Betreff
Grenzwertüberschreitungen bei der Luftbelastung mit NO2 in Straßen von Erlangen
Vorlage
31/102/2016
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung nimmt die Ausführungen des Landesamtes für Umwelt und der Firma Müller BBM zur Kenntnis und bringt die Ergebnisse in das Verfahren „Verkehrsentwicklungsplan“ (VEP) ein mit dem Ziel, die ermittelten Grenzwertüberschreitungen für NO2 in den Straßenzügen

-       Goethestraße/Heuwaagstraße/Hauptstraße,

-       in der Henkestraße zwischen Nürnberger Straße und Schuhstraße,

-       in der Pfarrstraße

-       in der Neuen Straße

zu vermindern.

 

 


Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bayerische Landesamt für Umwelt und die Firma Müller BBM haben mit Modellrechnungen Überschreitungen des Grenzwertes für NO2 in bestimmten Straßenzügen festgestellt.

 

Stickstoffdioxid ist ein Reizgas und wirkt als sehr reaktive Verbindung (Oxidationsmittel). Beim Menschen löst NO2 bei Kontakt mit Geweben und Zellen insbesondere des Atemtrakts und auch der Augen Reizeffekte aus. Auch können Gewebe- und Zellschäden entstehen, die dann zu möglichen Funktionsstörungen, zellschädigenden Reaktionsprodukten und entzündlichen Prozessen führen. NO2 kann bei Kontakt mit Alveolengewebe Zellschäden auslösen und entzündliche Prozesse verursachen. Stickstoffdioxid vermag zu einer Hyperreagibilität (Überempfindlichkeit) der Bronchien führen. Hyperreagibilität gilt als ein Risikofaktor für die Entwicklung allergischer Atemwegserkrankungen und steht in Zusammenhang mit Entzündungen und Schädigungen von Lungengewebe. Durch Wirkung von NO2 mit Allergenen können sich Entzündungsprozesse bei allergischen Atemwegserkrankungen verstärken.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?

Die vom motorisierten Verkehr ausgehenden Emissionen tragen maßgeblich zur Überschreitung der NO2 Grenzwerte an genannten Straßenabschnitten bei. Neben der allgemeinen Anzahl der Fahrzeuge bestimmen im Wesentlichen die Verkehrszusammensetzung (z.B. Schwerverkehrsanteil) und die Anteile der verschiedenen Schadstoffklassen der Fahrzeugflotte die Höhe der Emissionen.

 

·                    Im Rahmen der gegenwärtigen Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes werden die Messergebnisse der Immissionsgutachten daher berücksichtigt und Maßnahmen zur Verringerung der durch den lokalen Straßenverkehr verursachten Schadstoffbelastungen durch folgende Planungsschritte im Meilenstein F (Teilbereich MIV und ruhender Verkehr) geprüft:

-      Zur Entlastung der Goethestraße wurde bereits im Meilenstein D (ÖPNV-Konzept) eine Reduzierung des Busverkehrs auf der Achse Goethestraße / Heuwaagstraße untersucht. Aufgrund der Gewährleistung der Erreichbarkeit der Altstadt ist eine vollständige Sperrung der Achse Goethestraße / Heuwaagstaße / Hauptstraße für den ÖPNV aus verkehrlicher Sicht nicht zielführend. Das vom UVPA am 31.07.2015 beschlossene Plannetz (613/061/2015) sieht jedoch eine Reduzierung des Busverkehrs in der Goethestraße vor. Zusätzlich soll im weiteren Planungsprozess geprüft werden, mit welchen Maßnahmen eine funktionierende Entlastung (ggf. Sperrung) der Goethestraße für den MIV erfolgen kann.

-      Wesentlicher Bestandteil des Gutachtens zum Meilenstein F (Teilbereich MIV und ruhender Verkehr) ist eine Überprüfung des Erlanger Straßennetzes auf seine Funktion. Zielsetzung dabei ist die Schaffung eines leistungsfähigen Hauptverkehrsnetzes, auf welchem der Großteil des Verkehrs gebündelt geführt werden soll. Im Zuge dessen ist zu untersuchen und abzuwägen, welche Verbindungsfunktionen und damit verbundene Verkehrsmengen den genannten Straßenabschnitten zukünftig zukommen sollen. Die Wechselwirkungen möglicher verkehrslenkender Maßnahmen sind jedoch zu beachten: So kann eine Bündelung der Verkehrsströme zwar einerseits zur Verringerung des Durchgangsverkehrs in Wohngebieten beitragen, hat aber andererseits eine erhöhte Belastung auf den Hauptverkehrsstraßen (z.B. Henkestraße) zur Folge.

-      Des Weiteren sollen Konzepte zur Führung des Wirtschaftsverkehrs im Stadtgebiet sowie zur Ordnung des Liefer- und Dienstleistungsverkehr in der Innenstadt erarbeitet werden. Ergänzend zur Zielsetzung einer Verringerung der Emissionen muss dabei auch die Gewährleistung der Erreichbarkeit der städtischen Gewerbe- und Einzelhandelsstandorte berücksichtigt werden.

·                    Auf notwendige Verbesserungen der Antriebstechnologie bei Fahrzeugen kann durch den Meilenstein F hingegen kein Einfluss genommen werden. Für den ÖPNV können Umweltstandards im Rahmen des Nahverkehrsplanes diskutiert werden.

·                    Neben den genannten Untersuchungen zum MIV werden im Gutachten zum Meilenstein F (Teilbereich Fuß- und Radverkehr) zudem Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, mit dem Ziel der Stärkung eines umweltverträglichen Stadtverkehrs, erarbeitet werden. Auch die Umsetzung der Stadt-Umland-Bahn kann langfristig zu einer Reduzierung der verkehrlich verursachten Schadstoffemissionen beitragen. 


 

·         

·                     3.         Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Zur rechtlichen Einordnung der Pflichten zu Maßnahmen (Auszug aus dem Protokoll der Steuerungsgruppe Luftreinhaltung vom 18.11.2015):

 

Nach Aussage des StMUV wird ein Luftreinhalteplan nur durch die dokumentierte Überschreitung eines Grenzwertes an einer LÜB-Station (und nicht bereits durch eine – wenn auch qualifizierte - Immissionsprognose) ausgelöst. Daher sind die Städte Fürth und Erlangen derzeit nicht in der Pflicht in ihrem Stadtgebiet eine Umweltzone auszuweisen. Gleichwohl wäre eine Beteiligung insbesondere der Stadt Fürth an einer künftigen Umweltzone wünschenswert. Es wird daher vorgeschlagen, zu prüfen, inwieweit eine freiwillige Beteiligung an einer Umweltzone mit Zielrichtung Stickoxidreduzierung möglich ist. Dies umso mehr, als davon ausgegangen werden kann, dass auch in Fürth und Erlangen stark verkehrsbelastete Straßenabschnitte existieren an denen eine GW-Überschreitung per se nicht auszuschließen ist.

 

Das bedeutet:

Die Stadt Erlangen ist rechtlich nicht verpflichtet, an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans teilzunehmen. Erlangen hat zwar durch Berechnungen festgestellt, dass davon auszugehen ist, dass in Straßen von Erlangen die Grenzwerte der 39. BImSchV überschritten werden. Die 39. BImSchV gibt aber ausdrücklich vor, dass auf gemessene Werte (mit Überschreitung) mit einer Fortschreibung zu reagieren ist. An der Erlanger Messstelle gibt es aber keine Überschreitungen, daher ist auch keine Teilnahme an der Fortschreibung des Aktionsplans erforderlich. Grundsätzlich haben alle Bürger und Bürgerinnen von Erlangen jedoch ein Recht auf die Einhaltung der Grenzwerte.

Wenn Erlangen aus eigenem Antrieb und ohne Fortschreibungs-Teilnahme Maßnahmen entwickelt, die zur Einhaltung der Grenzwerte führen, wird das begrüßt.

Im UVPA vom 12.05.2015 wurde beschlossen, weitere Straßen auf Grenzwertüberschreitungen zu prüfen und im Bedarfsfall diese Ergebnisse in den VEP einzuspeisen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu erarbeiten.

Die Berichterstattung an die Regierung von Mittelfranken über getroffene Maßnahmen mit luftreinhaltender Wirkung wird weiter auf Anfrage fortgeführt.

Für die Pfarrstraße wurde von Erlanger Seite vorgeschlagen, mit einem gebäudebezogenen Lüftungskonzept auf die Überschreitungen zu reagieren. Das wurde von der Arbeitsgruppe abgelehnt, weil die 39. BImSchV ausdrücklich auch den Straßenraum und dessen Fußgänger als Schutzziel einbezieht. Mögliche Maßnahmen können also nur die sein, die eine Emissionsminderung bewirken.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Eigene Haushaltsmittel für dieses Vorhaben

             werden vorerst nicht gebenötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 


Anlagen:

  1.             Gutachten Landesamt für Umwelt zur Luftbelastung in der Pfarrstraße
  2. Gutachten MÜLLER BBM zur Luftbelastung in ausgewählten Straßenabschnitten