Betreff
Umbau der ehemaligen Elektroküche und des Metzgereifachraumes an der Staatlichen Berufsschule Erlangen zu Klassenzimmern für berufsschulpflichtige Asylbewerber
Vorlage
40/068/2016
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um

IP-Nr. 231A.351

Kostenstelle 405710

Produkt BS Einrichtung

49.000 €

Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme

Entnahme aus der Budgetrücklage Amt 40

in Höhe von

10.000 €

 

 

Finanzierung aus freiwilliger Rückgabe aus der Budgetrücklage 2015 des Amtes in Höhe von insgesamt 375.000 Euro.     

und in Höhe von

(39.000 €)

     

     

Buchungstechnische Umsetzung über Einsparungen bei Zinsausgaben

 

 

 

Sachkonto: 551701, Kostenstelle: 201090, Ktr. 61211020

 

39.000 €

Hinweis der Kämmerei: Die freiwillige Rückgabe von Budgetmitteln fließt dem Gesamthaushalt durch den Budgetverwendungsbeschluss des Stadtrates zu. Aus buchungstechnischen Gründen wird die vorgeschlagene Deckung über Einsparungen bei Zinsausgaben abgewickelt.

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich auf der o. g. IP-Nr. regulär zur Verfügung (Ansatz)  

20.000 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

20.000 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

69.000 €

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

                                                einmalig (voraussichtlich Juli/August 2016)

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung        

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                           1.130.807,00 €

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel der Regierung von Mittelfranken wird die Berufsschule Erlangen zur Einrichtung von insgesamt 10 BIJ-Klassen bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 verpflichtet. Aufgrund dessen erfolgt der Umbau der ehem. Metzgerei sowie der Elektroküche zu Klassenräumen. Es entstehen dadurch 4 zusätzliche Klassenräume.

Zur Sicherstellung eines adäquaten und gehaltvollen Unterrichts sind entsprechende Präsentationsmedien (Tafelanlagen) sowie Möblierung zwingend erforderlich.

Zur intensiveren Betreuung im Rahmen des kooperativen Berufsintegrationsjahres hat auch die GGFA als Maßnahmeträger, den Personalschlüssel entsprechend angehoben.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Einrichtung von weiteren BIJ-Klassen müssen kurzfristig neue Räume erschlossen werden. Aufgrund der ursprünglichen Nutzung der Räumlichkeiten als Metzgerei bzw. als Küche ist kein Klassenraum-Mobiliar vorhanden, auch auf eingelagertes Mobiliar kann nicht zurückgegriffen werden.

 

Die voraussichtlich anfallenden Möblierungskosten übersteigen das investive Budget der Berufsschule. Eine Deckung aus dem vorhandenen Ansatz ist daher nicht möglich. Zudem würde ein Rückgriff auf das reguläre investive Budget der Berufsschule Konflikte provozieren und die Akzeptanz für die neue Aufgabe deutlich schmälern. Die Kosten für eine komplette Erstmöblierung einschließlich Interaktivem Tafelsystem belaufen sich durchschnittlich auf ca. 10.000 Euro pro Klassenraum.

 

Für die Einrichtung von zwei Beratungszimmern werden 9.000 Euro benötigt.

 

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Schulverwaltungsamt übernimmt in seiner Funktion als Sachaufwandsträger die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Schulleitung sowie dem GME und stattet die neu geschaffenen Klassenräume entsprechend aus.

 

Ferner prüft das Schulverwaltungsamt derzeit die Förderfähigkeit nach dem FAG. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den vorzeitigen Baubeginn ermöglicht, liegt bereits vor.

 


Anlagen: