Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt" am 25.11.2015;
Einbau von Bodenschwellen / versetzten Schranken auf dem abschüssigen Friesenweg zur Verringerung der Geschwindigkeiten des Radverkehrs
Vorlage
32-1/036/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag auf Einbau von Bodenschwellen/versetzten Schranken auf dem abschüssigen Friesenweg ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 25.11.2015 ist damit abschließend bearbeitet.


In der Bürgerversammlung (BV) für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt" am 25.11.2015 wurde aus der Bürgerschaft über einen Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Kfz. an der Kreuzung Friesenweg/Neumühlsteg/Bayernstraße berichtet. Die Bürger wurden informiert, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, eine Bevorrechtigung der Radwegachse Friesenweg/Neumühlsteg nach dem Erlanger Standardmodell jedoch vorgesehen ist. Dies halten die Bürger für besonders gefährlich und bitten Vorrichtungen - z. B. Bodenschwellen bzw. versetzte Schranken - auf dem abschüssigen Friesenweg einzubauen, um so die Geschwindigkeit des Radverkehrs zum Schutz vor Unfällen zu verringern. Der Antrag auf Einbau von Bodenschwellen bzw. versetzten Schranken wurde mit Mehrheit der anwesenden Bürger angenommen (vgl. Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift zur Bürgerversammlung).

In der Sitzung des UVPA am 23.2.2016 wurden die Ausschussmitglieder mit einer Mitteilung zur Kenntnis (vgl. Anlage 2) darüber informiert, dass sich ein Bürger an die Regierung von Mittelfranken gewendet und diese gebeten hat, die Zulässigkeit der geplanten Maßnahme mit Änderung der Vorfahrtsregelung zu prüfen. Eine Beschlussfassung über den Antrag aus der Bürgerversammlung sollte nach Abschluss des Verfahrens bei der Regierung von Mittelfranken erfolgen.

Mit E-Mail vom 19.2.2016 hat die Regierung von Mittelfranken den Beschwerdeführer darüber informiert, dass die geplante Maßnahme im Kreuzungsbereich Neumühlsteg, Bayernstraße und Friesenweg mit Änderung der Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Radwegachse Neumühlsteg/Friesenweg und Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs durch Einrichtung eines Fußgängerüberweges keinen Anlass für ein aufsichtliches Einschreiten gegen die Stadt Erlangen gibt.
Insbesondere hat die Regierung darauf hingewiesen, dass durch den bereits erfolgten Umbau der Kreuzung der wartepflichtige Kfz.-Verkehr aus beiden Richtungen ausreichende Sichtweiten in den Friesenweg und Neumühlsteg hat (vgl. Anlage 3 Sichten Friesenweg).

Einbau von Bodenschwellen

Der Einbau von Bodenschwellen ist rechtlich unzulässig und würde ein erhebliches Gefahrenpotential für den Radverkehr darstellen.


Einbau von versetzten Schranken

Mit der Bevorrechtigung der Radwegachse Neumühlsteg/Friesenweg nach dem Erlanger Standardmodell soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden und ein zügiges Vorwärtskommen gefördert werden. Der Einbau von versetzten Schranken würde diesem Bestreben entgegen wirken. Zudem wäre zu erwarten, dass die Radfahrer zur Umfahrung der Schranken dann auf den Gehweg ausweichen würden, so dass auch im Gehwegbereich Schranken eingebaut werden müssten.

Zur Verbesserung der Leichtigkeit des Radverkehrs wurden in den letzten Jahren im Stadtgebiet die meisten versetzten Schranken zurück gebaut. Dies erfolgte auch im Interesse der Radfahrer mit Kinderanhängern. Würde man dem Wunsch der Bürger entsprechen, so müssten die versetzten Schranken so weit auseinander gebaut werden, dass ein Durchkommen für Räder mit Anhängern gewährleistet ist. Für Radfahrer ohne Anhänger wäre das Passieren dann ohne eine besondere Geschwindigkeitsreduzierung unproblematisch.

Resümee


Sowohl die Verwaltung als auch die Polizei vertreten die Auffassung, dass sich die Situation im Kreuzungsbereich Neumühlsteg/Bayernstraße/Friesenweg mit Montage der Beschilderung sowie Markierung des Radwegteils sowie des Fußgängerüberwegs mit entsprechender Beleuchtung einspielen wird und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Unabhängig von dieser Einschätzung wird der Bereich sowohl von der Polizei als auch der Verwaltung regelmäßig beobachtet, um bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden. 

 


Anlagen:        Anlage 1 Auszug aus der NS zur BV Gesamtstadt
                        Anlage 2 MZK aus UVPA am 23.2.2016
                        Anlage 3 Sichten Friesenweg