Betreff
Erneuerung des Gehweges in der Fließbachstraße zwischen
Äußerer Brucker Straße und Hertleinstraße
Vorlage
66/113/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Erneuerung des Gehwegs Fließbachstraße zwischen Äußerer Brucker Straße und Hertleinstraße gemäß

 

                        1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:                        2-1604-0E

                        1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-1604-2E

                        1 Regelquerschnitte               Pl.-Nr.:            2-1604-4E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Gehweg der Fließbachstraße zwischen Äußerer Brucker Straße und Hertleinstraße ist in einem baulich schlechten bis sehr schlechten Zustand. Die Gehwegbefestigung ist älter als 30 Jahre. Wegen dieses Zustandes gab es wiederholte Beschwerden der Anlieger. Gegenstand dieses Beschlusses ist der für 2016 vorgesehene Erneuerung des Gehwegs Fließbachstraße im o.g. Bereich.

Die Fahrbahn der Fließbachstraße selbst befindet sich derzeit in einem der Verkehrsbedeutung genügenden Zustand und wird somit nicht ausgebaut.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für die Erneuerung des Gehwegs Fließbachstraße erarbeitet.Die Querschnittaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Gemeinsam mit dem Gehwegausbau werden auch die überalterten und verschlissenen Betonmaste und das vorhandene und ebenfalls überalterte Beleuchtungskabel erneuert. Die vorhandenen Natriumdampfhochdruck Leuchten wurden bereits 2006 erneuert und werden weiterverwendet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel auszuschreiben und sie 2016 durchzuführen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den Gehwegausbau ein Investitionsvolumen in Höhe von 48.000 €. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage hat einen Kostenrahmen von 18.000 €.

Für den Ausbaubereich sind KAG- Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über die Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Gehweg
Beleuchtung


48.000 €
18.000 €


bei IPNr.: 541.845
bei IPNr.: 545.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

- jährliche Unterhaltskosten

 

ca. 800 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

KAG-Beiträge

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

              - in Höhe von 50.000 € sind bei IP.Nr. 541.845 „Gehweg Fließbachstraße“ für das
  HH-Jahr 2016 vorgesehen.

            -  sind auf IPNr. 545.604 vorhanden.

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          23.03.2016, gez. Deuerling

Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan

                        Anlage 2: Lageplan

                        Anlage 3: Regelquerschnitte