen Feststellen bzw. im Auffinden dieser Gefahrenstellen und der Schwierigkeit der richtigen Einsatzentscheidungen.

Während einer länger andauernden frostfreien Zeit erfolgte im Februar ein teilweises Einkehren des Streugranulates in der Innenstadt, mit Ausnahme der Bushaltestellen und Treppenanlagen.
Das endgültige Einkehren des ausgebrachten abstumpfenden Streumaterials im gesamten Stadtgebiet konnte noch vor Ostern im Wintermonat März abgeschlossen und die für die Dauer des Winterdienstes entnommenen Pfosten durch Amt 66 bereits in der ersten Aprilwoche wieder eingesetzt werden.

4. Winterdiensteinsätze und Streumittelverbrauch

Bei erforderlicher Belagsabstumpfung wird in Erlangen auf Fahrbahnen (Priorität 1 und 2) Feuchtsalz und auf Geh- und Radwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen usw. Granulat gestreut. In der 3. Priorität (Nebenstraßen) wird soweit erforderlich der „weiße Winterdienst“ praktiziert. Im Winter 2015/16 trat dieser Fall nicht ein.
Zur ausreichenden Bevorratung von Streumitteln wurde der Bezug von weiteren 600 Tonnen Streusalz und 200 Tonnen Siedesalz zur Solebereitung ausgeschrieben.

Für die Wintersicherung 2015/16 waren insgesamt an 31 Tagen Einsätze (z.T. mehrfach täglich) sowie folgende Streugutmengen erforderlich:

auf Fahrbahnen                                              506 to  Streusalz bei 17 Voll- und 16 Teileinsätzen
                                                                              (Vorjahr: 712 to Streusalz bei 21 Voll- und 18 Teileinsätzen)

und auf Geh-/ Radwegen, Plätzen,
Bushaltestellen, Streugutkästen …         354 m³ Granulat bei 10 Voll- und 17 Teileinsätzen
                                                                              (Vorjahr: 240 m³ Granulat bei 9 Voll- und 22 Teileinsätzen).

 

5. Kosten des Winterdienstes / Einsatzstunden

Nach der vorläufigen Kostenermittlung der Verwaltung belaufen sich die Gesamtkosten für den Winterdienst 2015/2016 auf ca. 1,547 Mio. €.
Davon fielen ca. 892 T€ für Personalkosten und ca. 655 T€ für Sach- und Gemeinkosten an.
Fixkosten des Winterdienstes für dessen Organisation, Personal- und Fahrzeugausstattung, Streugutbeschaffung und Rufbereitschaftsvergütungen fallen unabhängig von der Stärke eines Winters immer an und betrugen ca.  1.040 T€.
Von allen am Winterdienst beteiligten Mitarbeitern/innen der Abteilungen 771, 772 und 773 inklusive der personellen Unterstützung der Ämter 66, EBE und Amt 34  wurden insgesamt 8.200 Einsatzstunden geleistet. Damit lag der Zeitaufwand geringfügig unter dem Vorjahreswinter (8.300 Stunden).


6. Öffentlichkeitsarbeit

Der EB 77 veröffentlicht auf der Homepage der Stadt Erlangen die winterlichen Sicherungspflichten, die Winterdienstpläne zur Sicherung der Fahrbahnen und Radwegeachsen sowie die Standorte der Streugutbehälter. Die Informationen werden stets vor Beginn des Winterdienstes aktualisiert und sind für die gesamte Wintersaison gültig.
Darüber hinaus erfolgten in der Presse mehrfach Berichterstattung zu den Vorbereitungen des Winterdienstes und zu Winterdiensteinsätzen, sowie Informationen zur winterlichen Verkehrssicherung inkl. des Hinweises auf zu verwendende und unzulässige Streumaterialien.

7. Verkehrssicherheit / AG Radverkehr und  ADFC / öffentlicher Nahverkehr

An der jährlichen Besprechung mit den Verkehrsbetrieben, der Polizeiinspektion Erlangen,
den Rettungsdiensten und dem ADFC beteiligte der EB 77 auch den städtischen Vertreter
der AG Radverkehr.
Es gab keine winterdienstbedingten Meldungen der Verkehrsbetriebe, der Polizeiinspektion Erlangen und des ADFC.


8. Personalsituation zur Sicherstellung des Winterdienstes; Dienstvereinbarung

Trotz der begrüßenswerten Wiederbesetzung einer Planstelle bei Abt. 771 und gegen Ende des Winters zweier Planstellen im Tiefbauamt sowie befristeter Einstellungen von Krankheitsvertretungen bleibt die Personalsituation angespannt. Die inhaltlich erweiterte Dienstvereinbarung über die Durchführung des Winterdienstes der Stadt Erlangen wurde mit dem Personalrat abgestimmt und im Juni 2015 unterzeichnet. Sie enthält auch Vorgehensweisen bei erforderlicher Befreiung vom Winterdienst sowie Regelungen für die Einbringung von Urlaub und Freizeitausgleich für die im Winterdienst eingeplanten Beschäftigten.

10. Erfahrungsaustausch Winterdienst in der Städteachse

Im Rahmen des Runden Tisches Winterdienst der Städteachse wurde den beteiligten Städten
der Einblick in das Winterdienst Managementsystem (WDMS) der Autobahndirektion Bayern zu Testzwecken ermöglicht. Im vergangenen Winter 2015/2016 arbeitete die Einsatzleitung des Winterdienstes Erlangen mit dem vorhandenen Wettermeldesystem und konnte parallel die Wetterdaten des WDMS einsehen.
Zur gezielteren Entscheidungsfindung der Winterdienstverantwortlichen wird zunächst eine thermographische Befahrung des Stadtgebietes zur Feststellung von kritischen Stellen oder Gebieten für sinnvoller erachtet.


Anlagen: