Betreff
Ehrenamtliche Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge – Fraktionsantrag Nr. 219/2015 der Stadtratsfraktion der Grünen Liste
Vorlage
51/078/2016
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht dient zur Kenntnis.

 

Der Antrag der Stadtratsfraktion der Grünen Liste Nr. 219/2015 vom 29.10.2015 ist damit abschließend bearbeitet.


Mit Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 219/2015 wird beantragt, dass die Stadt Erlangen sich intensiv um die Anwerbung von geeigneten Personen bemühen wird, die als ehrenamtliche Einzelvormünder vom Vormundschaftsgericht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bestellt werden können.

 

Hierzu wird angeführt, dass „ehrenamtlichen Einzelvormündern bereits qua Gesetz der Vorrang vor Amtsvormundschaften zu geben ist. Außerdem leisten ehrenamtliche Einzelvormünder einen wesentlichen Beitrag zur Integration der minderjährigen Flüchtlinge und stellen eine Entlastung für die Stadtverwaltung dar“.

 

Auch wenn der Gesetzgeber der ehrenamtlichen Vormundschaftsführung den Vorrang einräumt, ist die Verstärkung von Werbeaktivitäten zur Gewinnung bürgerschaftlich Engagierter für die Führung von ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge problematisch, da diese Funktion einerseits schnell in der Überforderung engagierter Menschen münden kann und zum anderen nicht unbedingt immer hinsichtlich der rechtserheblichen Entscheidungen sachgerecht wirkt.

 

Wie die Praxis der Mitarbeiter/innen im Fachdienst Vormundschaften des Stadtjugendamtes tagtäglich zeigt, bedarf die sachgerechte kindeswohlorientierte Führung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eines umfangreichen verwaltungsverfahrens-, asyl- und aufenthaltsrechtlichen Hintergrundes, der bei allgemeiner Lebenserfahrung trotz allem sozialen Engagements leider nur sehr selten gegeben ist.

 

Die gesetzliche Vertretung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers setzt ein herausfordernd hohes Maß an Verantwortlichkeit voraus, da hier nicht nur Sprachprobleme die Sache erschweren, sondern eben zudem das Asyl- und Aufenthaltsrecht zusammen mit einigen wichtigen anderen Gesetzen richtig anzuwenden sind, um die Belange der Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll zu vertreten. Die Amtsgerichte – Abteilungen für Familiensachen – und das Bun-desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erwarten durchaus zu Recht, dass seitens des Vormunds in den genannten Bereichen alles richtig gemacht wird.

 

 

Damit ist ein ehrenamtlicher Vormund, der sich hier – wenn auch sehr engagiert – einsetzen möchte, aber sonst keine Berührung mit dem Recht schlechthin hatte, schnell überfordert.

 

Die Personalsituation im Bereich des Fachdienstes Vormundschaften des Stadtjugendamtes gibt es bedauerlicherweise auch nicht her, dass dessen Mitarbeiter/innen diese Aufgaben im Rahmen von steter, „an die Hand nehmender“ Beratung und Unterstützung leisten können.

 

Daher ist es zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen notwendig, deren rechtliche Vertretung durch erfahrene Amts- und Berufsvormünder mit einschlägigen Spezial- und Rechtskenntnissen sicherzustellen.

 

Dennoch gibt es viele Einsatzbereiche für ehrenamtlich Engagierte in diversen Unterstützer-kreisen und Patenprojekten (z.B. der Erlanger Flüchtlingsinitiative). Hier leisten schon viele Erlangerinnen und Erlanger im Rahmen eines großen bürgerschaftlichen Engagements Beachtliches und decken so integrationsfördernde Felder ab, die weit über Einsatz- und Aufgabenbereich eines Vormundes hinausgehen. Dabei entstehen dann auch keine Dolmetscher- und Fortbildungskosten, die ein ehrenamtlicher Vormund grundsätzlich aus den Mitteln seiner jährlichen, von der Justiz gewährten Aufwendungspauschale (derzeit 399,00 €) bezahlen soll.


Anlagen: