hier: Weiteres Vorgehen nach Wettbewerb
1. Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 464 - Am Klosterholz West - mit
integriertem Grünordnungsplan bildet die Wettbewerbsarbeit der Arbeitsgemeinschaft Rößner & Waldmann, Architekten mit WGF Nürnberg, Landschaftsarchitekten (1. Preis).
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die aus den Grundstückseigentümern bestehende Erschließungsgesellschafft „Am Klosterholz West GbR“ hat entsprechend der beschlossenen Vorgehensweise (Aufstellungsbeschluss vom 14.04.2015) in Abstimmung mit der Verwaltung einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb für die geplante Wohnbauentwicklung im Südwesten Steudachs ausgelobt. Das Preisgericht, bestehend aus Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Vertretern der Stadtverwaltung als Fachpreisrichter sowie Vertretern der Erschließungsgesellschaft als Sachpreisrichter, tagte am 22.01.2016 unter dem Vorsitz von Frau Prof. Burgstaller. Jeweils ein Mitglied der Stadtratsfraktionen wurde als sachverständiger Berater hinzugezogen. Es wurden zwei Preise und eine Anerkennung vergeben.
Das Preisgericht empfahl einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit
Teilnehmer 1004 (Anlage 2)
Rößner & Waldmann, Architekten mit WGF Nürnberg, Landschaftsarchitekten
als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans zu verwenden. Die Einzelbewertung der Arbeit entsprechend dem Preisgerichtsprotokoll ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Folgende Anmerkungen des Preisgerichts sollen für die städtebauliche
Planung Berücksichtigung finden:
- Für den Lärmschutz sind entsprechende
Nachweise zu führen, so dass im Planungsgebiet
gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden können. Hierzu sollen bei
der Randbebauung weitere Kombinationsmöglichkeiten des Schallschutzes
untersucht werden.
- Die Grünflächen sind hinsichtlich Lage
und Größe zu überprüfen.
- Der Anteil der Einfamilienhäuser liegt
leicht über den Vorgaben des Wettbewerbs, während der Anteil der
Doppelhäuser gering unterschritten wird. Die Anpassung des Schlüssels für
die Wohntypologie Einfamilienhäuser/Doppelhäuser entsprechend der Auslobung wird empfohlen.
Der Ortsbeirat wurde in der Sitzung vom 02.02.2016 über den Stand des
Bebauungsplanverfahrens und den städtebaulichen und landschaftsplanerischen
Ideenwettbewerb informiert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit Schreiben vom 23.03.2016 wurde seitens der Erschließungsgesellschafft „Am Klosterholz West GbR“ bestätigt, dass der 1. Preis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs die Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren darstellen soll. Die mit dem 1. Preis prämierte Wettbewerbsarbeit wird seitens des Entwurfsverfassers entsprechend den Anmerkungen und Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet. Auf dieser Grundlage wird der Bebauungsplan Nr. 464 - Am Klosterholz West – mit integriertem Grünordnungsplan erarbeitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im nächsten Schritt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf der Basis des überarbeiteten Siegerentwurfs durchgeführt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Wettbewerbsarbeit 1. Preisträger - Rößner & Waldmann, Architekten mit WGF Nürnberg, Land-
schaftsarchitekten
3. Preisgerichtsprotokoll zur Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers