Betreff
Umstrukturierung des Jobcenters
Vorlage
11/076/2016
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage

Die Abteilung 501 „Besondere Einrichtung gem. § 6a SGB II“ wird zum 01.05.2017 aus dem Amt 50 „Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen“ ausgegliedert und als eigene Organisationseinheit der Stadt Erlangen geführt werden. Diese neue Organisationseinheit soll ab 01.05.2017 mit der GGFA AöR unter einer gemeinsamen Leitung geführt werden. Die sonstigen bisherigen Strukturen werden beibehalten. Die Stelle der gemeinsamen Leitung wird extern ausgeschrieben.


Mit Beschluss vom 25.09.2014 hatte der Erlanger Stadtrat ein Gutachten zur Organisation des Jobcenters Erlangen in Auftrag gegeben.

Im Gutachten wird u.a. betont, dass für die GGFA strategische Zielvorgaben durch die Kommunal-politik definiert werden müssen. Eine fehlende Steuerungsmöglichkeit der GGFA durch die Stadt wird ausdrücklich verneint. Es wird allerdings bemängelt, dass die strategische Arbeit des Jobcenters unter den stark geteilten Führungsstrukturen beider Teile des Jobcenters leidet (zwei Referenten, Sozialamtsleitung und Vorstand GGFA), die Verantwortlichkeiten verunklaren, Kommunikation erschweren und eine sachliche Kooperation der beiden hoheitlichen Teile des Jobcenters behindern.

Auch in der operativen Arbeitsteilung werden weniger die getrennte Zuständigkeit zwischen Leistungssachbearbeitung und Vermittlung/Fallmanagement, sondern vielmehr Kompetenzkonflikte auf der Leitungsebene als Beeinträchtigung identifiziert.

Durch die Umstrukturierung des Jobcenters mit einer gemeinsamen Leitung sollen die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar definiert werden, die bestehenden Schnittstellen eine Optimierung erfahren sowie die Kommunikation vereinfacht werden.

Die vorhandenen Budgetwerte werden übertragen und im nächsten Jahr der geänderten Organisationsstruktur angepasst.

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden