mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Billigungsbeschluss
1.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen - Erschließung Uni-Südgelände - mit
integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 1,5 ha reduziert. Entfernt wurden
Bereiche an der Kurt-Schumacher-Straße, Nikolaus-Fiebinger-Straße und
Cauerstraße die aufgrund der konkretisierten Planung nicht mehr benötigt
wurden. Hinzu kommt eine kleine Teilfläche im
Bereich der Einmündung Staudtstraße, in der eine Anpassungsplanung vorgenommen
wird.
2. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen – Erschließung
Uni-Südgelände – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
18.02.2016 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Neben
den derzeit regen bzw. kurz bevor stehenden Bautätigkeiten auf dem Südgelände
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (wie z.B. Neubau Chemikum
I, Max-Planck-Institut, Neubau von Studierendenwohnungen mit angrenzendem
Parkhaus oder des Interdisziplinären Instituts für nanostrukturierte Filme) hat
auch die Zahl der Studierenden auf derzeit ca. 11.000 zugenommen. Auf Grund der
gegebenen Situation gehen hiermit bisher auch Parksuchverkehre durch
Beschäftigte und Studierende in der Sebaldus-Siedlung und eine suboptimale
Erschließung durch den ÖPNV (Bus) als wesentliche Probleme einher.
Ziel
des Bebauungsplanes ist es deshalb - bezogen auf alle Verkehrsarten - ein neues
klares Ordnungsprinzip, freiräumliche Qualitäten und Verbesserungen bei der
ÖPNV-Anbindung zu schaffen sowie die
technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten jeweils mit leistungsfähigen
Anschlüssen unmittelbar an die Kurt-Schumacher-Straße anzubinden, um den
o.g. Problemen konzeptionell zu begegnen.
b) Geltungsbereich
Der dem Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – wurde um Flächen mit einer Größe von insgesamt 1,5 ha reduziert. Entfernt wurden Teilflächen der Flstk. Nrn. 1946/593, 1946/595, 1946/614, 1946/653, 1946/667, 1946/685 für Bereiche an der Kurt-Schumacher-Straße, Erwin-Rommel-Str., Nikolaus-Fiebinger-Straße und Cauerstraße, die aufgrund der konkretisierten Planung nicht mehr benötigt werden. Hinzu kommen Teilflächen aus den Flst. Nr. 1945/82, 1945/176, 1946/596 und 1946/613 im Bereich der Erwin-Rommel-Straße und Einmündung Staudtstraße, in der bei der Querung des Röthelheimgrabens (Verbreiterung) und den Stellplätzen (Verlagerung von 2 Parkplätzen) eine Anpassungsplanung vorgenommen wird.
Der Geltungsbereich umfasst jetzt im Einzelnen mit einer
Gesamtfläche von ca. 4,9 ha die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1946/624, 1946/646, 1946/647,
1946/652, 1946/655, 1946/658, 1946/659, 1946/662, 1946/665, 1946/666, 1946/670,
1946/678 sowie
Teilflächen von den Flst.-Nrn. 1945/82, 1945/176, 1946/593, 1946/595, 1946/596, 1946/613, 1946/614,
1946/615, 1946/679, 1946/685 – Gemarkung Erlangen –.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 295 werden Teile des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße –
überplant.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Universität“, Waldgebiet und Grünland dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
§ Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen – Erschließung Uni-Süd-gelände – mit integriertem Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan wird extern durch das Ingenieurbüro Weyrauther aus Bamberg bearbeitet. Die Kosten werden von der Vorhabenträgerin Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg (StBA) getragen.
§
Sicherung der
Umweltmaßnahmen, Regelungen zu den Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen
sowie zum Bau- und Unterhalt der erforderlichen Erschließungsanlagen für den
Bauabschnitt 1 (Nikolas-Fiebinger-Straße) mittels Städtebaulichem Vertrag
(siehe Beschlussvorlage des Rechtsamtes im nichtöffentlichen Teil der UVPA
Sitzung).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 20.01.2015 beschlossen, für das Gebiet zwischen der Staudtstraße und der neu geplanten Zufahrtssituation im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße den Bebauungsplan Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 19.10.2015 bis einschließlich 30.10.2015 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben 2-3 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.
Am 20.10.2015 fand eine öffentliche
Informationsveranstaltung statt, an der etwa 30 Personen teilnahmen. Die zum
Bebauungsplan vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende
Punkte:
- Fahrradverbindung / Hauptroute Nr. 10
Ein Bürger
moniert, dass die wichtige Fahrradverbindung (Hauptroute Nr. 10 laut
Fahrradstadtplan) zwischen Kurt-Schumacher-Straße über die Egerlandstraße bis
zum Preußensteg im B-Plan Nr. 295 nicht berücksichtigt ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Innerhalb des
Geltungsbereiches wird die Fahrradverbindung auf der neuen Verbindungsstraße
zwischen Erwin-Rommel-Straße und Staudtstraße in der Form aufgenommen, dass
beidseitig die Fahrbahn mit Schutzstreifen für Fahrradfahrer markiert wird.
Über diese neue (Nikolaus-Fiebinger-) Straße wird dann auch die Hauptroute Nr. 10 geführt werden. Eine direkte Führung von der Egerlandstraße durch das Gelände der Universität (im Bereich der Studentenwohnheime) ist zusätzlich angedacht. Eine Realisierung muss mit dem Eigentümer des Geländes noch endgültig abgestimmt werden.
- Neue zusammengelegte Einmündung Cauer-
/ Erwin-Rommel-Straße
Mehrere Bürger regen an, dass der zukünftige Knotenpunkt
signalisiert werden soll und mit einer Bedarfsampel für die Verbindung zum
Erholungsgebiet Reichswald ausgestattet wird. Weiterhin wird gewünscht, die
beiden vorhandenen Querungen zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der
derzeitigen Vorentwurfsplanung (LPH 2) zum zukünftigen Knotenpunkt (BA II) wird
eine Signalisierung der Einmündung sowie der Übergang zum Erholungsgebiet
Reichswald mit vorgesehen. Die beiden vorhandenen Querungen werden in der
Übergangsphase bis zur Umsetzung des BA II beibehalten und bei der weiteren
Planung ebenfalls berücksichtigt.
§ ÖPNV-Angebot
/ Haltebuchten
Von vereinzelten Bürgern wird der ÖPNV-Nutzen bezweifelt, da von den Haltepunkten bis zu manchen Universitätsgebäuden immer noch längere Strecken zurückgelegt werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
ln Anlehnung
an die im Jahre 1998 herausgegebene Bayerische Leitlinie zur Nahverkehrsplanung
(LzN) wurde vom UVPA am 12.6.2007 die Vorgaben für
eine ausreichende Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG im Rahmen der
Nahverkehrsplanerstellung nach § 13 Bayer. ÖPNV-Gesetz beschlossen. Gemäß
diesen Vorgaben gelten folgende Haltestellen-Einzugsbereiche für die Stadt
Erlangen:
Kategorie |
Einzugsbereich |
Begründung |
Kernbereich |
300
m |
Richtwert
der Leitlinie |
Gebiet
hoher Nutzungsdichte |
400
m |
Richtwert
der Leitlinie |
Gebiet
niedriger Nutzungsdichte |
600
m |
Richtwert
der Leitlinie |
(400
m) |
|
Für den
Bereich Uni-Südgelände ist ein Einzugsbereich von 300 m anzustreben, da sich
dieser im Kernbereich befindet. Anlage 3
zu diesem Beschluss zeigt die Einzugsradien der geplanten und
Bestandshaltestellen im Bereich Uni-Südgelände, die den Richtwerten des
gültigen Nahverkehrsplanes vom 24.08.2007 entsprechen und den Bereich
ausreichend erschließen.
§ Bushaltestellen
Von einem Anwohner wurde der Wunsch geäußert, die Haltestellen als Buchten auszuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Busbuchten
sind gemäß den Richtlinien ab einer Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/Tag
notwendig. Im Bereich der Nikolaus-Fiebinger-Straße wird mit einer
Verkehrsbelastung von ca. 2500 Kfz/Tag gerechnet. Durch den Bau von Busbuchten
müsste die Straße jeweils um 3 m in den Seitenbereich
verbreitert werden. Dies würde zu einem nicht vertretbaren Eingriff in den
Grünbestand führen.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit
vom 19.10.2015 bis 30.10.2015 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen
wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen oder
Ergänzungen der Planung geführt.
Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.
b) Städtebauliche Ziele
Verkehrliche Neuordnung
Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 295 die verkehrliche Neuordnung im Uni-Südgelände verfolgt. Im Einzelnen umfasst dies:
- die
Schaffung eines neuen, klaren Ordnungsprinzips sowie freiräumlicher
Qualitäten,
- die Erschließung und verbesserte Anbindung
der naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten mit
leistungsfähigen Anschlüssen für den motorisierten
Individualverkehr durch eine klar und eindeutig definierte Straßenführung,
- die Entlastung der Sebaldus-Siedlung von
Durchgangs- und Parksuchverkehr und
- die Verbesserung im Bereich der ÖPNV-Anbindung sowie des
Radverkehrs.
Erschließung /
ÖPNV
Als erste Maßnahme wird eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete
Verbindungsstraße (Nikolaus-Fiebinger-Straße)
zwischen der Staudtstraße und
der Erwin-Rommel-Straße gebaut. Diese neue Straße verläuft auf der bereits als
Baustellenzufahrt existierenden Trasse zum Chemikum I und wird jetzt weiter
nach Süden bis zur Erwin-Rommel-Straße verlängert. Die neue Verbindungsstraße
wird mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m - in der beidseitig Radfahrstreifen
verlaufen - und einem 2,0 bis 2,3 m breiten Gehweg auf der Westseite ausgebaut.
Hiervon gibt es 2 Zufahrten, zum westlich der Straße bestehenden Parkplatz des
Chemikum I und zum geplanten Parkhaus für die Erweiterung der
Studierendenwohnheime.
Die neue Straße nimmt einen Teil der unterbrochenen Fahrradhauptroute
Nr. 10 auf und wird vor der Einmündung Staudtstraße sowie auf der Höhe des
neuen Parkhauses mit 2 zusätzlichen Bushaltestellen versehen, um den Öffentlichen Personennahverkehr im
nördlichen Uni-Südgeländes weiter zu verbessern. Im Bereich der Einmündung zur
Erwin-Rommel-Straße wird übergangsweise eine Haltestelle bis zur Umsetzung des
BA II eingerichtet, um auch den südlichen Teil des Universitätsgeländes für den
ÖPNV anzubinden.
In einer zweiten Phase soll die
Zusammenlegung der bisherigen Einmündungen der Erwin-Rommel- und der
Cauerstraße in die Kurt-Schumacher-Straße (BA II) mit einer Bushaltestelle im
Bereich der technischen Fakultät erfolgen. Die Sebaldus-Siedlung wird dabei zwar auch
weiterhin nach Osten angebunden bleiben, durch trassierungstechnische und
verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. verkehrsberuhigter Bereich) aber an
Attraktivität für den Parksuchverkehr der Universität verlieren. Fernerhin wird
so auch die direkte Anbindung der naturwissenschaftlichen Fakultät durch den
Bus erst möglich.
Dieser neue entstehende Knotenpunkt soll zukünftig mit einer
Lichtsignalanlage ausgebaut werden und die bestehenden Übergänge zum Reichswald
mit aufnehmen.
Durch die v.g. Maßnahmen werden 2 maßgebliche Parameter der FAU Masterplanung für das Uni-Südgelände, wie die Neuordnung des Verkehrs durch die Verlegung der Hauptverkehrsachsen und somit Schaffung eigener, deutlich erkennbarer Zugänge für den nördlichen und südlichen Universitätsbereich von der Kurt-Schumacher-Str., sowie die Bündelung des ruhenden Verkehrs durch zentrale Parkhäuser mit jeweils ca. 600 Stellplätzen am Ostrand des Universitätsgeländes, umgesetzt.
Nutzungskonzept
Im Bereich der neuen Zufahrt zur technischen Fakultät wird
ein Baurecht für ein Gebäude mit einer Höhe von 18 m geschaffen, das mit der
umgebenden und zukünftig geplanten Situation ein adäquates und wahrnehmbares
Signet der Friedrich Alexander Universität (FAU) im Eingangsbereich bilden
soll. Nach derzeitigen Überlegungen ist dort ein effizientes, flächensparendes
Parkhaus mit ca. 600 Stellplätzen zur Verbesserung der Parkplatzsituation und
der Orientierbarkeit geplant.
c) Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung
gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht
beschrieben und bewertet:
Forstrechtliche-
und Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Mit
den Erschließungsmaßnahmen des Bebauungsplanes ist ein Eingriff in Natur und
Landschaft im Sinne der Forst- und Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
verbunden. Eine Eingriffs- und Ausgleichsregelung hat ergeben, dass der
Ausgleich nicht vollständig im Gebiet erbracht werden kann. In Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde soll das verbleibende Defizit außerhalb des
Geltungsbereiches ausgeglichen und im Städtebaulichen Vertrag mit der
Vorhabenträgerin geregelt werden.
Weitere
Eingriffe in Natur und Landschaft stellen die Entnahme von Einzelbäumen im BA
II, sowie die potenzielle Störung von Vögeln dar. Letztere kann durch die
Einhaltung von Bauzeiten vermieden werden. Die Anzahl der gefällten Bäume, die
unter die Baumschutzverordnung fallen, wird innerhalb des Geltungsbereiches
durch Neupflanzungen ausgeglichen. Detaillierte
Informationen sind der Anlage zur Begründung zu entnehmen.
Zusammenfassung Umweltbericht
Durch die vorliegende Bebauungsplanung sind keine
wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete zu erwarten.
Schutzwürdige Biotope sind zwar im Geltungsbereich zu finden, aber durch eine überlegte Trassenwahl werden die Eingriffe in die Biotopflächen nur randlich und damit gering sein. Weitere seltene oder schutzwürdige Böden und sonstige Bereiche mit besonderen ökologischen Funktionen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.
Die klimatische Situation wird sich durch den Bau der Straße nicht verschlechtern.
Mit dem Bau der Erschließungsstraße ist ein Verlust von Freiraum verbunden, der aber keinen hohen landschaftsästhetischen Wert besitzt. Erholungswirksame Freiflächen gehen nicht verloren. Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen oder aufgegeben.
Durch die geplante Erschließungsstraße ist an erheblichen Umweltauswirkungen vorrangig die Rodung des Waldes, die Bodenversiegelung und die damit einhergehende Reduzierung der Grundwasserneubildung zu nennen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht dokumentiert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum
Ausgleich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die
betrachteten Schutzgüter zu erwarten sind.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage
2: Prüfung der Stellungnahmen mit
Ergebnis
Anlage
3: Bushaltestellen mit Einzugsbereichen
im Uni-Südgelände
Anlage
4: Neue Erschließungsstraßen und
Parkhäuser im Uni-Südgelände