Frau Beth Anne Steger wird gemäß § 24 der Wahlordnung für die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirates als neues Mitglied für die Gruppe Amerika/Australien in den Ausländer- und Integrationsbeirat berufen.
1. Sachbericht/Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das gewählte
Mitglied des Ausländer- und Integrationsbeirat Frau Aline Kunze von Bischhoffshausen
ist am 29.01.2016 aus beruflichen und privaten Gründen aus dem Gremium
ausgeschieden. Sie war für die Gruppe „Amerika/Australien“ gewählt worden.
Das normale
Nachrückverfahren kann in diesem Fall nicht angewendet werden. Die Gruppe
„Amerika/Australien“ hat zwei Sitze, die laut Satzung unterschiedlich besetzt
sein müssen. Alle Nachrücker sind jedoch aus einem Herkunftsland, in
diesem Fall USA.
Ausgangslage hierzu
ist die Zusammensetzung der Kontinentengruppen, die in der Wahlordnung geregelt
ist:
§ 20 Zuweisung der Sitze an sich bewerbende Personen
(4) In Gruppen mit mehr als 1 Sitz müssen mindestens 2 Staaten,
beziehungsweise
Herkunftsstaaten vertreten sein.
Durch § 24 der
Wahlordnung erhält der Stadtrat die Möglichkeit, ein Mitglied zu berufen.
Vorschlagsrecht obliegt dem Ausländer- und Integrationsbeirat.
§ 24 Berufung von Beiratsmitgliedern
(2) Der Stadtrat kann bis zu vier Mal innerhalb einer Wahlperiode
stimmberechtigte
Beiratsmitglieder berufen, wenn die satzungsmäßigen Beiratssitze im Wege
des
Wahlverfahrens nicht besetzt werden beziehungsweise niemand durch das
Nachrückverfahren zur Verfügung steht. Die satzungsmäßige Höchstzahl der
Beiratssitze darf dabei nicht überschritten werden. Die Herkunft der zu
berufenden Person ist insofern unerheblich; das Vorschlagsrecht hierfür hat der
geschäftsführende Ausschuss.
Der
geschäftsführende Ausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den
Wählerwillen zu folgen und den nächsten nachrückenden Kandidaten aus der Gruppe
„Amerika/Australien“ unabhängig der Herkunft zu berufen.
Dies wäre Frau Beth
Anne Steger, die ihre künftige Mitgliedschaft im AIB ab 18. März.2016 bestätigt
hat.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden