Betreff
Ausstattung von Übergangsklassen bzw. BIJ/BIJV-Klassen - Bedarfsnachweis
Vorlage
40/067/2016
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

Der Bildungsausschuss stellt den aufgezeigten Bedarf für dringend erforderliche Anschaffungen zur Beschulung von Asylbewerberkindern bzw. Jugendlichen im Rahmen der Bildung von Übergangsklassen bzw. BIJ/BIJV-Klassen fest.

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2017 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ein großer Anteil der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration von Zuwanderern wird durch Bildungseinrichtungen bewältigt.

 

An etlichen Grund- und Mittelschulen wurden schließlich Übergangsklassen gebildet, die Tendenz ist steigend. Auch an der Berufsschule sollen bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 insgesamt 10 BIJ/BIJV-Klassen eingerichtet sein. Neben pädagogischen und organisatorischen Fragestellungen muss der Grundbedarf an Ausstattung zur Sicherstellung eines adäquaten und gehaltvollen Unterrichts gedeckt werden. Ohne entsprechende Präsentationsmedien, Möblierung und Unterrichtsmaterialen kann eine gleichbleibend hohe Qualität des Unterrichts nicht gewährleistet werden.

 

Die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträgerin trägt dafür Sorge, dass nötigenfalls kurzfristig Schulräume entsprechend ausgestattet werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Einrichtung von Übergangsklassen müssen kurzfristig neue Räume in unterschiedlichen Schulen erschlossen werden. In der Vergangenheit konnte meist auf eingelagertes oder bereits vorhandenes Mobiliar zurückgegriffen werden. Da die Anzahl der nach Erlangen kommenden Asylbewerber anhaltend hoch und auf absehbare Zeit nicht sinken wird, muss davon ausgegangen werden, dass auch im kommenden Haushaltsjahr etliche Klassen neu zu bilden sind.

 

Immer seltener kann auf vorrätiges Mobiliar zurückgegriffen werden, in einigen Fällen sind bereits jetzt komplette Erstausstattungen von Klassenräumen erforderlich. Diese bislang nicht eingeplanten Möblierungskosten übersteigen gerade im Grund- und Mittelschulbereich die einzelnen investiven Schulbudgets. Ein Verzicht auf anderweitige dringende Anschaffungen zugunsten dieser neuen Aufgabe kann den Schulen ferner nicht zugemutet werden, da dies Konflikte provozieren und die Akzeptanz deutlich schmälern würde. Die Kosten für eine komplette Erstmöblierung belaufen sich durchschnittlich auf ca. 5.000 Euro pro Klassenraum.

 

Neben dem erforderlichen Mobiliar steigen auch die Kosten der Verwaltungsbudgets der Schulen (sog. Schulsubbudgets), welche ohnehin knapp bemessen sind. Über die Schulsubbudgets werden beispielsweise Kopien, Bücher/Fachliteratur und sonstiges pädagogisches Material beschafft. In der Vergangenheit konnte das Schulverwaltungsamt für jede Übergangsklasse eine Zulage in Höhe von 500,00 Euro gewähren. Durch die gestiegene Anzahl der Klassen kann diese Zulage künftig nicht mehr aus dem Sachmittelbudget von Amt 40 kompensiert werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Schulverwaltungsamt übernimmt in seiner Funktion als Sachaufwandsträger die weitere Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen und gewährt weiterhin die o. g. Zulage zum Schulsubbudget.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

30.000 €

bei IPNr.: 211.351

Sachkosten:

10.000 €

bei Sachkonto: 527121

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: