Betreff
Errichtung einer Bushaltestelle an der B4 auf Höhe Tennenlohe: Fraktionsantrag Nr. 216/2015 der ödp-Fraktion vom 22.10.2015
Vorlage
613/092/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag 216/2015 der ödp-Fraktion ist abschließend behandelt. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Fraktionsantrag Nr. 216/2015 soll seitens der Verwaltung überprüft werden, ob es möglich ist, zeitnah an der B4 in der Höhe des Ortsteils Tennenlohe eine Bushaltestelle für die „Expressbusse“ (30 E) nach Nürnberg- Thon bzw. Erlangen einzurichten, welche dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Erlanger Südens zugutekäme. Ziel ist es, Tennenlohe mit seinem großen Gewerbegebiet, den studentischen Einrichtungen sowie ca. 4.500 Einwohner mit einer höheren Taktverdichtung, kürzeren Fahrtwegen sowie zusätzlichen Anschlussmöglichkeiten (Thon, ER Innenstadt/Hugenottenplatz) zu erschließen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit, den ÖPNV noch attraktiver zu machen und verfolgt dieses Ziel im Rahmen des ÖPNV-Konzeptes (Plannetz) und der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Bis zum Bau der Stadt-Umland-Bahn (StUB) sollte man den Ausbau des auf Bussystemen basierenden ÖPNV nicht vernachlässigen und weitere sinnvolle Verbesserungen ins Auge fassen und zügig umsetzen. Im Rahmen der Prüfung folgender Faktoren hält die Verwaltung die Einrichtung einer Haltestelle an der B4 in der Höhe des Ortsteils Tennenlohe jedoch für nicht zielführend:


 

Erschließung:

 

Die Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern sieht beim Kriterium der Erschließung eine Überprüfung der Einzugsbereiche der Haltestellen vor. Je nach Gebietskategorie sind unterschiedliche Richt- und Grenzwerte für die Haltestellen-Einzugsbereiche definiert. Gefordert ist eine Erschließung aller Teilflächen ab 200 Einwohner (Richtwert) bzw. 500 Einwohner (Grenzwert). 80% der Einwohner oder der Nutzer verkehrserzeugender Einrichtungen (Arbeitsplätze, Einkaufsgelegenheiten, öffentliche Einrichtungen) sollen im definierten Einzugsbereich der Haltestellen liegen. Gemäß Einteilung des aktuellen Nahverkehrsplans ist Tennenlohe ein Gebiet mit hoher Nutzungsdichte. Bei diesem Gebiet sollten die Einzugsbereiche zwischen 400 m (Richtwert) und 500 m (Grenzwert) liegen. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Fußwegen über 400 – 500 m die Akzeptanz des ÖPNV deutlich sinkt. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplans beschlossen, sich an den Richtwerten der Leitlinie zu orientieren (UVPA – 12.06.07). Dieser Beschluss soll auch für den derzeit in Bearbeitung befindenden Nahverkehrsplan gelten.

 

Für eine Haltestelle an der B4 auf Höhe von Tennenlohe kommen zwei mögliche Standorte in Frage. Zum einen auf Höhe Wetterkreuz/ Am Reiterhof, zum anderen auf Höhe der
Sebastianstraße bei der Freiwilligen Feuerwehr. Beide Örtlichkeiten ermöglichen durch vorhandene Überführungsbauwerke eine Wegeverbindung von und nach Tennenlohe. Eine Prüfung der Einzugsbereiche (s. Anlage) zeigt jedoch auf, dass nur eine geringe Erschließung von Tennenlohe und deren verkehrserzeugenden Einrichtungen durch die beiden Haltestellenstandorte ermöglicht wird. Darüber hinaus werden durch die entfernte Lage weite Fußwege geschaffen. Ebenfalls muss beachtet werden, dass sowohl auf Höhe Wetterkreuz/ Am Reiterhof als auch auf Höhe der Sebastianstraße bei der Freiwilligen Feuerwehr eine direkte Wegeerschließung beim Bau der Haltestellenbuchten berücksichtigt werden muss. Dies bedeutet neben dem Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet auch zusätzliche Kosten.

 

Verkehrsverhältnisse an den möglichen Haltestellenstandorten:

 

Ein weiterer Aspekt sind die dortigen Verkehrsverhältnisse mit Blick auf Verkehrsfluss und Sicherheit. Die B4 weist ein sehr hohes Verkehrsaufkommen auf (31.000 Kfz/24 h nördlich Anschlussstelle Wetterkreuz; Bezugsjahr 2012) und die mittleren Reisegeschwindigkeiten zeigen ein sehr hohes Niveau (zulässig sind 100 km/h). Die angedachte Lagen der Haltestellen sind aufgrund des Kurvenverlaufs bzw. des Übergang an der BAB Anschlussstelle Erlangen-Tennenlohe mit Verflechtungen zur Auf- und Abfahrtsrampen eher ungünstig. Darüber hinaus fehlen geeignete Beschleunigungsflächen, um den Bus ein sicheres Einfädeln in den Verkehr zu ermöglichen. Aufgrund des Kenntnisstands über die bestehenden Straßenverhältnisse und der Absicht zur Einhaltung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs werden beide Standorte seitens der Erlanger Stadtverwaltung, insbesondere aber vom zuständigen Baulastträger (Staatliches Bauamt), als sehr kritisch eingestuft.

 

Maßnahmen zum Fahrplanwechsel 2015 – Linien 20, 30 und 290:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungs- und Nahverkehrsplans ist es ein wichtiges Ziel den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch attraktiver zu gestalten und an die Bedürfnisse der Fahrgäste anzupassen. Hierfür sollen unter anderem für die PendlerInnen verbesserte und möglichst umsteigefreie Anbindungen der Arbeitsplätze in Erlangen geschaffen werden. Erste Maßnahmen im Busnetz wurden diesbezüglich zum Fahrplanwechsel 2015 umgesetzt. Für Tennenlohe bedeutete dies zum einen eine direkte Verbindung mit dem Nürnberger Norden (Reutles, Boxdorf, Thon) und zum anderen eine Anbindung an den Erlanger Süden (Uni-Südgelände) durch die Linie 20, eine direkte Führung Richtung Innenstadt mit der Linie 30 und eine regelmäßige Busverbindung zwischen Tennenlohe und Bruck mit der Linie 290. Eine optimale und attraktive Erschließung nach und von Tennenlohe ist mit dem aktuellen Linienkonzept für alle ÖPNV-Nutzer gewährleistet.


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine weitere Haltestelle an der B4, auf Höhe von Tennenlohe, ist grundsätzlich wünschenswert. Aufgrund der weiten Erschließungswege, der hohen Kosten aber insbesondere aufgrund von Sicherheitsaspekten kann die Haltestelle aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht befürwortet werden.

 

Bezugnehmend auf die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel werden ESTW und Stadtverwaltung in der nächsten Zeit das neue Liniennetz weiter analysieren, Fahrgastzahlen auswerten sowie Anregungen und Beschwerden zur Verbesserung aufgreifen und nach ausreichender und erfolgreicher Prüfung versuchen schnellstmöglich umzusetzen (613/086/2016).

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den ESTW versuchen, im Rahmen des ÖPNV-Konzeptes (Plannetz) und der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ein noch attraktiveres ÖPNV-Netz zu gestalten. In diesem Zusammenhang wird auch das Konzept von Schnellbuslinien einfließen, um räumliche Schwerpunkte umsteigefrei und schneller zu erschließen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Fraktionsantrag ödp – 216/2015
                        Anlage 2: Einzugsbereiche der möglichen Standorte (400 m)