Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2015 des Amtes 50 i.H.v. – 544.101,83 EUR wird zugestimmt. Abweichend von dem den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag in Höhe von 544.101,83 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag i.H.v. 496.050,24 EUR, sowie eine Entnahme aus der Sonderrücklage des Sozialamtes i.H.v. 48.051,59 EUR vor (ergibt zusammen 544.101,83 EUR).
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes 50 von 419.774,76 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über den Verlustvortrag erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Der Übertrag des negativen
Gesamtbudgetergebnisses zu 100 % als Verlust in das nächste Haushalts-jahr soll
dem Fachamt einen Anreiz zu verstärkter Wirtschaftlichkeit bieten.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2015 des
Amtes 50 beträgt |
-544.101,83 |
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(2014: 719.908,50 EUR nach
vorheriger Mittelnachbewilligung von 1,4 Mio EUR, 2013: - 161.634,65 EUR) |
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Die Lastschriften aus der
Abrechnung der Personalaufwendungen 2015 haben betragen |
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für das 1.Quartal |
6.668,24 |
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für das 2.Quartal |
7.984,35 |
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für das 3.Quartal |
8.494,36 |
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für das 4.Quartal |
0,00 |
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Der Budgetrahmen wurde durch die
Lastschriften somit reduziert um insgesamt
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23.146,95 |
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In den Investitionshaushalt 2015
wurden übertragen |
0,00 |
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(2014: 0,00 EUR, 2013: 0,00 EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist zurückzuführen auf: |
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Ursachen
des negativen Budgetergebnisses Laut Kämmereiabrechnung beruht das
Budgetergebnis 2015 des Sozialamtes zum einen auf erwirtschafteten
Mehrerträgen gegenüber den Planansätzen in Höhe von ca. 6,164 Mio. €, sowie
auf Mehraufwendungen gegenüber den Planansätzen in Höhe von 6,702 Mio. €. Eine Analyse der einzelnen
Produktergebnisse zeigt, dass das erwirtschaftete negative Ergebnis von etwas
mehr als einer halben Million Euro alleine darauf zurückzuführen ist, dass in
fremdfinanzierten Aufgabenbereichen (100 prozentige Kostenerstattung durch
Bund, bzw. Land) die fällige Kostenerstattung für das vierte Quartal 2015
nicht mehr in laufenden sondern erst im folgenden Haushaltsjahr als Einnahme
verbucht werden kann. Offensichtlich ist unser doppisches Haushaltswesen, das
zwar für periodenfremde Ausgaben Unterscheidungen treffen kann und für So trägt z. B. alleine das Produkt 3131
(Hilfen für Asylbewerber) mit einem Defizit in Höhe von 2,2 Mio. € zum
negativen Budgetergebnis bei. Der jeweilige Aufwand für Asylbewerber ist aus
dem städtischen Haushalt vorzufinanzieren, wird von der Stadt nachträglich
quartalsweise abgerechnet und anschließend vom Land zu 100 % erstattet (wobei
sich derzeit die Erstattung aufgrund eines Personalwechsels bei der Regierung
in Ansbach verzögert). Zwar ist im Budgetergebnis 2015 auch die staatliche
Erstattung für das vierte Quartal 2014 als Einnahme enthalten. Trotzdem führt
allein die fehlende Erstattung für das vierte Quartal 2015 zu einem
unverschuldeten und nicht vermeidbaren Defizit in Höhe von 2,2 Mio. €. Denn
das Ausgabevolumen im Bereich Hilfen für Asylbewerber hat sich von 2014
(Jahresausgaben knapp 5,5 Mio. €) auf 2015 (Jahresausgaben von über 14 Mio.
€) so rasant erhöht, dass sich die fehlende staatliche Erstattung für das
vierte Quartal 2015 als nicht vermeidbares Defizit in Höhe von 2,2 Mio. €
auswirkt. Ein ähnlicher wenn auch geringerer – Effekt
zeigt sich im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Hier werden die städtischen Ausgaben aufgrund nachträglicher, quartalsweiser
Abrechnung zu 100 % vom Bund erstattet. Allein der logischerweise fehlende
Eingang dieser Erstattungen für die Ausgaben des vierten Quartals 2015 wirkt
sich im Budgetergebnis des Amtes 50 als ein Defizit in Höhe von ca. 350.000 €
aus. Die nicht vermeidbare Verzögerung bei der
Verbuchung der Erstattungszahlungen des Staates für diese beiden
Aufgabenbereiche hat also zu einem Defizit im Budgetergebnis 2015 des
Sozialamtes in Höhe von 2,55 Mio. € geführt. Bei einem erzielten
Gesamtdefizit des Budgetergebnisses von ca. 0,55 Mio. € bedeutet dies, dass
ohne diese Verzögerungen bei den staatlichen Erstattungszahlung für das
vierte Quartal 2015 das Budgetergebnis 2015 für das Sozialamt mit einem
Überschuss von ca. 2 Mio. € geendet hätte. Das erzielte Budgetdefizit darf
folglich nicht als Ausweis für Misswirtschaft verstanden werden. Vielmehr ist
es zwangsläufig bedingt einerseits durch den drastischen Anstieg der Ausgaben
vor allem im Asylbereich - und andererseits durch die zwangsläufig fehlende
Verbuchung der staatlichen Erstattungszahlungen. Vorschlag
zum Umgang mit dem negativen Budgetergebnis Entsprechend den geltenden
Budgetierungsregeln schlägt die Kämmerei vor, das negative Budgetergebnis zu
decken durch vollständige Entleerung der Sonderrücklage des Sozialamtes (ohne
Rücksicht auf geltende Verwendungsbeschlüsse des SGA und ohne Rücksicht auf
eingegangene Verpflichtungen) und im darüber hinaus verbleibenden Umfang
durch Negativübertrag in das Sachkostenbudget des Sozialamtes für das
laufende Haushaltsjahr. Da der buchungstechnische Effekt des
fehlenden Eingangs staatlicher Erstattungszahlungen für das vierte Quartal
2015, der allein in diesen beiden genannten Bereichen mit einem Defizit von
2,55 Mio. € zum negativen Ergebnis beigetragen hat, weder vermeidbar ist noch
vom Sozialamt zu vertreten ist, hält das Sozialamt dieses Vorgehen nicht für
angemessen. Schließlich muss das Sozialamt allein aufgrund dieses Effektes
auf eine positive Ergebnisfeststellung im Wert von ca. 2 Mio. € verzichten,
die im restlichen Budgetbereich tatsächlich erwirtschaftet wurde. |
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Das Sozialamt schlägt deshalb stattdessen
vor ·
In der
Sonderrücklage des Sozialamts diejenigen Beträge zu belassen, die durch
eingegangene rechtliche Verpflichtungen oder durch Stadtrats-, bzw.
Ausschussbeschlüsse gebunden sind oder die für wichtige, nicht durch
Haushaltsmittel abgedeckte Aufgaben des Sozialamtes dringend benötigt werden
und ·
Den
darüber hinaus in der Sonderrücklage des Sozialamts verbleibenden Betrag von
48.051,59 € an die Kämmerei zurückzugeben ·
Das
verbleibende Defizit muss dann auf Wunsch des Finanzreferates in das
Sachkostenbudget als Negativübertrag in das laufende Haushaltsjahr übernommen
werden. Je nach dem zu erwartenden Anstieg des Ausgabevolumens in diesen
beiden zu 100 % staatlich erstatteten Aufgabenbereichen (Hilfen für
Asylbewerber und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wird sich
auch im nächsten Jahr aber der gleiche negative Effekt für das Budgetergebnis
2016 ergeben. Nur wenn in diesen beiden Aufgabenbereichen das Ausgabevolumen
2016 deutlich geringer ausfallen sollte, als das Ausgabevolumen 2015 könnten
dieser negative Effekt vermieden werden und sich stattdessen positiv auf das
Budgetergebnis 2016 auswirken (damit ist aus derzeitiger Sicht nicht zu
rechnen). Da also auch im laufenden Haushaltsjahr 2016 wieder mit einem
abrechnungstechnisch bedingten negativen Budgetergebnis zu rechnen ist, wird
vorgeschlagen auf einen negativen Budgetübertrag zu verzichten. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2015
konnte wie geplant erfüllt werden: |
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… |
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2.3 |
Der vorgesehene
Verlustvortrag ist der beiliegenden
Budgetabrechnung der Kämmerei zu entnehmen. |
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2.4 |
Zum Ausgleich des
Verlustvortrages sind folgende Maßnahmen geplant (Einsparvolumen in EUR): |
Beträge
in Euro |
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2.4.1 |
Vereinnahmung der
Erstattungen von Bund und Land für die städtischen Ausgaben des 4. Quartals
2015 im Bereich „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, sowie im
Bereich „Asyl“ |
ca. 2,55 Mio |
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2.5 |
Entwicklung der
Budgetergebnisrücklage des Amtes 50 in 2015 |
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Stand am 01.01.2015 Zuzüglich Sondermittel
„Sprachkurse für Asylbewerber“ lt. StR-Beschluss vom 25.6.15 |
287.591,50 +215.972,55 |
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Entnahmen 2015 aufgrund
Fachausschussbeschluss vom 15.04.2015 |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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für Budgetumschichtung in
Amt 13 (Seniorenbeirat) |
9.250,29 |
9.250,29 |
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für Entnahmen lt.
SGA-Beschluss v. 15.4.15 |
277.000,00
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88.773,86
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für Sprachkurse für
Asylbewerber |
215.972,55
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17.075,68
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-115.099,83 |
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zuzüglich Gutschriften aus
der Abrechnung der Personalaufwendungen 2015 |
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Gutschrift 1. Quartal |
19.156,43 |
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Gutschrift 2. Quartal |
14.790,08 |
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Gutschrift 3. Quartal |
63.256,44 |
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Gutschrift 4. Quartal |
5.306,04 |
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Gutschriften
Personalabrechnung gesamt Abzüglich Entnahmen aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2015 Entnahme 1. Ouartal 6.668,24 Entnahme 2. Ouartal 7.984,35 Entnahme 3. Ouartal 8.494,36 Entnahme 4. Ouartal 0,00
Entnahmen Personalabrechnung gesamt |
+102.508,99 -23.146,95 |
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abzüglich Rücklagenentnahme
zur Vermeidung eines Verlustvortrages |
-48.051,59 |
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= gegenwärtiger
Rücklagenstand |
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419.774,67 |
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Folgende Verwendung des
gegenwärtigen Rücklagenstandes ist geplant: |
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2.5.1 |
Die noch vorhandenen Sondermittel zur Finanzierung von |
198.896,87 |
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2.5.2 |
Personalkostenzuschuss
Access für das gemeinsame |
20.000,00 |
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2.5.3 |
Kosten für das Benchmarkprojekt von Sozialämter deutscher |
7.000,00 |
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2.5.4 |
Kosten für ein Sicherheitskonzepts für das Jobcenter |
30.000,00 |
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2.5.5 |
Kosten für Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen, |
30.000,00 |
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2.5.6 |
Zuschuss Access zur Arbeitsmarktintegration von Menschen |
5.000,00 |
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2.5.7 |
Kosten für die Erneuerung der Küchenzeile in der |
8.000,00 |
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2.5.8 |
Verbesserungen und Einrichtungsergänzungen in |
20.000,00 |
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2.5.9 |
Sachkosten zum Betrieb der Notschlafstelle Fischhäusla |
6.000,00 |
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2.5.10 |
Sach- und Werbungskosten für „Wohnen für Hilfe“, notwendige |
13.000,00 |
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2.5.11 |
Öffentlichkeitsarbeit im Senioren- und Behindertenbereich |
10.000,00 |
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2.5.12 |
Zuschuss Hürdenlos |
10.000,00 |
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2.5.13 |
Zuschüsse für die Kampagne „Eine Rampe für eine Stufe“ |
5.000,00 |
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2.5.14 |
Überschüsse aus Teilnehmergebühren von Seniorenreisen in 2015, |
4.877,80 |
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2.5.15 |
Zuschuss an Verein Dreycedern zur Finanzierung der |
52.000,00 |
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3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Verlustvortrag nach 2016 i.H.v. 496.050,24
EUR
(der Verlustvortrag wird durch Mittelentzug
aus dem laufenden Budget 2016 umgesetzt)
Anlagen: 1. Budgetabrechnung 2015 der Kämmerei
2. Sonderrücklage Budgetergebnisse 2015