Betreff
Förderung von Waisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens im Jahr 2015
Vorlage
51/080/2016
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015 festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung erfolgt. Der Ausschuss wird darüber informiert, wie hoch die Summe ist, die im Vorjahr ausschüttet wurde.

 

Im Jahr 2015 wurden 29 Kinder und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von insgesamt 12.734,00 € unterstützt. Der Haushaltsansatz 2016 hierfür beträgt 12.400,00 €.


Anlagen: