Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um
IP-Nr. 231A.351 |
Kostenstelle 405710 |
Produkt BS Einrichtung |
49.000
€ |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur
Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich auf der o. g. IP-Nr.
regulär zur Verfügung (Ansatz) |
20.000 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
20.000 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
69.000
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig (voraussichtlich Juli/August 2016)
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis 1.130.807,00
€
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach dem
aktuellen Verteilungsschlüssel der Regierung von Mittelfranken wird die
Berufsschule Erlangen zur Einrichtung von insgesamt 10 BIJ-Klassen bis zum
Schuljahresbeginn 2016/2017 verpflichtet. Aufgrund dessen erfolgt der Umbau der
ehem. Metzgerei sowie der Elektroküche zu Klassenräumen. Es entstehen dadurch 4
zusätzliche Klassenräume.
Zur Sicherstellung eines adäquaten und gehaltvollen Unterrichts sind entsprechende Präsentationsmedien (Tafelanlagen) sowie Möblierung zwingend erforderlich.
Zur intensiveren Betreuung im Rahmen des kooperativen Berufsintegrationsjahres hat auch die GGFA als Maßnahmeträger, den Personalschlüssel entsprechend angehoben.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Einrichtung von weiteren BIJ-Klassen müssen
kurzfristig neue Räume erschlossen werden. Aufgrund der ursprünglichen Nutzung
der Räumlichkeiten als Metzgerei bzw. als Küche ist kein Klassenraum-Mobiliar
vorhanden, auch auf eingelagertes Mobiliar kann nicht zurückgegriffen werden.
Die voraussichtlich anfallenden Möblierungskosten übersteigen das investive Budget der Berufsschule. Eine Deckung aus dem vorhandenen Ansatz ist daher nicht möglich. Zudem würde ein Rückgriff auf das reguläre investive Budget der Berufsschule Konflikte provozieren und die Akzeptanz für die neue Aufgabe deutlich schmälern. Die Kosten für eine komplette Erstmöblierung einschließlich Interaktivem Tafelsystem belaufen sich durchschnittlich auf ca. 10.000 Euro pro Klassenraum.
Für die Einrichtung von zwei Beratungszimmern werden 9.000 Euro benötigt.
4. Prozesse und
Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Schulverwaltungsamt übernimmt in seiner Funktion als
Sachaufwandsträger die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen in enger
Abstimmung mit der Schulleitung sowie dem GME und stattet die neu geschaffenen
Klassenräume entsprechend aus.
Ferner prüft das
Schulverwaltungsamt derzeit die Förderfähigkeit nach dem FAG. Eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den vorzeitigen Baubeginn ermöglicht, liegt
bereits vor.
Anlagen: