Bedarfsnachweis nach 5.3 DABau für eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium um eine Übungseinheit
1. Der Bedarf für die Erweiterung der Sporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium um eine Übungseinheit wird festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorplanungen zu erstellen und die Kosten zum Haushalt 2017 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Deckung des Sporthallenbedarfes für die Schulen im Schulzentrum West, insbesondere des Albert-Schweitzer-Gymnasiums und der Realschule am Europakanal.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die bestehende 2-fach-Sporthalle am Albert-Schweitzer-Gymnasium soll um eine Übungseinheit (ÜE) erweitert werden, um den ungedeckten Bedarf an Sportflächen für die Schulen des Schulzentrums West langfristig sicherzustellen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der ungedeckte Bedarf an Schulsportflächen im Stadtgebiet ist seit Jahren bekannt. Die Verwaltung verweist auf die Mzk 40/179/2013 im Schulausschuss am 02.05.2013 zum gleichen Thema. In dieser Vorlage wurde der Bedarf an Schulsporthallenflächen sowohl für die Gesamtstadt als auch im Einzelnen für das Schwerpunktgebiet West nachgewiesen.
Dieser Bedarf besteht nahezu unverändert weiter.
Der Bedarf des ASG ist zwar aufgrund gesunkener Schülerzahlen im Schuljahr 2015/2016 erstmalig auf 3 ÜE gesunken (knapp an der Grenze zu 4 ÜE!), dennoch besteht im Schulzentrum West weiterhin ein langfristig ungedeckter Bedarf von 1 ÜE.
Angesichts der bevorstehenden Planungen zu der im Schulsanierungsprogramm vorgesehenen Generalsanierung der Sporthalle des Albert-Schweitzer-Gymnasiums wurden Überlegungen angestellt, ob und in welcher Weise die Sporthallenflächen erweiterungsfähig sind.
Grundsätzlich möglich wäre die Sanierung der 2-fach-Halle und Ergänzung um eine dritte Halleneinheit. Alternativ käme der Abriss und Neubau einer 3-fach-Halle an gleichem Standort in Betracht. Bei Feststellung des Erweiterungsbedarfes, können entsprechende Planungen im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans des Schulsanierungsprogrammes entwickelt werden.
Der Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
2016:
VOF-Verfahren,
ab 2017 ff. Planung und Bau (nach Sanierung der Schule).
Im Haushaltsentwurf 2016 sind bisher folgende Mittel eingestellt:
2016:
50.000 € Planungsmittel
ab 2017 bis 2019: 2.765.000 € für Sanierung des Bestands.
Zusätzliche Kosten: müssen im Rahmen der Vorplanung noch ermittelt werden.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.815.000 € |
bei IPNr.:
217E.403 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind für die Erweiterung nicht vorhanden
Anlagen:
1. Bedarfsermittlung der notwendigen Übungseinheiten
2. Übersichtskarte Schulzentrum West