Betreff
Aufhebung der Freigabe des Radverkehrs in der Mozartstraße sowie Theodor-von-Zahn-Straße zwischen Schelling- und Gebbertstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung
Vorlage
32-1/040/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf Grundlage des Beschlusses aus der Sitzung des Stadtrates am 20.5.2015 wurden die Einbahnstraßen Bohlenplatz (Nord), Dreikönigstraße, Heuweg, Mozartstraße (Ost), Obere Karlstraße, Theaterplatz und Theodor-von-Zahn-Straße (Ost) für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung zunächst für eine 2-jährige Testphase freigegeben. Der Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnungen mit entsprechender Beschilderung und Markierungen erfolgte gegen Ende des Jahres 2015.


Bis dato hat sich in allen freigegebenen Einbahnstraßen kein Unfall, der in Verbindung mit einer Freigabe zusammenhängt, ereignet. Mit Ausnahme der Mozartstraße und der Theodor-von-Zahn-Straße hat sich die Freigabe in den o. g. Straßen bewährt. Die Freigabe der Mozartstraße und Theodor-von-Zahn-Straße hat jedoch von Anfang an bei vielen Bürgern Unverständnis ausgelöst. Viele Beschwerden gingen bei der Verwaltung ein, welche die neuen Regelungen als besonders gefährlich bezeichneten. Über gefährliche Situationen sowie Beinaheunfälle wurde seitens der Bürger berichtet. Auch Beobachtungen der Mitarbeiter der Verkehrsbehörde belegen, dass die Situation auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse (Kurvenbereich, aufgeweitete Fläche mit Platzcharakter im Bereich Mozartstraße, Theodor-von-Zahn-Straße, Schellingstraße sowie komplizierte Verkehrsbeziehungen) von vielen Verkehrsteilnehmern nicht richtig eingeschätzt und deshalb ein fehlerhaftes Verkehrsverhalten an den Tag gelegt wird.

Da sich neue Verkehrsregelungen häufig erst nach einer Eingewöhnungsphase einspielen, wurde zunächst ein Beobachtungszeitraum eingelegt. Während dieser Zeit wurden die beiden Bereiche gelegentlich überprüft und das Verkehrsverhalten beobachtet. Leider hat sich die Situation nicht verbessert, gefährliche Situationen konnten auch nach mehreren Monaten immer wieder beobachtet werden. Auch die Bürgerbeschwerden ließen nicht nach.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde die Freigabe der Mozartstraße sowie Theodor-von-Zahn-Straße mit Verkehrsanordnung vom 17.3.2016 vorübergehend aufgehoben, um die Regelungen zu überdenken und zu prüfen, ob bzw. ggf. unter welchen Voraussetzungen die Freigabe entgegen der Einbahnrichtung aufrechterhalten werden könnte. Die Mitglieder des Stadtrates wurden am selben Tag in der Stadtratssitzung mündlich über die vorübergehende Aufhebung der Freigabe sowie die anstehende Prüfung durch Verwaltung und Polizei informiert (vgl. Anlage).

Resümee


Die beiden Straßen verlaufen parallel in einem Abstand von knapp 30 Meter zueinander. Der Verkehrsbedeutung der Freigabe ist deshalb kein besonders hoher Stellenwert zuzuordnen. Lediglich mit Wegnahme und dauerhaften Freihaltung von mehreren Parkplätzen sowie Entfernung des Grünbewuchses könnte eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Eine dauerhafte Freihaltung der Parkplätze kann jedoch nicht sichergestellt werden, zudem ist der Parkdruck im dortigen Bereich sehr hoch.

Zusammenfassend kommen die Fachdienststellen und Polizei einstimmig zum Ergebnis, dass eine Freigabe der beiden Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht wieder eingeführt werden kann. Auch in der Sitzung der Arbeitsgruppe Radverkehr am 14.4.2016 kam man einstimmig zum Ergebnis, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit - insbesondere zum Schutz des Radverkehrs - die Freigabe der Mozartstraße sowie Theodor-von-Zahn-Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße weder erforderlich noch sinnvoll ist.

 

Anlage: Protokollvermerk aus Stadtratssitzung am 17.3.2016