Den „Nutzungsrichtlinien für die Überlassung von Räumlichkeiten in den Fachbereichsimmobilien der Volkshochschule Erlangen“ und den darin geänderten Nutzungsentgelten wird zugestimmt.
Zukünftig soll über Änderungen der Bildungsausschuss entscheiden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bei der Überlassung von Räumlichkeiten entstehen der Volkshochschule durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und Personaleinsatz Kosten, welche durch die Nutzungsentgelte regelmäßig nicht gedeckt werden.
Die Volkshochschule möchte ihr Haus jedoch für externe Nutzerinnen und Nutzer öffnen, um so der allgemeinen Raumknappheit entgegenzuwirken. Zugleich soll eine höhere Auslastung erzielt werden.
Jahr |
Anzahl
Überlassungen |
Stunden
insgesamt |
gezahlte
Nutzungsentgelte |
2013 |
87 |
514 |
4.500 € |
2014 |
64 |
347 |
5.200 € |
2015 |
49 |
472 |
4.000 € |
Die bisherigen Nutzungsentgelte waren im KFA-Beschluss vom 04.06.2003 geregelt und entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.
Die neuen Nutzungsentgelte sollen daher dem Anstieg der Energie- und Bewirtschaftungskosten gerecht werden, damit zumindest die kostendeckende Nutzungsüberlassung an Dritte sichergestellt ist.
Auch fehlen bislang jegliche rechtliche Regelungen, die für derlei Überlassungen – unter anderem zur Klärung von Haftungsfragen – unabdingbar sind. Die Erstellung von Nutzungsrichtlinien soll ebenfalls ein rechtlich abgesichertes Handeln der Volkshochschule gewährleisten (vgl. Anlage 1_Nutzungsrichtlinien).
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die neu erstellten Nutzungsrichtlinien, eine Neufestsetzung der Nutzungsentgelte und die Einführung einer Nutzungsvereinbarung sollen den Prozess der Nutzungsüberlassung an Dritte optimieren und eine Kostendeckung gewährleisten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Ab dem Wintersemester 2016 (September 2016) soll der Prozess der Nutzungsüberlassung ausschließlich unter Beachtung der Nutzungsrichtlinien und mit der Schließung von Nutzungsvereinbarungen erfolgen.
Nachfolgende neue Nutzungsentgelte sollen gelten:
Raum |
Fläche
(qm) |
bis einschließlich 5 Stunden |
Tagesveranstaltung, (=
1,20 €/qm) |
Friedrichstr. 19-21 |
140 |
105,00
€ |
168,00
€ |
Friedrichstr. 19-21 |
92 |
69,00
€ |
110,40
€ |
Friedrichstr. 17 |
92 |
69,00
€ |
110,40
€ |
Friedrichstr. 17 vhs
club INTERNATIONAL |
88 |
66,00
€ |
105,60
€ |
Die Darstellung der
Nutzungsentgelte erfolgt hier nur exemplarisch für die vier großen
Veranstaltungssäle. Bei Verfügbarkeit können auch andere Unterrichträume für
die Fremdnutzung überlassen werden. Das Nutzungsentgelt berechnet sich dann
ebenfalls durch die Multiplikation der Raumfläche mit dem Entgelt
je Nutzungszeitraum.
Eine Ermäßigung in Höhe von 60 % des Nutzungsentgelts wird den als gemeinnützig anerkannten Organisationen weiterhin eingeräumt.
Overheadprojektor |
7,00 € |
Diaprojektor |
15,00 € |
Filmprojektor
16mm |
50,00 € |
Mobiler
Flatscreen mit DVD-Player |
20,00 € |
Vortrags-PC |
20,00 € |
Video-
und Datenbeamer |
30,00 € |
Beamer
mit DVD-Player und Audio-Verstärker |
50,00 € |
Funkmikrofonanlage |
50,00 € |
Rednerpult
mit Mikrofon (im
Großen Saal inklusive) |
10,00 € |
Tragbarer
CD-/MC-Player |
5,00 € |
Flip-Chart |
5,00 € |
Pinnwand |
5,00 € |
Moderationskoffer |
30,00 € |
Personaleinsatz je Stunde |
41,00 € |
Entgelte für
Medieneinsatz pro Nutzungstag und Stück inkl. Auf- und Abbau/ohne Bedienung
bzw.
Personalstellung:
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1_Nutzungsrichtlinien
Anlage 2_Gegenüberstellung_Nutzungsentgelte_bisher_neu
Anlage 3_Nutzungsvereinbarung