Betreff
Bestandsbericht Kindertagesbetreuung in Erlangen - 2016
Vorlage
51/083/2016
Aktenzeichen
KSY-T.2845
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bestandsbericht 2016 zur Situation der Kindertagesbetreuung in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung die im Bestandsbericht aufgeführten Daten als Planungsgrundlage heranzuziehen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
Darstellung der Bestands an Einrichtungen und Plätzen in der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Verfahren der Bedarfsplanung ist durch Handreichung[1] des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration normiert und umfasst zwingend vier Schritte: Bestandsfeststellung, Bedürfniserhebung, Bedarfsfeststellung, Anerkennung der bedarfsnotwendigen Plätze.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Zuge des geschilderten Verfahrens ist es die Aufgabe der Jugendhilfeplanung die Schritte eins bis drei unter größtmöglicher Beteiligung von Betroffenen und Experten (Befragungen, Planungsgruppe, JHA …) zu organisieren und durchzuführen. Im Weiteren veröffentlicht die Jugendhilfeplanung die gewonnenen Ergebnisse, gibt eine fachplanerische Empfehlung ab und bereitet so die politischen Entscheidungen des Schrittes vier vor.

Der Bericht trägt im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung dem ersten der geforderten Arbeitsschritte Rechnung. Der Bericht wird den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses rechtzeitig zugeleitet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden



[1] Bay. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen „Praxisleitfaden für die Bedarfsplanung“.

München 2006


Anlagen: