Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung nimmt die Ausführungen des Landesamtes für Umwelt und der Firma Müller BBM zur Kenntnis und bringt die Ergebnisse in das Verfahren „Verkehrsentwicklungsplan“ (VEP) ein mit dem Ziel, die ermittelten Grenzwertüberschreitungen für NO2 in den Straßenzügen
- Goethestraße/Heuwaagstraße/Hauptstraße,
- in der Henkestraße zwischen Nürnberger Straße und Schuhstraße,
- in der Pfarrstraße
- in der Neuen Straße
zu vermindern.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das bayerische Landesamt für Umwelt und die Firma Müller BBM
haben mit Modellrechnungen Überschreitungen des Grenzwertes für NO2
in bestimmten Straßenzügen festgestellt.
Stickstoffdioxid
ist ein Reizgas und wirkt als sehr reaktive Verbindung (Oxidationsmittel). Beim
Menschen löst NO2
bei Kontakt mit Geweben und Zellen insbesondere des Atemtrakts und auch der
Augen Reizeffekte aus. Auch können Gewebe- und Zellschäden entstehen, die dann
zu möglichen Funktionsstörungen, zellschädigenden Reaktionsprodukten und entzündlichen
Prozessen führen. NO2 kann bei Kontakt mit Alveolengewebe
Zellschäden auslösen und entzündliche Prozesse verursachen. Stickstoffdioxid
vermag zu einer Hyperreagibilität (Überempfindlichkeit) der Bronchien führen.
Hyperreagibilität gilt als ein Risikofaktor für die Entwicklung allergischer Atemwegserkrankungen
und steht in Zusammenhang mit Entzündungen und Schädigungen von Lungengewebe.
Durch Wirkung von NO2
mit Allergenen können sich Entzündungsprozesse bei allergischen
Atemwegserkrankungen verstärken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?
Die vom
motorisierten Verkehr ausgehenden Emissionen tragen maßgeblich zur Überschreitung
der NO2 Grenzwerte
an genannten Straßenabschnitten bei. Neben der allgemeinen Anzahl der Fahrzeuge
bestimmen im Wesentlichen die Verkehrszusammensetzung (z.B.
Schwerverkehrsanteil) und die Anteile der verschiedenen Schadstoffklassen
der Fahrzeugflotte die Höhe der Emissionen.
· Im Rahmen der gegenwärtigen Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes werden die Messergebnisse der Immissionsgutachten daher berücksichtigt und Maßnahmen zur Verringerung der durch den lokalen Straßenverkehr verursachten Schadstoffbelastungen durch folgende Planungsschritte im Meilenstein F (Teilbereich MIV und ruhender Verkehr) geprüft:
- Zur Entlastung der Goethestraße wurde bereits im Meilenstein D (ÖPNV-Konzept) eine Reduzierung des Busverkehrs auf der Achse Goethestraße / Heuwaagstraße untersucht. Aufgrund der Gewährleistung der Erreichbarkeit der Altstadt ist eine vollständige Sperrung der Achse Goethestraße / Heuwaagstaße / Hauptstraße für den ÖPNV aus verkehrlicher Sicht nicht zielführend. Das vom UVPA am 31.07.2015 beschlossene Plannetz (613/061/2015) sieht jedoch eine Reduzierung des Busverkehrs in der Goethestraße vor. Zusätzlich soll im weiteren Planungsprozess geprüft werden, mit welchen Maßnahmen eine funktionierende Entlastung (ggf. Sperrung) der Goethestraße für den MIV erfolgen kann.
- Wesentlicher Bestandteil des Gutachtens zum Meilenstein F (Teilbereich MIV und ruhender Verkehr) ist eine Überprüfung des Erlanger Straßennetzes auf seine Funktion. Zielsetzung dabei ist die Schaffung eines leistungsfähigen Hauptverkehrsnetzes, auf welchem der Großteil des Verkehrs gebündelt geführt werden soll. Im Zuge dessen ist zu untersuchen und abzuwägen, welche Verbindungsfunktionen und damit verbundene Verkehrsmengen den genannten Straßenabschnitten zukünftig zukommen sollen. Die Wechselwirkungen möglicher verkehrslenkender Maßnahmen sind jedoch zu beachten: So kann eine Bündelung der Verkehrsströme zwar einerseits zur Verringerung des Durchgangsverkehrs in Wohngebieten beitragen, hat aber andererseits eine erhöhte Belastung auf den Hauptverkehrsstraßen (z.B. Henkestraße) zur Folge.
- Des Weiteren sollen Konzepte zur Führung des Wirtschaftsverkehrs im Stadtgebiet sowie zur Ordnung des Liefer- und Dienstleistungsverkehr in der Innenstadt erarbeitet werden. Ergänzend zur Zielsetzung einer Verringerung der Emissionen muss dabei auch die Gewährleistung der Erreichbarkeit der städtischen Gewerbe- und Einzelhandelsstandorte berücksichtigt werden.
· Auf notwendige Verbesserungen der Antriebstechnologie bei Fahrzeugen kann durch den Meilenstein F hingegen kein Einfluss genommen werden. Für den ÖPNV können Umweltstandards im Rahmen des Nahverkehrsplanes diskutiert werden.
· Neben den genannten Untersuchungen zum MIV werden im Gutachten zum Meilenstein F (Teilbereich Fuß- und Radverkehr) zudem Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, mit dem Ziel der Stärkung eines umweltverträglichen Stadtverkehrs, erarbeitet werden. Auch die Umsetzung der Stadt-Umland-Bahn kann langfristig zu einer Reduzierung der verkehrlich verursachten Schadstoffemissionen beitragen.
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3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur rechtlichen Einordnung der Pflichten zu Maßnahmen (Auszug aus dem Protokoll der Steuerungsgruppe Luftreinhaltung vom 18.11.2015):
Nach Aussage des StMUV wird ein
Luftreinhalteplan nur durch die dokumentierte Überschreitung eines Grenzwertes
an einer LÜB-Station (und nicht bereits durch eine – wenn auch qualifizierte -
Immissionsprognose) ausgelöst. Daher sind die Städte Fürth und Erlangen derzeit
nicht in der Pflicht in ihrem Stadtgebiet eine Umweltzone auszuweisen. Gleichwohl
wäre eine Beteiligung insbesondere der Stadt Fürth an einer künftigen
Umweltzone wünschenswert. Es wird daher vorgeschlagen, zu prüfen, inwieweit
eine freiwillige Beteiligung an einer Umweltzone mit Zielrichtung
Stickoxidreduzierung möglich ist. Dies umso mehr, als davon ausgegangen werden
kann, dass auch in Fürth und Erlangen stark verkehrsbelastete Straßenabschnitte
existieren an denen eine GW-Überschreitung per se nicht auszuschließen ist.
Das bedeutet:
Die Stadt Erlangen ist rechtlich nicht verpflichtet, an der Fortschreibung
des Luftreinhalteplans teilzunehmen. Erlangen hat zwar durch Berechnungen
festgestellt, dass davon auszugehen ist, dass in Straßen von Erlangen die
Grenzwerte der 39. BImSchV überschritten werden. Die 39. BImSchV gibt aber
ausdrücklich vor, dass auf gemessene Werte (mit Überschreitung) mit einer
Fortschreibung zu reagieren ist. An der Erlanger Messstelle gibt es aber keine
Überschreitungen, daher ist auch keine Teilnahme an der Fortschreibung des
Aktionsplans erforderlich. Grundsätzlich
haben alle Bürger und Bürgerinnen von Erlangen jedoch ein Recht auf die Einhaltung der Grenzwerte.
Wenn Erlangen aus eigenem Antrieb und ohne Fortschreibungs-Teilnahme
Maßnahmen entwickelt, die zur Einhaltung der Grenzwerte führen, wird das
begrüßt.
Im UVPA vom 12.05.2015 wurde beschlossen, weitere Straßen auf
Grenzwertüberschreitungen zu prüfen und im Bedarfsfall diese Ergebnisse in den
VEP einzuspeisen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu
erarbeiten.
Die Berichterstattung an die Regierung von Mittelfranken über getroffene
Maßnahmen mit luftreinhaltender Wirkung wird weiter auf Anfrage fortgeführt.
Für die Pfarrstraße wurde von Erlanger Seite vorgeschlagen, mit einem
gebäudebezogenen Lüftungskonzept auf die Überschreitungen zu reagieren. Das
wurde von der Arbeitsgruppe abgelehnt, weil die 39. BImSchV ausdrücklich auch
den Straßenraum und dessen Fußgänger als Schutzziel einbezieht. Mögliche
Maßnahmen können also nur die sein, die eine Emissionsminderung
bewirken.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Eigene
Haushaltsmittel für dieses Vorhaben
werden vorerst nicht gebenötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Gutachten Landesamt für Umwelt zur
Luftbelastung in der Pfarrstraße
- Gutachten
MÜLLER BBM zur Luftbelastung in ausgewählten Straßenabschnitten