Betreff
Bildungsclearing für Flüchtlinge
Vorlage
43/029/2016
Aktenzeichen
IV/43
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Bildungsclearing für Flüchtlinge (Alter 16 bis 21)

 

Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche bzw. auch effiziente schulische und berufliche Integration ist ein Bildungsclearing, in dessen Rahmen ein handhabbares Kompetenzfeststellungsverfahren eingerichtet wird.

 

Die vhs wurde von der Verwaltung beauftragt, das Thema „ Bildungsclearing“ zu bearbeiten. Nach Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Jugendamt, der Berufsschule und dem Schulverwaltungsamt wurde entschieden, dass grundsätzlich der „BA-Fragebogen zur Kompetenzerhebung für geflüchtete Menschen“ verwendet und teilweise ergänzt wird. Zusätzlich entwickelte die vhs in Zusammenarbeit mit den Mittelschulen Einstufungstests für Mathematik und Englisch, die den Bildungsstand in den zwei relevanten Fächern feststellen sollen. Diese Tests wurden auf der Grundlage der Prüfung des Qualifizierten Mittelschulabschlusses entwickelt. Wichtig ist die Übersetzung vor allem für den Mathematiktest, da in den arabischen Ländern unterschiedliche Zahlensysteme und Schreibweisen verwendet werden.

 

Mitte April wird der gesamte Fragebogen mit den Tests an die Kooperationspartner zur Abstimmung gegeben. Danach werden die ersten Termine für das Bildungsclearing festgelegt und an die Asylberater in den Wohnunterkünften verschickt. Diese Informationen werden von den Asylberatern an die Jugendlichen bzw. an ihre Familien weitergeleitet. Die Asylberater gewährleisten, dass die Jugendlichen zu den Bildungsclearings-Terminen in der vhs erscheinen. Für diese Termine akquiriert die vhs zum Teil entsprechende Dolmetscher/Übersetzer.

 

Die erhobenen persönlichen Daten sollen in einer kommunalen Datenbank eingepflegt und den beteiligten Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden. Datenschutzrechtliche Fragen werden geprüft. Die Abstimmung darüber liegt bei der Koordinationsstelle für Flüchtlinge in der Stadtverwaltung Erlangen (Referat OBM/13).

 

Die Angaben im BA-Fragebogen sowie die Ergebnisse der zusätzlichen Leistungstests werden in einer Art „Bildungspass“ festgehalten und den jungen Flüchtlingen zur Vorlage, z. B. in einer schulischen oder beruflichen Einrichtung, ausgehändigt.

 

Die Kompetenzen für das Bildungsclearing liegen bei der vhs. Die Finanzierung für die Durchführung des Bildungsclearings soll ebenfalls aus den vorhandenen Rücklagen bei Amt 50 gedeckt werden (vgl. Beschlussvorlage OBM/004/2015, Sicherstellung der Finanzierung für die Organisation* und Durchführung von Sprach- und Erstorientierungskursen). Das Stundenkontingent dafür ist bis zum 31.7.2016 gesichert. Bei weiterer Absicherung der Finanzierung des Bildungsclearings bemüht sich Amt 43 über den 31.7. hinaus, ausreichend Personal für die Fortführung des Bildungsclearings zu akquirieren.

 

*Erhebung, eingehende Beratung und Einstufung zur Bildung homogener Gruppen mit dem Ziel eines effektiven Sprachunterrichts

 


Anlagen: