hier: abschließende Vorplanung;
CSU-Fraktionsantrag 122/2015 vom 21.07.2015
Mit den vorliegenden Planungen (Anlage 1) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen Planungen gemäß Leistungsphase „Entwurfsplanung“ durchzuführen.
Der Ausbau der Hauptverkehrsstraßen „Schillerstraße und Loewenichstraße“ und des Knotenpunktes „Schiller-/ Bismarck-/ Glückstraße“ erfolgt gemäß beiliegender Planung (Anlage 1).
Gleichzeitig mit dem Ausbau wird die Erschließungsstraße „Loewenichstraße“ (zwischen Schillerstraße und Hindenburgstraße) zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden (Fahrrad frei) umgewandelt (s. Anlage 2) und wird die Haltestelle „Fichtestraße“ aufgelassen (s. Anlage 4).
Für den Umbau des
Lorlebergplatzes ist eine Variante zu wählen, die einen auch für LKW geeigneten
(echten oder unechten) Kreisverkehr vorsieht.
Der CSU-Fraktionsantrag 122/2015 vom 21.07.2015 ist damit bearbeitet (Anlage 6).
Mit diesem Beschluss wird die zukünftige
Gestaltung der vorgenannten Straßen im Rahmen des erforderlichen Straßenausbaus
festgelegt. Hiermit wird keine Festlegung zum Bauzeitpunkt getroffen!
Ein Bautermin steht noch nicht fest. Der Bautermin wird, unter Berücksichtigung
von maßgeblichen anderen Großbaumaßnahmen und der Verfügbarkeit von
Haushaltsmitteln, verwaltungsintern abgestimmt und dem BWA zur Beschlussfassung
vorgelegt.
1. Anlass
Nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes befindet sich die Fahrbahn der Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße in einem baulich ungenügenden Zustand. Der vorhandene Fahrbahnaufbau entspricht nicht mehr den aktuellen verkehrlichen Anforderungen. Eine Beseitigung der Schäden mittels Erneuerung der Fahrbahndecke oder sonstiger Instandsetzungsmaßnahmen ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich, sondern kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen (s. Anlage 5: Folie 5 - 10).
2. Prozesse und Strukturen
· Am 09.04.2014 fand das erste, frühzeitige Bürgergespräch dazu statt. Dabei hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben, die aus ihrer Sicht bei der Planung der beiden Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt werden sollten.
· Danach wurden die Planungen erarbeitet.
· Im Februar und März 2015 wurde die Planung mit verschiedenen Fachämtern und Dienststellen (Amt 32, 23, 66, Feuerwehr, Behindertenbeauftragter, EB77, ESTW-Stadtverkehr, Polizei) abgestimmt. Die Planung wurde am 24.03.2015 auch in der AG Rad vorgestellt und befürwortet.
· Friedrich-Alexander-Universität, Universitätsklinikum Erlangen und Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg wurden am 20.02.2015 schriftlich über die Planungen informiert.
· Am 20.04.2015 fand das zweite Bürgergespräch statt, bei dem die Planungen den Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert wurden. Ausführlich: s. 3.
· Am 19.05.2015 fand ein Abstimmungsgespräch, insbesondere zu den anstehenden Baumaßnahmen, zwischen Klinikumsvorstand, Staatlichem Bauamt und Verwaltung statt.
· Am 09.06.2015 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der Friedrich-Alexander-Universität und des Staatlichen Bauamtes Erlangen-Nürnberg statt, bei dem die Belange der Universität an der Schiller- und Kochstraße beleuchtet wurden.
· Am 29.07.2015 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen Klinikumsvorstand und Verwaltung zur Ausbauplanung der beiden Hauptverkehrsstraßen statt. Ergebnis: s. 3.
· 08.07.2015 Ortstermin Kochstraße: Auf Wunsch der Bürger der Kochstraße fand ein Ortstermin mit der Verwaltung statt, bei dem die Auswirkungen der Planung auf die Kochstraße vorgestellt und diskutiert wurden. Ergebnis: s. 3.
· 25.08.2015 Ortstermin Max-Busch-Straße: Auf Wunsch der Bürger der Max-Busch-Straße fand ein Ortstermin mit der Verwaltung statt, bei dem die Auswirkungen der Planung auf die Max-Busch-Straße vorgestellt und diskutiert wurden. Ergebnis: s. 3.
· Wie auch von Bürgern angeregt, wurden weitere Untersuchungen zur geplanten Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße durchgeführt (Abfrage über Deutschen Städtetag, Gutachten von externem Ingenieurbüro).
· Um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Ausbauplanungen der beiden Hauptverkehrsstraßen zu informieren, fand am 28.01.2016 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt. Ausführlich: s. 3.
· Die abgeschlossenen Planungen werden nun dem UVPA zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Ergebnisse/ Wirkung
Die Planungen wurden, unter Berücksichtigung der Anregungen aus den Bürgerbeteiligungen, wie folgt erstellt:
Der Radverkehr wird gemäß den aktuellen Richtlinien und
Verordnungen (RASt 06 und StVO: „Fahrbahnbenutzungsgebot“) wegen der höheren
Sicherheit auf der Fahrbahn geführt (s. Anlage 5: Folie 29 - 39). Für die
Fußgänger steht damit mehr Platz und Sicherheit auf den Gehwegen zur Verfügung.
Der Radverkehr wird nicht wie bisher auf einem zu schmalen Radweg, sondern auf
der Fahrbahn mittels eines Schutzstreifens geführt (vgl. Henkestraße zwischen
Nürnberger Str. und Langemarckplatz). Der Schutzstreifen ist eine
flächensparsame Lösung, um auch in beengten Straßenräumen dennoch
Radverkehrsanlagen anbieten zu können. Aufgrund des sehr beengten Straßenraumes
ist eine Anlage von richtlinienkonformen Radwegen oder Radfahrstreifen
ausgeschlossen. Würden richtlinienkonforme, sichere Radwege vorgesehen, so
könnten sich auf der verbleibenden Fahrbahn große Fahrzeuge nicht mehr
begegnen, sämtliche Parkstände, Mittelinseln und Abbiegefahrstreifen müssten
entfallen und die Straße könnte ihrer Funktion als Hauptverkehrsstraße nicht
gerecht werden (s. Anlage 5: Folien 42 – 43).
Eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern (auf dem Gehweg ohne eigene Radverkehrsanlage) ist aufgrund der hohen Verkehrsmengen an Fußgängern und Radfahrern (über 2.000 Radfahrer/Tag) ebenfalls auszuschließen.
Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrer auf der Fahrbahn zu steigern, ist vorgesehen, die Schutzstreifen auf größeren Abschnitten rot einzufärben. Damit soll auch den Wünschen von Bürgern entgegen gekommen werden.
An der Fichtestraße besteht ein hoher Querungsbedarf über die Loewenichstraße: 1.300 Radquerungen/Tag und 400 Fußgängerquerungen/Tag. Daher ist dort eine Querungshilfe (Mittelinsel + Radaufstellbereich in Fahrbahnmitte) vorgesehen. Somit wird die Alternativroute für Radfahrer über die ruhige Fichtestraße zum M.-T.-Gymnasium gestärkt und die Schulwegsicherheit erhöht.
Sowohl in der Loewenichstraße als auch in der Schillerstraße sind Parkstreifen vorgesehen. Es
wurde angestrebt, unter den räumlichen Zwangspunkten (Kreuzungen und
Grundstückszufahrten) und Beachtung der Verkehrssicherheit möglichst viele
Parkstände anzubieten. Wegen des sehr beengten Straßenraumes reduziert sich gegenüber dem Bestand die
Anzahl der Parkstände aufgrund der Neugestaltung der Knotenpunkte, der
zusätzlichen Bushaltestelle und der Querungshilfe an der Kreuzung
Loewenichstraße/ Fichtestraße. (Parkstände: Bestand 22; Planung 15). Es besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltung als
Kompensation die Einführung von Schrägparken in der nördlichen Loewenichstraße
(zukünftig Einbahnstraße) prüft.
Die Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße ist aufgrund der stark beengten Platzverhältnisse, der Vorfahrtsregelung „Abknickende Vorfahrt“ und der Signalisierung sehr komplex (s. Anlage 5: Folie 45 - 55):
Im Zuge der Hauptverkehrsstraßen
muss im Knotenpunktsbereich auch ein Begegnen von größeren Fahrzeugen (z.B. Lkw
oder Bussen) gewährleistet werden. Größere Fahrzeuge müssen gefahrlos von der
westlichen Schillerstraße in die südliche Loewenichstraße abbiegen können, ohne
dabei, wie bisher, über den Radweg oder in den fließenden Gegenverkehr fahren
zu müssen. Um mehr Platz zum Abbiegen zu schaffen, musste ein Abbiegestreifen
in der südlichen Loewenichstraße aufgegeben werden.
Zwischen einem Fahrzeug, das beim Lichtzeichen „Grün“ die Loewenichstraße von
Süd nach Nord befährt, und einem Radfahrer, der der Hauptverkehrsstraße in
abknickender Richtung folgt, entsteht dabei ein unauflösbarer
vorfahrtsrechtlicher Konflikt, da beide Verkehrsteilnehmer hier mit ihrer
Vorfahrt rechnen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an der neuen
Kreuzung muss daher das Einfahren für Kfz in die nördliche Loewenichstraße
(Erschließungsstraße zwischen Schillerstr. bis Hindenburgstr.) ausgeschlossen
werden. Die nördliche Loewenichstraße wird zur echten Einbahnstraße (s. Anlage
2). Der betroffene Verkehrsstrom ist mit 600 Kfz/Tag gering. Für den Radverkehr
sind an der Kreuzung weiterhin alle Fahrbeziehungen möglich.
Zur Knotenpunktsgestaltung der
Kreuzung Schiller-/Loewenichstraße wurden zahlreiche Varianten untersucht. Die
Knotenpunktsvariante, die im Plan dargestellt ist, ist hiervon die einzige
umsetzbare Lösung, da sie gleichzeitig alle wichtigen Kriterien „Verkehrssicherheit“,
„Leistungsfähigkeit“, „Signalisierbarkeit (LSA)“ und „Befahrbarkeit (Schleppkurven
LKW und Bus)“ erfüllt.
Auf Anregung von Bürgern wurde darüber hinaus eine Abfrage über vergleichbare
Knotenpunkte wie die Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße bei anderen deutschen
Kommunen über den Deutschen Städtetag durchgeführt, um hier andere Lösungsmöglichkeiten
zu erkunden. Dabei wurde keine praktikable Alternativlösung gefunden.
Weiterhin wurde ein Gutachten
zur Überprüfung der Planung einschließlich Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße
bei einem externen Ingenieurbüro beauftragt. Von den untersuchten Kreuzungsvarianten
wird die oben beschriebene Lösung als die sicherste und „bestmögliche Lösung“
eingestuft.
In der Schillerstraße ist für
bestehenden Schulbusverkehr und für etwaigen späteren Linienbusverkehr in jede
Fahrtrichtung eine barrierefreie Haltestelle
(gelenkbustauglich, Halten am Fahrbahnrand) vorgesehen. Derzeit ist nur eine
einzige Haltestelle dort vorhanden (s. Anlage 3 und Anlage 4). Aufgrund der
neuen Haltestelle in der Schillerstraße kann die Haltestelle „Fichtestraße“
entfallen. Die Straßengestaltung ermöglicht es, dass Fahrzeuge am haltenden Bus
vorbei fahren können.
Die Mittelinsel in der Schillerstraße wurde in ihrer Länge vergrößert und
bietet somit mehr Aufstellfläche für querende Fußgänger und Schüler.
Mit der Umgestaltung des Knotenpunktes Schiller-/ Bismarck-/
Glückstraße sollen die beiden Hauptstraßenäste (Bismarckstraße Nord und
Schillerstraße) miteinander verbunden werden und bevorrechtigt werden. Damit
soll der MIV auf die Hauptverkehrsstraßen (hier mit „Grüner Welle“) geleitet
werden und von der südlichen Bismarckstraße mit Lorlebergplatz abgelenkt werden
(s. Anlage 5: Folie 12 – 20 und 58 - 60). Gemäß UVPA-Beschluss 610.3/023/2011/3
vom 11.06.2013 waren die Planungen zur Kreuzung Schiller-/ Bismarck-/
Glückstraße auf Grundlage des vorgenannten Prinzips weiterzuführen.
Aufgrund der Kreuzungsgeometrie kann die Glückstraße nicht in die
Signalisierung mit einbezogen werden, sodass hier nur ein Ausfahren nach Süden
möglich ist. Eine Kreuzung, bei der die südliche Bismarckstraße und die
Glückstraße vollständig an die Hauptverkehrsstraße angebunden werden, ist nicht
signalisierbar und nicht leistungsfähig. Der geringste Verkehrsstrom
(Glückstraße) muss daher aus dem signalisierten Kreuzungsbereich genommen
werden und wird unsignalisiert in die Bismarckstraße Süd eingeleitet. Der
maximale Umweg (Wenden am Lorlebergplatz) beträgt rund 350 m, was einer zusätzlichen
Fahrzeit von 42 Sekunden mit dem Kfz entspricht.
Es ist gewährleistet, dass die drei ersten Wettbewerbs-Entwürfe zur Bismarckstraße
Süd mit Lorlebergplatz an den vorgenannten Knotenpunkt angeschlossen werden
können.
Die erforderliche zusätzliche
Grundstücksfläche für die neue Kreuzung wurde bereits vom Freistaat Bayern
(Universitätsgelände) erworben.
Das Planungsgebiet wurde
gründlich auf mögliche Baumstandorte
hin untersucht, da diese das Straßenbild aufwerten. Aufgrund des sehr beengten
Straßenraumes und einer Vielzahl von unterirdischen Versorgungsleitungen in der
Straße, kommen nur zwei Baumstandorte in der Loewenichstraße in Betracht. Für
die Pflanzung dieser Bäume ist die Verlegung von Leitungen erforderlich. In der
nächsten Planungsphase ist vertieft zu prüfen, ob die beiden großen Bäume auf
Privatgrund in der Loewenichstraße beim Straßenausbau erhalten werden können.
Falls dies nicht möglich ist, stehen die beiden geplanten Baumstandorte im
öffentlichen Straßenraum der Loewenichstraße als Ersatz zur Verfügung.
Die Verwaltung setzt sich dennoch dafür ein, im Rahmen der Neugestaltung des
Vorbereiches des MTG sowie bei einer zukünftigen Neustrukturierung des
angrenzenden Quartiers der FAU auf eine ausreichende Begrünung hinzuwirken. Bei
einer Umgestaltung der südlichen Bismarckstraße mit Lorlebergplatz sind in
diesem Straßenzug Baumreihen sowie ein „Baumtor“ an der Kreuzung Bismarck-/
Schiller-/Glückstraße vorgesehen.
Im zweiten Bürgergespräch am 20.04.2015 wurde von der
Schulleitung des MTG der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30
km/h vor der Schule (in Schillerstraße) vorgetragen. Gemäß UVPA-Beschluss 321/097/2013 ist die Verwaltung mit einer Prüfung von
„Tempo 30“ vor Schulen im Stadtgebiet beauftragt, eine Überprüfung des MTG
steht aber noch aus. Aktuell plant das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur eine Änderung der StVO/ VwV-StVO, die die Einführung von
„Tempo 30“ auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen
erleichtern soll.
Sollte „Tempo 30“ vor der Schule ausgewiesen werden, so hat dies keinen
Einfluss auf die vorliegende Straßenplanung und könnte jederzeit unabhängig
davon angeordnet werden.
In der nördlichen Loewenichstraße hatte die Verwaltung ursprünglich eine
unechte Einbahnstraße vorgesehen. Beim zweiten Bürgergespräch monierten die
Bürger, dass sie dann zum richtungsgerechten Parken in der Straße wenden
müssten. Diesen Wunsch hat die Verwaltung aufgegriffen und sieht in der
nördlichen Loewenichstraße eine echte Einbahnstraße vor, in der beidseitig in
eine Fahrtrichtung geparkt werden darf.
Abstimmungsgespräch zwischen Universitätsklinikum und Verwaltung am
29.07.2015:
Bei diesem Gespräch stellte die Verwaltung die Planungen zu den beiden Hauptverkehrsstraßen
und insbesondere der Kreuzung Bismarck-/ Schiller-/ Glückstraße dem Klinikumsvorstand
vor und erläuterte diese (s. Anlage 5: Folie 60).
Das Uniklinikum bedauert zwar die Beschränkung der Ausfahrtsmöglichkeiten für
Kfz an der Einmündung Glückstraße, erhebt aber keine Einwände gegen die
Planung, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Ausfahrt Glückstraße in südliche Bismarckstraße auch für Lkw möglich
- dauerhafte Wendemöglichkeit am Lorlebergplatz für Lkw
- Anbindung der südlichen Bismarckstraße an die Hauptverkehrsstraßen nördliche Bismarckstraße und Schillerstraße über ein Lichtsignalanlage
- Zweirichtungsverkehr in der Östlichen Stadtmauerstraße
In den zum Beschluss
vorliegenden Lageplänen (s. Anlage 1) sind die Ausfahrt für LKW in die
Glückstraße sowie eine signalisierte Anbindung der südlichen Bismarckstraße an
die nördlich gelegenen Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt. Der
Zweirichtungsverkehr in der Östlichen Stadtmauerstraße ist im umliegenden
Verkehrskonzept auch weiterhin vorgesehen.
Die dauerhafte
Wendemöglichkeit am Lorlebergplatz auch für LKW hat Auswirkungen auf die Wahl
der Varianten zur Umstaltung des Lorbergplatzes. Geeignete Lösungsansätze
hierfür sind aber vorhanden.
Ortstermin Kochstraße am 08.07.2015:
Auf Wunsch der Bürger der Kochstraße fand ein 2,5-stündiger Ortstermin statt, bei dem ca. 50 Bürgerinnen und Bürger anwesend waren. Die Verwaltung stellte die neue Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße im Zuge des Ausbaus der beiden Hauptverkehrsstraßen vor und erklärte, welche Fahrbeziehungen dort zukünftig möglich sind. Anschließend wurde das verkehrliche Konzept der Verwaltung für diesen Bereich vorgestellt. Dieses sieht vor, als Ausgleich für die Einführung einer Einbahnstraße in der nördlichen Loewenichstraße den Zweirichtungsverkehr in der Kochstraße zuzulassen, um die Erreichbarkeit des Wohngebietes mit dem Kraftfahrzeug (Kfz.) aus Süden beizubehalten. Danach stellte die Verwaltung ein alternatives verkehrliches Konzept vor, welches für die Kochstraße die Beibehaltung der bestehenden „unechten Einbahnstraße“ vorsieht. Die Verwaltung wies auf ggf. entstehende Umwege zur Erreichung des Wohngebietes mit dem Kfz hin.
Den Zweirichtungsverkehr in der Kochstraße lehnten die Bürger der Kochstraße eindeutig ab. Die Verwaltung sagte daher zu, die bestehende „unechte Einbahnstraße“ zunächst zu belassen und nach dem Ausbau der Schiller- und Loewenichstraße die Verkehre in den angrenzenden Straßen zu beobachten und dort ggf. später Anpassungen vorzunehmen.
Die Bürger der Kochstraße bedankten sich ausdrücklich für diese einvernehmliche Lösung.
Ortstermin Max-Busch-Straße am 25.08.2015:
Am 25.08.2015 fand auf Wunsch der Anwohner der Max-Busch-Straße ein Ortstermin in kleinem Kreis mit Bürgerinnen und Bürgern der Straße und der Verwaltung stattfinden, damit sie die Belange und Wünsche aus ihrer Straße vorbringen können. Dabei wurden Vorschläge und Anregungen zum Neubau der Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße, insbesondere zum Einfahrtsverbot für Kfz in die nördliche Loewenichstraße, und dem verkehrlichen Konzept vorgebracht, die die Verwaltung aufgegriffen und geprüft hat.
Die Bürgerinnen und Bürger der Max-Busch-Straße wünschten sich an vorgenannter Kreuzung eine Prüfung, ob nicht weiterhin ein Einfahren mit Kfz in die nördliche Loewenichstraße von Süden her ermöglicht werden kann und somit das Verkehrssystem nicht geändert werden muss. Wie zuvor im Abschnitt „Kreuzung Schiller-/Loewenichstraße“ beschrieben, hat die Verwaltung daraufhin eine Abfrage über vergleichbare Knotenpunkte bei anderen deutschen Kommunen über den Deutschen Städtetag durchgeführt und ein Gutachten zur Überprüfung der Planung an ein externes Ingenieurbüro vergeben. Es wurde jedoch keine praktikable und sichere Alternativlösung für die Kreuzung gefunden (s. Anlage 5: Folie 52 - 55).
Sollte hingegen das geplante verkehrliche Konzept weiterverfolgt werden, so wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger der Max-Busch-Straße, dass das geplante verkehrliche Konzept vor dem Straßenneubau als Probebetrieb getestet wird, um dann durch Zählungen prüfen zu können, ob sich der Verkehr wie erwartet weitgehend auf die Hauptverkehrsstraßen verlagert und durch die Max-Busch-Straße kein übermäßiger Mehrverkehr hindurch fährt. Da für die Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße keine praktikable und sichere Alternativlösungen zur Verfügung stehen, ist eine nachträgliche Änderung der Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung ohnehin nicht möglich. Auch ein Probebetrieb, der mit gewissem Aufwand über mehrere Monate durchzuführen wäre, kann daran nichts ändern. Die Verwaltung wird nach dem Ausbau der Schiller- und Loewenichstraße die Verkehre in den angrenzenden Straßen beobachten und dort ggf. später Anpassungen vornehmen.
Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung am 28.01.2016
Die öffentliche Veranstaltung diente der Information aller interessierter Bürger zum geplanten Ausbau der Hauptverkehrsstraßen Schiller- und Loewenichstraße.
Daher wurde die Veranstaltungsankündigung rechtzeitig im „Rathausplatz 1“, in den Erlanger Nachrichten und auf erlangen.de im Internet veröffentlich.
Zusätzlich wurden Anwohner und Hauseigentümer der Hauptverkehrsstraßen Schiller- und Loewenichstraße sowie die Anwohner der Max-Busch-Straße, Erschließungsstraße Loewenichstraße, Kochstraße, Hindenburgstraße, Glückstraße, Bismarckstraße zwischen Schillerstraße und Lorebergplatz und des Lorlebergplatzes schriftlich eingeladen. Zur Veranstaltung waren rund 200 Bürgerinnen und Bürger gekommen.
Die Verwaltung erläuterte ausführlich mittels Beamer-Präsentation (s. Anlage 5) die Bestandssituation/ Notwendigkeit zum Straßenausbau, Ausbaubeitragssatzung, übergeordnete Konzepte, anzuwendende Straßenplanungs-Richtlinien, Sicherheit von unterschiedlichen Radverkehrsführungen und den Projektablauf. Über Beamer wurde anschließend die Straßenplanung schrittweise vorgestellt und einzelne Details begründet. Dabei wurde die Kreuzung Schiller-/ Loewenichstraße mit einigen untersuchten Varianten ausführlich dargestellt.
Die Bürger hatten zwischenzeitlich immer wieder die Gelegenheit Fragen zu stellen. Insgesamt stand die Verwaltung mehr als zwei Stunden Rede und Antwort.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten
nach einer Grob-kostenschätzung des Ingenieurbüros: |
1,5
Mio. € |
bei IPNr.:
541.132 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Investitionsprogramm 2015 -
2019 zum HH 2016
derzeit wie folgt
vorgesehen:
- 2016: 50.000,- €
- 2017: 800.000,- €
- 2018: 780.000,- €
- 2019: 200.000,- €
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
Schiller- und Loewenichstraße
Anlage 2 –
Verkehrliches Konzept MIV
Anlage 3 – Busnetz
Bestand
Anlage 4 – Busnetz
Planung
Anlage 5 –
Präsentation: Öffentliche Bürgerinformation vom 28.01.2016
Anlage 6 – CSU-Fraktionsantrag 122/2015 vom 21.07.2015