Betreff
Berufung eines Mitglieds für die Kontinentengruppe Amerika/Australien im Ausländer- und Integrationsbeirat
Vorlage
13/100/2016
Aktenzeichen
OBM/13-3/OA002
Art
Beschlussvorlage

Frau Beth Anne Steger wird  gemäß § 24 der Wahlordnung für die Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirates als neues Mitglied für die Gruppe Amerika/Australien in den Ausländer- und Integrationsbeirat berufen.


1.   Sachbericht/Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das gewählte Mitglied des Ausländer- und Integrationsbeirat Frau Aline Kunze von Bischhoffshausen ist am 29.01.2016 aus beruflichen und privaten Gründen aus dem Gremium ausgeschieden. Sie war für die Gruppe „Amerika/Australien“ gewählt worden.

 

Das normale Nachrückverfahren kann in diesem Fall nicht angewendet werden. Die Gruppe „Amerika/Australien“ hat zwei Sitze, die laut Satzung unterschiedlich besetzt sein müssen. Alle Nachrücker sind jedoch aus einem Herkunftsland, in diesem Fall USA.

 

Ausgangslage hierzu ist die Zusammensetzung der Kontinentengruppen, die in der Wahlordnung geregelt ist:

§ 20 Zuweisung der Sitze an sich bewerbende Personen

(4) In Gruppen mit mehr als 1 Sitz müssen mindestens 2 Staaten, beziehungsweise

Herkunftsstaaten vertreten sein.

 

Durch § 24 der Wahlordnung erhält der Stadtrat die Möglichkeit, ein Mitglied zu berufen. Vorschlagsrecht obliegt dem Ausländer- und Integrationsbeirat.

 

§ 24 Berufung von Beiratsmitgliedern

(2) Der Stadtrat kann bis zu vier Mal innerhalb einer Wahlperiode stimmberechtigte

Beiratsmitglieder berufen, wenn die satzungsmäßigen Beiratssitze im Wege des

Wahlverfahrens nicht besetzt werden beziehungsweise niemand durch das Nachrückverfahren zur Verfügung steht. Die satzungsmäßige Höchstzahl der Beiratssitze darf dabei nicht überschritten werden. Die Herkunft der zu berufenden Person ist insofern unerheblich; das Vorschlagsrecht hierfür hat der geschäftsführende Ausschuss.


Der geschäftsführende Ausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Wählerwillen zu folgen und den nächsten nachrückenden Kandidaten aus der Gruppe „Amerika/Australien“ unabhängig der Herkunft zu berufen.

Dies wäre Frau Beth Anne Steger, die ihre künftige Mitgliedschaft im AIB ab 18. März.2016 bestätigt hat.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

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3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden