Die Vorlage des Jahresabschlusses 2012 mit seinen Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanz-rechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) und Anhang mit Anlagen sowie Rechenschaftsbericht - in digitaler Form - wird bestätigt.
1. Ausgangslage
Nach den gesetzlichen und
städtischen Regelungen sind die Jahresabschlüsse für den Gesamthaushalt und die
rechtsfähigen Stiftungen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss vorzulegen.
Die Jahresabschlüsse umfassen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Vermögensrechnung (Bilanz) und den Anhang mit Anlagen. Dem Anhang beizufügen sind die Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Eigenkapitalübersicht, eine Verbindlichkeitenübersicht und eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen.
Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Bedingt durch die Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung und die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen und der Eröffnungsbilanzen der rechtlich selbständigen Stiftungen jeweils mit Stichtag 01.01.2009 durch Beschluss des Stadtrates Erlangen am 21.03.2013 konnte der Jahresabschluss 2012 nicht fristgerecht aufgestellt und vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss 2012 nebst Anlagen wurde dem Revisionsamt bereits zur Prüfung zugeleitet.
Die Jahresabschlüsse 2012 der rechtsfähigen Stiftungen wurden bereits im HFPA vom 17.02.2016 vorgelegt.
2. Ergebnis/Wirkungen
Der Jahresabschluss 2012 zeigt
folgende wesentliche Ergebnisse:
· Die Gesamtergebnisrechnung weist, nach einem Fehlbetrag von 2,4 Mio. EUR im Jahr 2011, im Jahr 2012 einen Überschuss von 2,8 Mio. EUR aus. Nach zwei Jahren, in denen Fehlbeträge ausgewiesen werden mussten, ist eine Trendumkehr geglückt.
· Vorbehaltlich entsprechender Stadtratsbeschlüsse ist ein aus dem Vorjahr übertragener Fehlbetrag von 0,7 Mio. EUR abzutragen; die Ergebnisrücklage kann somit zum 31.12.2012 einen Betrag von 2,1 Mio. EUR ausweisen.
Der Haushaltsausgleich gem. § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik ist erreicht.
· Die Gesamtfinanzrechnung, die die Ströme der Ein- und Auszahlungen abbildet, weist einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit von 4,7 Mio. EUR aber einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 22,5 Mio. EUR aus, sodass sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 17,9 Mio. EUR ergibt. Die Planung wies einen Fehlbetrag von 30,9 Mio. EUR aus. Um genehmigte Kreditermächtigungen nicht verfallen zu lassen, hat sich durch Kreditaufnahmen die Neuverschuldung um 0,4 Mio. EUR erhöht.
· Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lagen mit 19,4 Mio. EUR unter dem Schnitt der Vorjahre.
· Die Einzahlungen aus Steuern lagen mit 167,1 Mio. EUR um 15,2 Mio. EUR über dem Plan. Dies erklärt wesentlich das sehr gute Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit des Finanzhaushalts.
· Der Bestand an Finanzmitteln der Stadt Erlangen hat sich im Rechnungsjahr von 28,9 Mio. EUR um 18,1 Mio. EUR auf 47,0 Mio. EUR erhöht.
· Nicht in Anspruch genommene Haushaltsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 20,4 Mio. EUR auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.
· Der Sonderrechnung Budgetergebnisse wurden auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 27.06.2013 0,5 Mio. EUR zugeführt.
· Die Verschuldung des Kernhaushalts hat sich von 146,5 Mio. EUR auf 147,0 Mio. EUR zum Jahresende erhöht. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 1.394 EUR zum 31.12.2012.
·
Die Bilanzsumme
hat sich im Jahresverlauf von 842,8 Mio. EUR um 12,5 Mio. EUR auf 855,3 Mio. EUR erhöht.
Auf der Aktivseite ist dies wesentlich auf eine Erhöhung des Anlagevermögens um 5,7 Mio. EUR und des
Umlaufvermögens um 7,6 Mio. EUR
zurückzuführen. Maßgebliche Veränderungen auf der Passivseite verzeichnen die Verbindlichkeiten (+ 3,3 Mio. EUR) und
die Rückstellungen (+ 10,0 Mio.
EUR).
Das Eigenkapital hat sich um 2,0
Mio. EUR auf 243,1 Mio. EUR reduziert.
3. Ressourcen
Vorbehaltlich Stadtratsbeschluss kann ein Betrag von 2,1 Mio. EUR der
Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Anlagen:
Anlage: Jahresabschluss 2012 (als Datei)
Die Anlage wird in gedruckter Form erst zum Feststellungsbeschluss des Stadtrates erstellt, um mögliche Änderungen, die sich durch die Prüfungstätigkeit des Revisionsamtes ergeben, einarbeiten zu können.