Betreff
Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen;
hier: Weiterführung des Modellprojektes im Schuljahr 2016/2017
Vorlage
43/032/2016
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Das Modellprojekt „Optimierte Lernförderung“ wird auch im Schuljahr 2016/2017 an den unter 1. genannten Schulen mit den unter 3. genannten Bedingungen mit der Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner weitergeführt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vhs Erlangen ist seit dem Schuljahr 2012/2013 Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung (oL) an nachfolgenden drei Mittelschulen und vier Grundschulen:

 

-       Eichendorff-Mittelschule

-       Ernst-Penzoldt-Mittelschule

-       Hermann-Hedenus-Mittelschule

-       Max-und-Justine-Elsner-Grundschule

-       Mönau-Grundschule

-       Pestalozzi-Grundschule

-       Loschge-Grundschule

 

Durch den Beschluss des Stadtrates Nr. 43/027/2016 wurden weitere Schulen in das Modellprojekt mit aufgenommen:

 

-       Büchenbach-Grundschule (ab Januar 2016)

-       Hermann-Hedenus-Grundschule (ab Februar 2016) und

-       Adalbert-Stifter-Grundschule (ab Schuljahr 2016/2017)

 

Eine Evaluation zum Modellprojekt „Optimierte Lernförderung“ wird derzeit durchgeführt und voraussichtlich im Juli 2016 den Mitgliedern des Bildungsausschusses vorgestellt. Im Anschluss daran muss entschieden werden, ob das Modellprojekt ab dem Schuljahr 2017/2018 mit der vhs Erlangen als Kooperationspartner in diesem Umfang fortgeführt wird.


 

Die vhs benötigt frühzeitig eine Entscheidung, ob die optimierte Lernförderung im Schuljahr 2016/2017 fortgeführt wird, da dafür die nötigen Personalkapazitäten rechtzeitig sichergestellt werden müssen. Auch die Schulen brauchen eine verlässliche Aussage über den Fortgang. Amt 50 weist dem gegenüber darauf hin, dass erst nach der Evaluation verlässlich über eine Fortführung entschieden werden könne. Sollte die oL erst nach der Evaluation, voraussichtlich im Dezember / Januar, fortgeführt werden – sofern diese überzeugende Ergebnisse erbringt -  gibt das Amt 43 zu bedenken, dass dann evtl. neues hautamtliches Personal akquiriert werden muss und auch die eingesetzten Pädagogen (Honorarkräfte)  nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Für die Durchführung der Lernförderung an den bisherigen drei Mittelschulen und vier Grundschulen stehen nachfolgende Stundenkontingente zur Verfügung:

 

-       für die pädagogischen Mitarbeiterinnen (HPM)       20,0 h/wtl. und

-       für die Verwaltungsmitarbeiterin (OPM)                   9,5 h/wtl.

 

Für die Organisation der Durchführung der optimierten Lernförderung an den nachfolgenden Schulen

 

-       Büchenbach-Grundschule (ab Januar 2016)

-       Hermann-Hedenus-Grundschule (ab Februar 2016)

 

wurde von den vhs-Mitarbeiterinnen Überstunden bzw. Mehrarbeit geleistet. Für diese Schulen und für die Organisation der Durchführung der optimierten Lernförderung an der Adalbert-Stifter-Grundschule (ab Schuljahr 2016/2017) sowie für die neuen Bildungsangebote an den bereits bestehenden Schulen (ab Schuljahr 2016/2017) wird ein entsprechender Stellenplanantrag für 2017 gestellt (vgl. 4. Ressourcen).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bildungsangebote für die optimierte Lernförderung im Überblick (Schuljahr 2015/2016) und im Ausblick (Schuljahr 2016/2017)

 

Schulart

Schuljahr

Angebote

Dozenten

Unterrichtsstunden

Mittelschulen

2015/16 + 2 Ü

134

64

20500

2016/17

145

74

22700

Grundschulen

2015/16 + 2 Ü

142

48

11800

2016/17

167

62

14950

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Rechtsamt weist darauf hin, dass die optimierte Lernförderung keine Dauerleistung ist. Im Regelfall kann sich die individuelle Lernförderung erst im Schuljahresverlauf als erforderlich erweisen. Im Einzelfall kann es jedoch auch schon einen Förderbedarf zu Schulbeginn geben; dieser ist jedoch über Einzelfallprüfungen festzustellen. Bei Sprachschwierigkeiten kann die Lernförderung längerfristig anerkannt werden. Diese Vorgaben des Rechtsamtes werden bei der Umsetzung der Lernförderung von den Schulleitungen berücksichtigt.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für die ab Januar 2016 dazugekommenen Schulen (vgl. Beschluss Nr. 43/027/2016) und für die Ausweitung der Angebote an den bereits bestehenden Schulen ab dem Schuljahr 2016/17 müssen nachfolgend genannten und notwendigen Personalressourcen im Rahmen eines Stellenplanantrages für 2017 geschaffen werden:

 

-       Für eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter/in (HPM)               7,0 h/wtl.

-       Für eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM)                     3,0 h/wtl.

 

 

 

Basierend auf den Personaldurchschnittskosten 2015 erfordert dies einen jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 16.900,00 Euro, der sich wie folgt ergibt:

 

-       für die pädagogische Mitarbeit (HPM/7,0h/wtl./EG 13)      13.500,00 Euro

-       für die Verwaltungsmitarbeit (OPM/3,0 h/wtl. EG 5)                       3.400,00 Euro

 

Da zu erwarten ist, dass sich der genaue Förderbedarf bzw. die erforderlichen Förderangebote erst im laufenden Schuljahr 2016/17 ergibt/ergeben, wird das vorhandene Personal bis zur Haushaltsgenehmigung 2017 die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen von Überstunden bzw. Mehrarbeit entsprechend der Budgetierungsrichtlinien (jeweils max. ½ Jahr)  übernehmen.“

 

 

Wie bisher soll die Finanzierung der Sachkosten des Modellprojektes über Amt 50 erfolgen.

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden (Personalkosten)


Anlagen:

 

Anlage_1_ Beschluss Nr. 501/007/2016 „Bericht zum Modellprojekt oL und zur Erstattung der Leistungen BuT“

 

Anlage_2_ Beschluss Nr. 43/027/2016 „Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen“