Betreff
Etablierung eines Infopoints und gemeinsamen Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge im Rathaus Erlangen
Vorlage
13/108/2016
Aktenzeichen
OBM/13/HA028
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur Etablierung eines Arbeitsmarktbüros und Infopointes für Flüchtlinge mit Einbezug aller betroffenen Ämter zu erarbeiten.


Derzeit leben mehr als 1200 Flüchtlinge dauerhaft in Erlangen. Derzeit vollziehen zudem zunehmend viele Flüchtlinge den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGBII, was sowohl zu Bedarfs- als auch Zuständigkeitsverschiebungen führt. Auch wenn die Zahl der Zuweisungen stark zurückgegangen ist, muss zudem weiterhin mit Neuzuweisungen gerechnet werden.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Erstellung eines Konzeptes für die Etablierung eines Infopoints und gemeinsamen Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge dient der Verwaltung als Grundlage, um mit den betroffenen Dienststellen Zielgruppe(n) sowie die Ressourcen und Räumlichkeit zu klären und zu erarbeiten, wie die Etablierung des Infopoints umgesetzt werden kann.

 

Infopoint:

Flüchtlinge brauchen im Rathaus Beratung und Dienstleistungen in mehreren Ämtern, was zu einer Arbeitserhöhung besonders bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in der Ausländerbehörde, im Sozialamt, bei der Asylsozialberatung und Migrationsberatung führt und zu einem hohen Andrang in den jeweiligen Gängen. Ziel ist es die Wege und Abläufe für Flüchtlinge klarer zu strukturieren und zu verkürzen.

 

Gemeinsames Arbeitsmarktbüro: 

Mit der steigenden Zahl von Asylbewerberinnen- und Bewerbern in Erlangen steigt die Zahl der Menschen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen. Eine große Herausforderung ist der aufenthaltsstatusbedingte Rechtskreiswechsel. Mit der Anerkennung im Asylverfahren wechseln die Arbeitsuchenden in die Zuständigkeit des SGB II. Mit Blick auf die Integrations- und Qualifizierungsanstrengungen ergibt sich damit eine Bruchstelle. 

Eine enge rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht effizientere Zusammenarbeit und ein schnelles Reagieren, bei einem erwartbaren raschen Anstieg der Rechtskreisübertritte in den kommenden Monaten. Dafür soll ein gemeinsames Arbeitsmarktbüro (GAB) geschaffen werden, in dem Mitarbeitende aus BA, GGFA und Ausländerbehörde (ABH) abgestimmt zusammenarbeiten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erarbeitung eines Konzeptes zur Einrichtung eines Infopoints und eines Gemeinsamen Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Infopoint:

Die betroffenen Ämter sollen ein Konzept erarbeiten, wie ein Infopoint im Rathaus zur mehrsprachigen weiter Vermittlung für Flüchtlinge eingerichtet werden kann, der dieser Herausforderung begegnet. Die Verwaltung wird daher beauftragt gemeinsam mit allen betroffenen Ämtern unter Leitung Referat V die Ziele und Aufgaben des Infopoints, die Zielgruppe(n) sowie die Ressourcen und Räumlichkeit zu klären und zu erarbeiten, wie die Etablierung des Infopoints umgesetzt werden kann. Dabei sind neben den fachlichen Belangen von betroffenen Ämtern auch deren organisatorische und ressourcenmäßige Einbindung in Abstimmung mit Amt 11, Abteilung 112 (Organisation) zu berücksichtigen.

 

Gemeinsames Arbeitsmarktbüro:

Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit allen betroffenen Ämtern unter Leitung Referat V die Ziele und Aufgaben des GAB, die Zielgruppe(n) sowie die Ressourcen und Räumlichkeit zu klären und zu erarbeiten, wie die Etablierung des GAB umgesetzt werden kann. Wie bei der Kon-zeption eines Infopoints (s.o.) gilt, dass, neben den fachlichen Belangen von betroffenen Ämtern auch deren organisatorische und ressourcenmäßige Einbindung in Abstimmung mit Amt 11, Abteilung Organisation, 112, zu berücksichtigen sind.

 

Die Schaffung einer Eingangszone für Abt. 501 (vgl. Vorlage 50/046/2016) wird davon nicht betroffen sein, sie wird parallel weiterverfolgt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

x                werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 


Anlagen: