Betreff
Laufende Geldleistung bei integrativer Tagespflege
Vorlage
51/088/2016
Art
Beschlussvorlage

Die integrative Tagesspflege wird nach den im Anhang dargestellten Tabellenwerten vergütet. Die Verwaltung des Jugendamts wird ermächtigt, diese Sätze entsprechend der Erhöhung des Basiswertes in der staatlichen Förderung anzupassen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ermöglichung integrativer Tagespflege in Erlangen und damit ein weiterer Schritt im Zuge von Inklusion.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Vergütung der integrativen Tagespflege wird entsprechend den Vorgaben der Förderbestimmungen angepasst.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In seiner Sitzung vom 20.11.2015 hat der Jugendhilfeausschuss die Höhe der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen beschlossen. Für die integrative Tagespflege wurden keine Sätze festgelegt, da zum einen noch Entscheidungen des Bezirks abgewartet werden sollten und zum anderen noch Verlautbarungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (BayStMAS) zu erwarten waren.

 

Der Bezirk wird sich entgegen der Erwartung nicht zeitnah äußern. Seitens des Ministeriums sind nun konkrete Empfehlungen zur Höhe der laufenden Geldleistung ergangen, die nunmehr umgesetzt werden sollen.

 

Das StMAS äußert sich wie folgt:

 

„Um dem Gedanken der Inklusion Rechnung zu tragen, muss das behinderte oder von we-sentlicher Behinderung bedrohte Kind zusammen mit anderen Regelkindern in der (Groß-) Tagespflege betreut werden. Voraussetzung ist die Betreuung mindestens eines weiteren Regelkindes, unabhängig davon, ob es sich hier um ein Tagespflegekind oder ein eigenes Kind der Tagespflegeperson handelt. Die Kinder müssen zumindest zeitweise gleichzeitig anwesend sein.

 

 

 

Die Tagespflegeperson betreut maximal drei Kinder (inklusive dem Kind mit Behinderung). In der Großtagespflege maximal sieben Kinder gleichzeitig (inklusive dem Kind mit Behin-derung).

 

Notwendige Erhöhung des Tagespflegeentgelts:

 

Fördervoraussetzung ist, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein erhöhtes Ta-gespflegeentgelt festsetzt, wobei die Erhöhung mindestens der – um den Gewichtungsfaktor 4,5 erhöhten – staatlichen Förderung entsprechen muss.“

 

Die vom BayStMAS vorgegebenen Werte sind nun in der anhängenden Tabelle, die dem Beschlussvorschlag zugrunde liegt, enthalten. Die Prozent-Zuschläge in den Spalten 6-8 beziehen sich auf die Basisleistung in Spalte 3.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im Budget vorhanden       

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Tabelle