1.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen - Erschließung Uni-Südgelände - mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 1,5 ha reduziert. Entfernt wurden Bereiche an der Kurt-Schumacher-Straße, Nikolaus-Fiebinger-Straße und Cauerstraße die aufgrund der konkretisierten Planung nicht mehr benötigt wurden. Hinzu kommt eine kleine Teilfläche im Bereich der Einmündung Staudtstraße, in der eine Anpassungsplanung vorgenommen wird.

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen – Erschließung Uni-Südgelände – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 18.02.2016 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Neben den derzeit regen bzw. kurz bevor stehenden Bautätigkeiten auf dem Südgelände der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (wie z.B. Neubau Chemikum I, Max-Planck-Institut, Neubau von Studierendenwohnungen mit angrenzendem Parkhaus oder des Interdisziplinären Instituts für nanostrukturierte Filme) hat auch die Zahl der Studierenden auf derzeit ca. 11.000 zugenommen. Auf Grund der gegebenen Situation gehen hiermit bisher auch Parksuchverkehre durch Beschäftigte und Studierende in der Sebaldus-Siedlung und eine suboptimale Erschließung durch den ÖPNV (Bus) als wesentliche Probleme einher.

Ziel des Bebauungsplanes ist es deshalb - bezogen auf alle Verkehrsarten - ein neues klares Ordnungsprinzip, freiräumliche Qualitäten und Verbesserungen bei der ÖPNV-Anbindung zu schaffen sowie die technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten jeweils mit leistungsfähigen Anschlüssen unmittelbar an die Kurt-Schumacher-Straße anzubinden, um den o.g. Problemen konzeptionell zu begegnen.

 

b) Geltungsbereich

Der dem Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – wurde um Flächen mit einer Größe von insgesamt 1,5 ha reduziert. Entfernt wurden Teilflächen der Flstk. Nrn. 1946/593, 1946/595, 1946/614, 1946/653, 1946/667, 1946/685 für Bereiche an der Kurt-Schumacher-Straße, Erwin-Rommel-Str., Nikolaus-Fiebinger-Straße und Cauerstraße, die aufgrund der konkretisierten Planung nicht mehr benötigt werden. Hinzu kommen Teilflächen aus den Flst. Nr. 1945/82, 1945/176, 1946/596 und 1946/613 im Bereich der Erwin-Rommel-Straße und Einmündung Staudtstraße, in der bei der Querung des Röthelheimgrabens (Verbreiterung) und den Stellplätzen (Verlagerung von 2 Parkplätzen) eine Anpassungsplanung vorgenommen wird.

 

Der Geltungsbereich umfasst jetzt im Einzelnen mit einer Gesamtfläche von ca. 4,9 ha die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1946/624, 1946/646, 1946/647, 1946/652, 1946/655, 1946/658, 1946/659, 1946/662, 1946/665, 1946/666, 1946/670, 1946/678 sowie Teilflächen von den Flst.-Nrn. 1945/82, 1945/176, 1946/593, 1946/595, 1946/596, 1946/613, 1946/614, 1946/615, 1946/679, 1946/685 – Gemarkung Erlangen –.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 295 werden Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – überplant.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Universität“, Waldgebiet und Grünland dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

§   Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen – Erschließung Uni-Süd-gelände – mit integriertem Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan wird extern durch das Ingenieurbüro Weyrauther aus Bamberg bearbeitet. Die Kosten werden von der Vorhabenträgerin Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg (StBA) getragen.

§  Sicherung der Umweltmaßnahmen, Regelungen zu den Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen sowie zum Bau- und Unterhalt der erforderlichen Erschließungsanlagen für den Bauabschnitt 1 (Nikolas-Fiebinger-Straße) mittels Städtebaulichem Vertrag (siehe Beschlussvorlage des Rechtsamtes im nichtöffentlichen Teil der UVPA Sitzung).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahren

 

Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 20.01.2015 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Staudtstraße und der neu geplanten Zufahrtssituation im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße den Bebauungsplan Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 19.10.2015 bis einschließlich 30.10.2015 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben 2-3 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.

 

Am 20.10.2015 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 30 Personen teilnahmen. Die zum Bebauungsplan vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:

 

  • Fahrradverbindung / Hauptroute Nr. 10

 

Ein Bürger moniert, dass die wichtige Fahrradverbindung  (Hauptroute Nr. 10 laut Fahrradstadtplan) zwischen Kurt-Schumacher-Straße über die Egerlandstraße bis zum Preußensteg im B-Plan Nr. 295 nicht berücksichtigt ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Innerhalb des Geltungsbereiches wird die Fahrradverbindung auf der neuen Verbindungsstraße zwischen Erwin-Rommel-Straße und Staudtstraße in der Form aufgenommen, dass beidseitig die Fahrbahn mit Schutzstreifen für Fahrradfahrer markiert wird.

Über diese neue (Nikolaus-Fiebinger-) Straße wird dann auch die Hauptroute Nr. 10 geführt werden. Eine direkte Führung von der Egerlandstraße durch das Gelände der Universität (im Bereich der Studentenwohnheime) ist zusätzlich angedacht. Eine Realisierung muss mit dem Eigentümer des Geländes noch endgültig abgestimmt werden.

 

 

  • Neue zusammengelegte Einmündung Cauer- / Erwin-Rommel-Straße


Mehrere Bürger regen an, dass der zukünftige Knotenpunkt signalisiert werden soll und mit einer Bedarfsampel für die Verbindung zum Erholungsgebiet Reichswald ausgestattet wird. Weiterhin wird gewünscht, die beiden vorhandenen Querungen zu erhalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der derzeitigen Vorentwurfsplanung (LPH 2) zum zukünftigen Knotenpunkt (BA II) wird eine Signalisierung der Einmündung sowie der Übergang zum Erholungsgebiet Reichswald mit vorgesehen. Die beiden vorhandenen Querungen werden in der Übergangsphase bis zur Umsetzung des BA II beibehalten und bei der weiteren Planung ebenfalls berücksichtigt.

 

 

§  ÖPNV-Angebot / Haltebuchten

Von vereinzelten Bürgern wird der ÖPNV-Nutzen bezweifelt, da von den Haltepunkten bis zu manchen Universitätsgebäuden immer noch längere Strecken zurückgelegt werden müssen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

ln Anlehnung an die im Jahre 1998 herausgegebene Bayerische Leitlinie zur Nahverkehrsplanung (LzN) wurde vom UVPA am 12.6.2007 die Vorgaben für eine ausreichende Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG im Rahmen der Nahverkehrsplanerstellung nach § 13 Bayer. ÖPNV-Gesetz beschlossen. Gemäß diesen Vorgaben gelten folgende Haltestellen-Einzugsbereiche für die Stadt Erlangen:

 

 

Kategorie

Einzugsbereich

Begründung

Kernbereich

300 m

Richtwert der Leitlinie

Gebiet hoher Nutzungsdichte

400 m

Richtwert der Leitlinie

Gebiet niedriger Nutzungsdichte

600 m

Richtwert der Leitlinie

(400 m)

 

 

Für den Bereich Uni-Südgelände ist ein Einzugsbereich von 300 m anzustreben, da sich dieser im Kernbereich befindet. Anlage 3 zu diesem Beschluss zeigt die Einzugsradien der geplanten und Bestandshaltestellen im Bereich Uni-Südgelände, die den Richtwerten des gültigen Nahverkehrsplanes vom 24.08.2007 entsprechen und den Bereich ausreichend erschließen.

 

§  Bushaltestellen

Von einem Anwohner wurde der Wunsch geäußert, die Haltestellen als Buchten auszuführen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Busbuchten sind gemäß den Richtlinien ab einer Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/Tag notwendig. Im Bereich der Nikolaus-Fiebinger-Straße wird mit einer Verkehrsbelastung von ca. 2500 Kfz/Tag gerechnet. Durch den Bau von Busbuchten müsste die Straße jeweils um 3 m in den Seitenbereich verbreitert werden. Dies würde zu einem nicht vertretbaren Eingriff in den Grünbestand führen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 19.10.2015 bis 30.10.2015 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen oder Ergänzungen der Planung geführt.

Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.

 

b) Städtebauliche Ziele

 

Verkehrliche Neuordnung

 

Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 295 die verkehrliche Neuordnung im Uni-Südgelände verfolgt. Im Einzelnen umfasst dies:

 

  • die Schaffung eines neuen, klaren Ordnungsprinzips sowie freiräumlicher Qualitäten,
  • die Erschließung und verbesserte Anbindung der naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten mit leistungsfähigen Anschlüssen für den motorisierten Individualverkehr durch eine klar und eindeutig definierte Straßenführung,
  • die Entlastung der Sebaldus-Siedlung von Durchgangs- und Parksuchverkehr und
  • die Verbesserung im Bereich der ÖPNV-Anbindung sowie des Radverkehrs.

 

Erschließung / ÖPNV

 

Als erste Maßnahme wird eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verbindungsstraße (Nikolaus-Fiebinger-Straße) zwischen der Staudtstraße und der Erwin-Rommel-Straße gebaut. Diese neue Straße verläuft auf der bereits als Baustellenzufahrt existierenden Trasse zum Chemikum I und wird jetzt weiter nach Süden bis zur Erwin-Rommel-Straße verlängert. Die neue Verbindungsstraße wird mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m - in der beidseitig Radfahrstreifen verlaufen - und einem 2,0 bis 2,3 m breiten Gehweg auf der Westseite ausgebaut. Hiervon gibt es 2 Zufahrten, zum westlich der Straße bestehenden Parkplatz des Chemikum I und zum geplanten Parkhaus für die Erweiterung der Studierendenwohnheime.

Die neue Straße nimmt einen Teil der unterbrochenen Fahrradhauptroute Nr. 10 auf und wird vor der Einmündung Staudtstraße sowie auf der Höhe des neuen Parkhauses mit 2 zusätzlichen Bushaltestellen versehen, um  den Öffentlichen Personennahverkehr im nördlichen Uni-Südgeländes weiter zu verbessern. Im Bereich der Einmündung zur Erwin-Rommel-Straße wird übergangsweise eine Haltestelle bis zur Umsetzung des BA II eingerichtet, um auch den südlichen Teil des Universitätsgeländes für den ÖPNV anzubinden.

In einer zweiten Phase soll die Zusammenlegung der bisherigen Einmündungen der Erwin-Rommel- und der Cauerstraße in die Kurt-Schumacher-Straße (BA II) mit einer Bushaltestelle im Bereich der technischen Fakultät erfolgen. Die Sebaldus-Siedlung wird dabei zwar auch weiterhin nach Osten angebunden bleiben, durch trassierungstechnische und verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. verkehrsberuhigter Bereich) aber an Attraktivität für den Parksuchverkehr der Universität verlieren. Fernerhin wird so auch die direkte Anbindung der naturwissenschaftlichen Fakultät durch den Bus erst möglich.

Dieser neue entstehende Knotenpunkt soll zukünftig mit einer Lichtsignalanlage ausgebaut werden und die bestehenden Übergänge zum Reichswald mit aufnehmen.

Durch die v.g. Maßnahmen werden 2 maßgebliche Parameter der FAU Masterplanung für das Uni-Südgelände, wie die Neuordnung des Verkehrs durch die Verlegung der Hauptverkehrsachsen und somit Schaffung eigener, deutlich erkennbarer Zugänge für den nördlichen und südlichen Universitätsbereich von der Kurt-Schumacher-Str., sowie die Bündelung des ruhenden Verkehrs durch zentrale Parkhäuser mit jeweils ca. 600 Stellplätzen am Ostrand des Universitätsgeländes, umgesetzt.

 

Nutzungskonzept

Im Bereich der neuen Zufahrt zur technischen Fakultät wird ein Baurecht für ein Gebäude mit einer Höhe von 18 m geschaffen, das mit der umgebenden und zukünftig geplanten Situation ein adäquates und wahrnehmbares Signet der Friedrich Alexander Universität (FAU) im Eingangsbereich bilden soll. Nach derzeitigen Überlegungen ist dort ein effizientes, flächensparendes Parkhaus mit ca. 600 Stellplätzen zur Verbesserung der Parkplatzsituation und der Orientierbarkeit geplant.

 

c) Umweltprüfung

 

Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet:

 

Forstrechtliche- und Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

Mit den Erschließungsmaßnahmen des Bebauungsplanes ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne der Forst- und Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verbunden. Eine Eingriffs- und Ausgleichsregelung hat ergeben, dass der Ausgleich nicht vollständig im Gebiet erbracht werden kann. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde soll das verbleibende Defizit außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen und im Städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin geregelt werden.

Weitere Eingriffe in Natur und Landschaft stellen die Entnahme von Einzelbäumen im BA II, sowie die potenzielle Störung von Vögeln dar. Letztere kann durch die Einhaltung von Bauzeiten vermieden werden. Die Anzahl der gefällten Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen, wird innerhalb des Geltungsbereiches durch Neupflanzungen ausgeglichen. Detaillierte Informationen sind der Anlage zur Begründung zu entnehmen.

 

Zusammenfassung Umweltbericht

 

Durch die vorliegende Bebauungsplanung sind keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete zu erwarten.

Schutzwürdige Biotope sind zwar im Geltungsbereich zu finden, aber durch eine überlegte Trassenwahl werden die Eingriffe in die Biotopflächen nur randlich und damit gering sein. Weitere seltene oder schutzwürdige Böden und sonstige Bereiche mit besonderen ökologischen Funktionen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.

Die klimatische Situation wird sich durch den Bau der Straße nicht verschlechtern.

Mit dem Bau der Erschließungsstraße ist ein Verlust von Freiraum verbunden, der aber keinen hohen landschaftsästhetischen Wert besitzt. Erholungswirksame Freiflächen gehen nicht verloren. Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen oder aufgegeben.

Durch die geplante Erschließungsstraße ist an erheblichen Umweltauswirkungen vorrangig die Rodung des Waldes, die Bodenversiegelung und die damit einhergehende Reduzierung der Grundwasserneubildung zu nennen.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht dokumentiert.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die betrachteten Schutzgüter zu erwarten sind.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1:  Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        Anlage 2:  Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

                        Anlage 3:  Bushaltestellen mit Einzugsbereichen im Uni-Südgelände

                        Anlage 4:  Neue Erschließungsstraßen und Parkhäuser im Uni-Südgelände