Betreff
Informationen zu Maßnahmen des Jugendamtes im Kontext der aktuellen Flüchtlingssituation
Vorlage
51/081/2016
Aktenzeichen
KSY-T.2845
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Der vorliegende Sachbericht stellt einen Grobüberblick dar. Alle nachfolgenden Daten und Informationen zu Maßnahmen und Situationen sind vor dem Hintergrund einer sich teils sehr rasch ändernden Faktenlage zu sehen. Die Datenlage ist teils uneindeutig bzw. unübersichtlich und stellt somit eher einen Orientierungshilfe bietenden Richtwert dar.

 

Datenlage zu Kinder mit Fluchthintergrund in den Erlanger Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege

 

Die aktuelle Flüchtlingssituation hat Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagesbetreuung. Mit Hinblick auf den Bildungs- wie auch auf den Integrationsaspekt wird befürwortet, dass Kindern aus Flüchtlingsfamilien die Möglichkeit gegeben werden soll, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen.

 

Dies bringt jedoch für alle Beteiligten auch etliche Herausforderungen mit sich. (s.u.)

Die Bedarfsplanung muss eine kaum prognostizierbare Nachfrageentwicklung nach Plätzen in ihren weiteren Planungen berücksichtigen; zumal die Datenlage sehr unübersichtlich und raschen Änderungen unterworfen ist.

 

Schon heute werden eine Vielzahl von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Erlanger Kindertageseinrichtungen betreut. Bei der in der nachfolgenden Übersicht angegebenen Anzahl an Flüchtlingskindern sind alle Kinder der entsprechenden Altersstufe berücksichtigt, die Anfang Februar 2016 in Erlanger Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge lebten.

 

Um auch anerkannte Flüchtlinge berücksichtigen zu können, die die Gemeinschaftsunterkünfte bereits verlassen haben, wurden des weiteren alle Kinder der Altersgruppe berücksichtigt, die aus den Ländern Syrien, Irak, Afghanistan, Sudan, und Somalia stammen. Dass diese Datenabgrenzung nicht jeden Einzelfall, sowohl inklusiv als auch exklusiv, berücksichtigen kann, ist der aktuellen unübersichtlichen Datenlage geschuldet.

 

 

 


 

 

Übersicht zu Kindern im U3 - Alter

In Gemeinschafts-unterkünften

Außerhalb von GU

Summe

In KiTas

betreut

A-Nordwest

 -

8

8

-

B-Alterlangen

9

11

2-

3

C- Anger

14

2

16

5

D Nordost

22

11

33

4

E - Büchenbach- Dorf

13

14

27

-

F- Bruck

9

5

14

7

G - RH und Südgelände

8

2

1-

4

H - Südwest

-

-

-

I - Südost

 -

2

2

-

Erlangen insgesamt

75

55

130

23

 

In der Kindertagespflege werden nach Auskunft des Fachdienstes, bislang nur vereinzelt Kinder mit Fluchthintergrund betreut.

 

Übersicht zu Kindern im Kindergartenalter

In Gemeinschafts-unterkünften

Außerhalb von GU

Summe

In KiTas

 betreut

1 - Innenstadt I

-

-

-

4

2 - Innenstadt II

17

5

22

9

3 - Alterlangen

15

11

26

4

4 - Sieglitzhof

-

-

3

5 - Röthelheim

1

2

3

6

6 - Südstadt

 -

2

2

 

7 - Anger

16

8

24

16

8 - Innenstadt III

2

2

4

 -

9 – Bruck

 -

8

8

7

10 - Eltersdorf

8

8

 -

11 - Tennenlohe

 -

2

2

1

12 - Frauenaurach

 -

-

-

 -

13 - Kriegenbrunn

 -

-

-

 -

14 - Büchenbach-Dorf

13

17

30

7

15 - Büchenbach Nordwest

 -

2

2

9

16 - Dechsendorf

-

-

-

 

Erlangen insgesamt

72

59

131

66

 


 

Übersicht über Kinder im Grundschulalter

In Gemeinschafts-unterkünften

Außerhalb von GU

Summe

In KiTas

betreut

Hermann-Hedenus

15

14

29

 -

Büchenbach-Dorf

13

26

39

2

Dechsendorf

-

-

 -

Mönauschule

 -

4

4

 -

Heinrich-Kirchner

4

4

2

Frauenaurach

 -

-

-

 -

Adalbert-Stifter

3

2

5

1

Loschge

9

13

22

2

Friedrich-Rückert

19

1-

29

1

Michael-Poeschke

 -

2

2

1

Pestalozzi

4

11

15

9

Bruck-Elsnerschule

14

4

18

2

An der Brucker Lache

 -

4

4

2

Eltersdorf

 -

-

-

 -

Tennenlohe

 -

2

2

 -

Erlangen insgesamt

77

96

173

22

 

Die Angaben über die betreuten Kinder stammen aus einer Befragung aller Kindertageseinrichtungen in Erlangen, die durch die Jugendhilfeplanung in der zweiten Februarhälfte durchgeführt wurde.



Rechtliche Grundlagen für die Aufnahme eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung:

 

Sobald eine Familie einen Status erhalten hat (Asylbewerber) haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege, sofern sie das erste Lebensjahr vollendet haben.


Für den zeitlichen Umfang gelten die gleichen Grundsätze wie für andere Kinder auch, d. h., die tägliche Besuchszeit richtet sich nach dem Bedarf des Kindes nach Bildung, Erziehung und Betreuung und dem Bedarf der Erziehungsberechtigten nach Unterbringung ihres Kindes (vgl. § 24 SGB VIII).


Die Eltern von Asylbewerberkindern haben ggf. nach § 90 SGB VIII zudem Anspruch auf sog. Wirtschaftliche Jugendhilfe; damit werden die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung auf Antrag bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit durch das Jugendamt übernommen.

 

Der Nettozuschussbedarf für einen städt. Kindertagesstättenplatz liegt im Durchschnitt bei ca. 6.500 Euro/Jahr.

 

Kinder mit Fluchthintergrund in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Im Februar 2016 besuchten 36 Kinder mit Fluchthintergrund die städtischen Einrichtungen der Stadt Erlangen. Davon besuchen 13 Kinder den Kindergarten Michael-Vogel-Str. Die restlichen 23 Kinder verteilen sich auf die anderen 15 städt. Kindertageseinrichtungen.

 

Arbeit in den einzelnen städt. Kindertageseinrichtungen
Zu Anfang geht es nicht, darum Kinder dem Alter entsprechend zu fördern, sondern diese Kinder benötigen viel mehr individuelle Zuwendung und „Sicherheit“, sowie beständige Bezugspersonen und wenig personellen und räumlichen Wechsel. Die Mitarbeiter können die kognitiven bzw. sozial emotionalen Fähigkeiten des Kindes noch nicht einschätzen und beobachten das Kind bei seinen Interaktionen, um dann das Kind da abzuholen, wo es steht. Die Kinder nehmen trotz Sprachbarrieren an allen Projekten und Angeboten teil. Sprachentwicklung wird im gemeinsamen Miteinander umgesetzt und ist eine der pädagogischen Schwerpunkte nach der vorrangig stehenden Eingewöhnung.

 

Folgende Sprachförderprogramm werden in städt. Kindertageseinrichtungen im Kindergartenbereich durchgeführt

 

Das Programm Vorkurs  Deutsch 240 ist eine Maßnahme zur Verbesserung der Sprachkompetenzen bei allen Kindern im Vorschulalter in den Kindertageseinrichtungen. Teilnehmen können Kinder bei denen beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind oder die pädagogischen Fachkräfte es zur Verbesserung der Sprache bei dem Kind unerlässlich finden.

 

Die Deutsch Offensive, ein Projekt des Ausländer- und Integrationsbeirates der Stadt Erlangen, unterstützt seit Jahren die Kindertageseinrichtungen gerade in der Altersgruppe 4 bis 5 Jahren mit niederschwelligen Angeboten, indem die alltägliche Sprachbildung praxisnah von einer externen geschulten Kraft vermittelt wird.

 

Das Bundesprogramm Sprach - Kitas, welches seit dem 01.01.2016 besteht, wird in drei städtischen Einrichtungen mit den Schwerpunkten

 

-       Sprachliche Bildung

-       Inklusive Bildung

 

-       Zusammenarbeit mit Familien

 

Diese oben genannten Sprachförderprogramme stehen auch den Kindern mit Fluchthintergrund zur Verfügung und werden je nach den Möglichkeiten des Kindes genutzt.

 

Bei Kindern mit Fluchterfahrungen kommen zusätzlich Verlustängste, Angst vor Unbekannten, Kriegserfahrungen zum Tragen. Die Erzieherinnen können keine Therapieangebote anbieten, versuchen aber diese Kinder an Therapeuten zu vermitteln. Eine zusätzliche Unterstützung, für Kinder mit Fluchterfahrung vor Ort, wäre gegebenenfalls zu intensivieren.


Ein schneller Zugriff auf Dolmetscher, die bei der Anmeldung, den Entwicklungsgesprächen und im Notfall (z. B. plötzliche Erkrankung) zur Verfügung stehen müssten, ist leider nur bedingt möglich und mit erheblichem Organisationsaufwand für die Einrichtungsleitung verbunden.

 

Zwar wurde die Möglichkeit eröffnet, einen Dolmetscher beim Ausländer- und Integrationsbeirat anzufragen, aber dieser Einsatz geschieht von Seiten der Dolmetscher freiwillig und gestaltet sich bei einer schnellen Umsetzung als schwierig. Die Arbeit mit dem Ausländer- und Integrationsbeirat ist sehr konstruktiv, es gibt aber aufgrund der Ehrenamtlichkeit der Übersetzer, in Bezug auf die Zeit und der Sprachenvielfalt, Grenzen.

Situation im städt. Kindergarten Michael Vogel Str.

 

Den Kindergarten in der Michael Vogel Str. besuchen insgesamt 70 Kinder, 45 Kinder mit Migrationshintergrund, davon 13 Kinder mit Fluchterfahrungen. Die große Mehrheit der Kinder und Erziehungsberechtigten mit Fluchthintergrund verfügen über gar keine oder sehr eingeschränkte Deutschkenntnisse.

 

Schon beim Aufnahmeverfahren ist es für die Eltern kaum möglich, Informationen über das Kind zu geben oder die Formulare auszufüllen. Das führt dazu, dass die pädagogischen Fachkräfte sehr wenig über die Lebenssituation und Bedürfnisse der Kinder wissen. Die Fachkräfte sind ständig gefordert, Unklarheiten zu klären, in Englisch oder in anderen Fremdsprachen. Auch die Tatsache, dass die meisten der Familien einen anderen religiösen und kulturellen Hintergrund bzw. andere Wertvorstellungen haben, beinhaltet viel Gesprächs- und Klärungsbedarf. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Einrichtung werden verstärkt Fortbildungen zum Thema „Flüchtlinge“ angeboten, die die Haltung des Einzelnen, interkulturelle Vielfalt und Sprachbarrieren zum Inhalt haben.

 

 

Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr 2016/17 zeigt jetzt schon die gleiche Tendenz. Es liegen 24 Anmeldungen vor, davon 5 Asylbewerberkinder und 18 Kinder mit Migrationshintergrund.

Bei dieser hohen Anzahl von nicht deutsch-sprechenden Erziehungsberechtigten und deren Kindern kann man davon ausgehen, dass ein erhöhter Betreuungsbedarf in dieser Einrichtung besteht. Im Moment wird ein Konzept für diese Einrichtungen erarbeitet. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass ein verbesserter Anstellungsschlüssel in dieser Einrichtung notwendig ist.

 

Fazit und Handlungsempfehlungen für die städt. Kindertageseinrichtungen

 

1. Bis jetzt konnte allen Kindern mit Fluchthintergrund, für die ein Platz in einer städt. Kindertages-
    einrichtung angefragt wurde, ein Platz angeboten werden.

2. Im Kindergarten Michael Vogel Str. ist durch die hohe Anzahl der Kinder nicht-deutsch-
    sprachiger Herkunft die Arbeitssituation extrem erschwert. Hier sollte ein verbesserter Anstel-
    lungsschlüssel angestrebt werden.

3. Dolmetscher sollten jederzeit schnell abgerufen werden können.

4. Sollte sich in der Zukunft ein größerer Bedarf an Plätzen für Kinder mit Fluchterfahrung in einem
    anderen Stadtteil abzeichnen, muss rechtzeitig geprüft werden, inwieweit die Plätze ausreichen
    bzw. ob und wie neue Plätze geschaffen werden können.

 

Kinder mit Fluchthintergrund bei freien Trägern

 

Die Fachaufsicht der Abteilung Kindertageseinrichtungen stellt fest, dass in Kindertageseinrichtungen freier Träger die Situation und die Problemlagen bei der Arbeit mit Flüchtlingskindern identisch ist mit der, wie sie für die städtischen Einrichtungen beschrieben wurde.

 

Es wird problematisiert, dass die höheren Kosten bzw. der zeitliche Mehraufwand für die Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund bzw. eine evtl. notwendige Reduzierung der Gruppengrößen nicht erfolgen kann, da die Mehrkosten nach BayKiBiG nicht refinanziert werden.

 

Ein weiteres Problem ist, dass behinderte Kinder mit Fluchthintergrund durch das BayKiBiG nicht mit dem 4,5 fachen Fördersatz, sondern nur mit dem 1,3 fachen Fördersatz vergütet werden, da für die Flüchtlingskinder das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung findet. Auf diese Gesetzeslücke hat die Fachabteilung bereits im Arbeitskreis des Bayerischen Städtetags hingewiesen.

Außerdem werden dringend Fort- bzw. Weiterbildungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Freien Träger zum gesamten Themenkomplex benötigt.

 

 

Interkulturelle Elternarbeit

 

Seit dem 01.04.2016 ist die geschaffene Stelle für „Interkulturelle Elternarbeit“ besetzt. Sie ist organisatorisch im dem Sachgebiet 513-1 zugeordnet.

 

Ziel der Arbeit wird es sein, einen Beitrag zu leisten, die Bildungschancen von Migrantenkindern zu erhöhen und Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Darüber hinaus wird die interkulturelle Verständigung zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen unterstützt.

 

Ein zentraler Baustein der Arbeit wird der Aufbau eines Pools von sogenannten Sprach- und Kulturmittlern sein, die in ihrer Muttersprache Eltern über verschiedene Themen und Aspekte informieren. Als Themenbeispiele sind hier das deutsche Betreuungs- und Bildungssystem oder die Wichtigkeit eines frühzeitigen Besuches einer Kindertageseinrichtung zu nennen. Zudem wird unterstützende Begleitung beim Übergang vom Kindergarten in die Schule, bei Elternabenden in Kindertageseinrichtungen sowie bei der Installation muttersprachlicher Angebote geleistet.

 

 

 

 

Immer wieder benannte Problemstellungen sind die Sprachbarriere sowie Unsicherheiten bezüglich der Familiensituationen im Zusammenhang mit kulturellen und religionsspezifischen Fragestellungen. Hier bietet der oben genannte Pool von Kultur und Sprachvermittlern sowie die Vernetzung mit bereits bestehende Aktivitäten und Projekten für Flüchtlingsfamilien einen Lösungsansatz.

 

Unbegleitete Kinder und Jugendliche (UM)

 

Unbegleitete Kinder und Jugendliche (UM) sind Jugendliche (nur in seltenen Ausnahmefällen Kinder), die ohne die Begleitung von Familienangehörigen oder sorgeberechtigten Personen nach Deutschland eingereist sind.

 

Nach dem Haager Minderjährigen-Schutz-Abkommen sind diese jungen Menschen durch das örtlich zuständige Jugendamt in Obhut zu nehmen, es ist eine Alterseinschätzung vorzunehmen und ein sogenanntes Clearingverfahren zur Feststellung des Hilfebedarfs, des Fluchtverlaufs, der Klärung des Aufenthalts der Herkunftsfamilie und ausländerrechtlicher Fragen durchzuführen. Im Anschluss an das Clearingverfahren ist für geeignete Hilfen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, im betreuten Wohnen oder in Einzelfällen bei Pflegefamilien zu sorgen. Bei der Umsetzung dieser Hilfen sind die gleichen Standards wie bei Hilfen zur Erziehung einzuhalten.

 

UM sind bis auf wenige Ausnahmefälle männlich, in der Regel bei der Ankunft 15-17 Jahre alt und haben fast immer eine lang andauernde, gefährliche und hochbelastende Fluchtgeschichte hinter sich.

 

Der schulische Bildungsstandard der unbegleiteten Minderjährigen differiert je nach Herkunft und möglichem Schulbesuch erheblich. Gleichzeitig erleben wir parallel minderjährige Jugendliche, die traumatisiert sind. Neben dem Unterbringungsbedarf in geeigneten Betreuungsformen der Jugendhilfe ist eine Möglichkeit des Spracherwerbs, der geeigneten Beschulung und ggf. therapeutischer Begleitung sicher zu stellen. Im Juni 2015 hat die Regierung von Mittelfranken Kommunen und Landkreise um die kurzfristige Einrichtung von Notaufnahmestellen für UM gebeten. Die Stadt Erlangen stimmte der Einrichtung einer Notaufnahmestelle in den Räumen des Frankenhofs zu.

Ohne Einhaltung der sonst verbindlichen Standards der Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken wurde die Notaufnahme, in der auch Clearingverfahren durchgeführt wurden, innerhalb weniger Wochen installiert. Die Inbetriebnahme im Juli 2015 war anfangs nur dank des außerordentlichen Engagements fast ausschließlich von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes möglich, die entweder Mehrarbeit oder befristete Abordnungen übernahmen, um die Betreuung der Jugendlichen sicher zu stellen. Auch aus den Sachgebieten Allgemeiner Sozialdienst und Besondere Sozialdienste haben Mitarbeiterinnen dankenswerter Weise zusätzliche Aufgaben übernommen, um den sehr kurzfristigen Aufgabenzuwachs bewältigen zu können.

 

Am 01.11.2015 trat eine wesentliche Gesetzesänderung in Kraft, die die Zuständigkeiten für minderjährige Flüchtlinge neu regelte und im Regelfall eine bundesweite Umverteilung der Jugendlichen nach dem Königsteiner Schlüssel vorgibt. Gleichzeitig wurden in diesem Gesetzespaket die Inobhutnahmeregularien für minderjährige Flüchtlinge neu gefasst. Im Endergebnis blieben nur wenige Jugendliche, die neu in Bayern ankamen, in Bayern.

 

Aufgrund der überquotenmäßigen Belastung von Bayern mit etwa 140% wurden die Jugendlichen bundesweit verteilt, nur wenige mit Verteilungshemmnissen, wie Krankheit oder familiäre Gründe, wurden in Bayern in Jugendhilfeeinrichtungen versorgt. Diese Vorgehensweise soll zum Abschmelzen auf die Quotenhöhe beibehalten werden. Erst danach erfolgen wieder Zuweisungen von Jugendlichen innerhalb Bayerns. So hatten wir im Bereich des Stadtjugendamtes seit der Gesetzesänderung einige Inobhutnahmen, meist Jugendliche, die versehentlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht worden waren.

 

 

 

 

 

 

Der Frankenhof als Erstaufnahmestelle für minderjährige jugendliche Flüchtlinge wurde folgerichtig im Mitte März 2016 geschlossen. Es besteht aktuell kein weiterer Bedarf, dass eine solche gearte

te Einrichtung vom Stadtjugendamt als Träger betrieben wird. Es fanden frühzeitig Sondierungsgespräche mit den Rummelsberger Einrichtungen statt, die erfolgreich beendet werden konnten. Die Rummelsberger Einrichtungen planen in den bisherigen Räumen eine Wohngruppe für minderjährige Flüchtlinge einzurichten.

 

Es gelang dem Stadtjugendamt zusammen mit freien Trägern seit Mitte 2015 insgesamt 83 Plätze für minderjährige Jugendliche Flüchtlinge im Rahmen Hilfen zur Erziehung in Erlangen zu schaffen. Die Form dieser stationären Hilfen geht von sozialpädagogischen Wohngruppen, betreutes Wohnen, teilzeitbetreute Wohngruppe bis zur Unterbringung in Pflegefamilien. Die gesetzlich vorgeschrieben Steuerung der Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfeplangespräche. Die Kosten für die Maßnahmen werden bis zur Volljährigkeit der Flüchtlinge vom Land übernommen. Problematisch ist der Übergang der Hilfe mit Erreichen der Volljährigkeit. Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist, so die gesetzliche Vorgabe des § 41 SGB VIII. Die Kosten für Maßnahmen für junge volljährige Flüchtlinge, die gemäß § 41 SGB VIII Hilfe erhalten, werden nicht vom Land erstattet. Zwar können diese Kosten über den Bezirk geltend gemacht werden, über die Bezirksumlage finanzieren schließlich die Städte und Landkreise diese Kosten.

 

Schwierig ist es in diesem Kontext, wenn kein weiterer Bedarf zur Persönlichkeitsentwicklung festzustellen ist, der junge Mensch aber dennoch Begleitung und Unterstützung benötigt. Weiter ist die Wohnungsnot in Erlangen groß, den jungen Menschen droht Obdachlosigkeit oder die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Beide Alternativen bergen das hohe Risiko, dass es sehr schwer sein wird, dass diese jungen Menschen ihre Schul- bzw. Berufsausbildungen unter den schlechten Rahmenbedingungen in diesen Einrichtungen mit der gleichen Intensität fortführen können. Alternativ wird das Stadtjugendamt in Kooperation mit dem Sozialamt Unterbringungsmöglichkeiten suchen, die eine weitere ambulante sozialpädagogische Begleitung nach § 13 SGB VIII sicherstellen und die Versorgung mit Wohnraum und Lebensunterhalt im Rahmen des SGB XII erfolgt.

 

Ein vollstationärer Heimplatz kostet in der Regel zwischen 4.500,00 Euro und 6.000,00 Euro im Monat. Das betreute Wohnen, welchem eine nicht so intensive sozialpädagogische Betreuung zu Grunde liegt, erfordert einen Finanzaufwand, der sich aus Lebensunterhalt, Wohnen und Betreuung zusammen setzt und bei ca. 2.500,00 Euro/Monat liegt.

 

Während der gesamten Zeit des Betriebs des Frankenhofs als Erstaufnahmestelle wurde für alle jungen Menschen ein verpflichtender Deutschunterricht organisiert und durchgeführt. Dieser Unterricht fand in zwei Gruppen, auch während der Ferien, jeweils vier Stunden am Tag, statt. Die Verträge mit den Deutschlehrern sind aktuell bis Ende März befristet. Es ist geplant, dass die Kurse von der Volkshochschule übernommen und bedarfsabhängig fortgeführt werden. Die Jugendlichen lernen Deutsch und werden auf den Übertritt in die Berufsschule vorbereitet.

 

Eine Einschätzung, wie sich die Zahlen bei unbegleiteten Minderjährigen entwickeln werden, ist sehr schwierig und letztendlich von politischen Entscheidungen mit abhängig. Eine fundierte Planung des Jugendamtes ist somit nur sehr begrenzt möglich und erfordert eine aufmerksame Beobachtung und regelmäßige Einschätzung der Gesamtlage mit flexiblen, teils sehr schnellen, Reaktionen der Jugendhilfe. Hier sind wir im regionalen, intensiven Austausch mit den mittelfränkischen Jugendämtern, der Regierung von Mittelfranken und den freien Trägern mit dem Ziel, gemeinschaftlich über Stadt- und Landkreisgrenzen hinausgehend Lösungen, soweit notwendig, solidarisch zu kreieren und umzusetzen.

 

 

 

 

 

 

Fazit und Handlungsempfehlungen:

 

Die frühzeitige Einbindung von Kindern und Familien in die Strukturen der Kindertagesbetreuung ist sowohl unter dem Aspekt der kulturellen Inklusion/Integration als auch unter jugendhilfe-präventiven Gesichtspunkten geboten. Vorschläge, wonach diese Angebote im Rahmen der Flüchtlingsberatung stärker gezielt beworben werden sollen, werden von Seiten des Jugendamtes ausdrücklich befürwortet. Eine Beschränkung auf die in diesem Segment sonst eher übliche Komm-Struktur ist nicht zielführend.

 

Die bedarfsgerechte Information, Vermittlung, Aufnahme und Betreuung in den einzelnen Einrichtungen ist aufgrund bestehender sprachlicher und teils kultureller Barrieren arbeits- und zeitintensiv. Dies betrifft gerade auch eine fachgerechte Elternarbeit.

 

Besonders bei kleineren Kindern stellen Eltern-Kind Angebote (FaPE, pädagogisch betreute Eltern-Kind Angebote in Kindertageseinrichtungen) zum Teil die im Einzelfall bedürfnisgerechtere Betreuungsform dar. Für entsprechende Angebote steht eine entsprechende räumliche Infrastruktur weitgehend zur Verfügung, personell besteht hier jedoch ein Defizit, das eine Ausweitung bestehender Angebote bislang verhindert. Die vielfältigen, bereits heute geleisteten Angebote und Maßnahmen, zusätzlich zum Regelbetrieb, sind nur durch Mehrarbeit und das persönliche Engagement der Mitarbeiter*innen zu stemmen. Auf Dauer ist dies jedoch weder aus Sicht der Personalfürsorge noch mit Hinblick auf die Qualität der Arbeit – auch in Bereichen die nicht direkt mit dem Fluchtgeschehen in Zusammenhang stehen – zielführend.

 

Bei der Bearbeitung der Situation, insbesondere in den stärker betroffen Stadtteilen/Einrichtungen, ist angesichts der Lage auf dem Personalmarkt auch auf eine enge Abstimmung zwischen öffentlichem und freien Trägern zu achten. Eine Konkurrenzsituation, die auf ein gegenseitiges Abwerben von Personal hinausläuft, ist in keinem Fall angemessen.

 

Die Betreuung, sowohl von begleiteten als auch unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit Fluchterfahrung in den Einrichtungen der offenen Jugendsoziarbeit hat ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit mussten in Absprache mit den Trägern von Jugendwohneinrichtungen schon jetzt Einschränkungen von Besucherzahlen als auch –zeiten vereinbart werden. Eine Erweiterung des Angebotes ist innerhalb der bestehenden (personellen) Strukturen nicht möglich.

 

Es gibt belastbare Hinweise darauf, dass auch bei den begleiteten minderjährigen Flüchtlingen bzw. Ihren Angehörigen, ein signifikanter Bedarf nach Hilfen zur Erziehung oder anderen Jugendhilfeleistungen vorliegen. Dieser wird bislang nur selten realisiert. Die Hinderungsgründe entsprechen den oben genannten. Unter anderem aus präventiven Überlegungen heraus ist es geboten, hier stärker als bislang zugehend zu agieren. Dies setzt jedoch eine Erweiterung der bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen voraus.

 


Anlagen: keine