betr. Reduzierung der Lichtverschmutzung
Der Sachbericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Bau- und Werkausschusses zur Kenntnis gedient. Der Fraktionsantrag Nr. 123/2016 der Grüne Liste Stadtratsfraktion gilt hiermit als bearbeitet.
Sachbericht
Grundsätzlich werden bei der Planung und Konzeptionierung von Straßenbeleuchtungsanlagen die verschiedensten Aspekte mit in den Planungs- und Abwägungsprozess eingebunden. Dies bedeutet, dass neben der Verkehrssicherheit und der Schaffung von sicheren Lebensräumen auch der Natur und Umweltschutz berücksichtigt wird. So wurde in Erlangen bereits seit mehreren Jahrzehnten, also noch vor dem Einzug der LED in die Straßenbeleuchtung, eine Entscheidung für Natriumdampfhochdrucklampen, welche sich ggü. Metalldampflampen durch eine deutlich reduzierte Anlockwirkung auf Insekten auszeichnen, getroffen. Auch bei der grundlegenden Entscheidung ob eine Verkehrsfläche beleuchtet wird, insbesondere dann, wenn es sich um naturnahe Bereiche handelt, wird ein sehr hoher Maßstab an die tatsächliche Notwendigkeit angelegt, auch wenn dies bei Anliegern und Stadtteilvertretungen oft auf wenig Verständnis stößt. Tatsächlich sind die Themen Natur und Umwelt ein fester Bestanteil des Planungs- und Abwägungsprozesses der Straßenbeleuchtung, müssen jedoch auch immer im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit, der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie der Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger gesehen werden.
Die Verwaltung soll gemäß Fraktionsantrag 123/2015 ein Konzept zur konsequenten Verringerung der Beleuchtung im Stadtgebiet erstellen und dabei folgende Punkte besonders überprüfen:
- Begrenzte und angepasste Straßenbeleuchtungszeiten
Die Leistungsreduzierung von Straßenbeleuchtungsanlagen ist
seit vielen Jahren fester Bestandteil der Planungsaufgaben und wird bereits
erfolgreich eingesetzt. So wurden z.B. in den Straßen Adenauerring, Allee am
Röthelheimpark, Henri-Dunant-Straße, Goethestraße oder Gebbertstraße mit dem
Umbau die technischen Voraussetzungen geschaffen um eine Leistungsreduzierung
in den Nachtstunden einsetzen zu können. Leider ist diese Leistungsreduzierung
auf Grund des
historisch gewachsenen Straßenbeleuchtungskabelnetzes oftmals nur im Rahmen
einer versorgungstechnischen Umstrukturierung der einzelnen Stromkreise
möglich. Seit vielen Jahren wird jedoch genau dieser Aspekt bei der Planung von
Aus- und Umbaumaßnahmen von Straßenbeleuchtungsanlagen berücksichtigt und auch
umgesetzt. Von einer vollständigen Abschaltung einzelner Straßen oder
Straßenabschnitte ist auch im Hinblick auf das allgemeine Sicherheitsempfinden
und die Daseinsfürsorge für Bürgerinnen und Bürger dringend abzuraten. Aus den
Erfahrungen der Fachkreise und auch aus der Verwaltungspraxis in Erlangen ist
festzustellen, dass das all-gemeine Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und
Bürger und die Anforderung an eine nächtliche Straßenbeleuchtung in zunehmendem
Maß an Bedeutung gewinnt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass
Leistungsreduzierungen bei Neu- und Umbaumaßnahmen bereits erfolgreich
umgesetzt wurden und auch weiterhin eine wichtige Aufgabenstellung bei der Planung
von Aus- und Umbaumaßnahmen darstellen werden.
- Einbeziehung der gewerblichen oder privaten Beleuchtungsanlagen
Die Stadt Erlangen hat als Straßenbaulastträger sicherzustellen, dass die öffentlichen Verkehrsflä-chen so hergestellt und betrieben werden, dass alle Verkehrsteilnehmer diese bei einer anzuneh-menden Aufmerksamkeit schad- und gefahrlos nutzen können. Hierzu zählt auch die normgerechte Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen mit den dort festgesetzten Qualitätsmerkmalen an die Straßenbeleuchtung.
Eine Kombination von privaten
bzw. gewerblichen Beleuchtungsanlagen (Schaufenster, Leucht-
reklame) ist vor dem Hintergrund der Gesamtverantwortung der Stadt Erlangen als
Straßenbaulastträger für eine normgerechte Straßenbeleuchtung generell
ausgeschlossen, da die Stadt Erlangen sich mit dieser Kombination in eine
schadensrechtlich nicht vertretbare Abhängigkeit begeben würde. Störungsbeseitigung,
Eigentümerwechsel, Ausschluss von Änderungen der privaten Beleuchtung
(Leuchtreklame) oder Steuerungsmöglichkeiten sind einige der zu nennenden
Abhängigkeiten die in der Praxis nicht beherrschbar sind.
Insofern ist es unbedingt erforderlich, dass die Stadt Erlangen als verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger eine normgerechte Straßenbeleuchtung im eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich betreibt und unterhält.
Ob jedoch im umgekehrten Fall eine Einschränkung der privaten oder gewerblichen Beleuchtung mit dem Hinweis auf eine ausreichende öffentliche Beleuchtung möglich oder gewünscht ist, müsste ggf. bauaufsichtlich geprüft werden.
- Besser ausgerichtete Beleuchtung
Grundsätzlich strebt die Verwaltung aus unterhalts- und betriebstechnischen Gründen die Errichtung von effizienten, nachhaltigen und wirtschaftlichen Straßenleuchten an. Diese Anforderungen erfüllen üblicherweise konventionelle, sog. „technische“ Leuchten, wie sie 1000-fach im Stadt-gebiet anzutreffen sind. Neben den vergleichsweise geringen Investitionskosten zeichnen sich diese Leuchten durch eine sehr gerichtete Lichtlenkung aus, bei der durch Spiegel oder andere optische Hilfsmittel das Licht von oben ausschließlich auf die Verkehrsfläche gelenkt wird. Diese Leuchten bestechen üblicherweise weniger durch ihr äußeres Erscheinungsbild als vielmehr durch die technischen und lichttechnischen Kennwerte. In einigen Bereichen ist es jedoch aus stadtgestalterischen Gründen erforderlich das äußere Erscheinungsbild einer Leuchte in den Vordergrund zu rücken und die lichttechnischen Kennwerte weniger stark zu priorisieren. Auch wenn dies, wie beispielsweise beim Einsatz einer rundumstrahlenden Laterne in engen Wegen der Neubaugebiete durchaus Abstimmungsschwierigkeiten mit Anlieger mit sich bringt, wird für die Gestaltung eines Gebietes oft das äußere Erscheinungsbild bzw. die Tagansicht höher bewertet. Üblicherweise wird dies insbesondere dann, wenn von den konventionellen technischen Leuchten abgewichen wird, in den Beschlussfassungen zu den jeweiligen Ausbaumaßnahmen vorgestellt und beschlossen.
- Abschaltung der Beleuchtung des Verbindungsweges Schenkstraße ab 17:00 Uhr
Generell ist aus Sicht der Verwaltung zu berücksichtigen, dass der Verbindungsweg in der Praxis tatsächlich sehr stark frequentiert wird. Neben Schulkindern wird der Weg auch intensiv von Stu-denten, Freizeitnutzern, Berufstätigen oder älteren Mitbürgern genutzt. Auch der Radverkehr hat maßgeblichen Anteil, so dass hier von einer durchaus ernstzunehmenden Verkehrsbelastung mit unterschiedlichen Nutzern auszugehen ist. Eine isolierte Betrachtung der Verkehrssicherheit nur für Schulkinder wäre aus Sicht des Straßenbaulastträgers nicht zu verantworten, da auch andere Verkehrsteilnehmer wie ältere Menschen oder Verkehrsteilnehmer mit Mobilitätseinschränkungen diesen Weg nutzen. Weiterhin wurde zur Minimierung der negativen Auswirkung der Beleuchtung auf Natur und Umwelt in diesem Abschnitt eine nutzungsabhängige Beleuchtungssteuerung installiert. Dieses System reduziert die Lichtleistung auf um 90%, wenn keine Verkehrsteilnehmer diesen Weg nutzen und schaltet ab 24:00 bis 05:00 Uhr komplett ab. Diese aufwendige Steuerung wurde auf Basis der damaligen Beschlusslage mit sehr hohen Investitionskosten installiert und stellt aus Sicht der Verwaltung einen sehr guten Kompromiss aus notwendiger Verkehrssicherheit und Umwelt- /Naturschutz dar.
Eine Abschaltung der Beleuchtungsanlage ab 17:00 Uhr kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht befürwortet werden. Zur Reduzierung der Lichtemissionen schlägt die Verwaltung vor, Aus-schaltzeitpunkte der Anlage an Hand der Auslastung zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Anlagen: Fraktionsantrag GL Nr. 123/2015