Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Erlangen wird in der vorgelegten Form beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) verpflichtet die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften, also auch die Stadt Erlangen, dazu, in einem Abfallwirtschaftskonzept die beabsichtigten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verwertung, insbesondere zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling, und zur Beseitigung der in ihrem Bereich an-fallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle jeweils für einen Zeitraum von sieben Jahren im Voraus darzustellen. Dem kommt die Stadt Erlangen hiermit nach.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Abfallwirtschaft ist ein dynamisches Aufgabenfeld, das sowohl auf gesetzliche Veränderungen reagieren, als auch technische Entwicklungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Re-cycling umsetzen muss. Dies geschieht in strukturierter Form durch das vorliegende aktuelle Abfallwirtschaftskonzept.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In sinnvollen Abständen, spätestens alle 7 Jahre, wird das Abfallwirtschaftskonzept fortgeschrieben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Abfallwirtschaftskonzept 2015 der Stadt Erlangen