Die Vorlage der Jahresabschlüsse 2012 mit den Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) und Anhang mit Anlagen sowie der Rechenschaftsberichte wird bestätigt.
1. Ausgangslage
Nach den gesetzlichen und städtischen Regelungen sind die Jahresabschlüsse für
den Gesamthaushalt und die rechtsfähigen Stiftungen innerhalb von sechs Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Haupt-, Finanz-
und Personalausschuss vorzulegen.
Die Jahresabschlüsse umfassen die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Vermögensrechnung (Bilanz) und den Anhang mit Anlagen. Dem Anhang beizufügen sind die Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Eigenkapitalübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht.
Der Jahresabschluss ist durch den Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Bedingt durch die Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung und die Feststellung der Eröffnungsbilanzen der rechtlich selbständigen Stiftungen jeweils mit Stichtag 01.01.2009 durch Beschluss des Stadtrates Erlangen am 21.03.2013 konnten die Jahresabschlüsse 2012 der rechtsfähigen Stiftungen nicht fristgerecht aufgestellt und vorgelegt werden.
2. Ergebnis/Wirkungen
Die Jahresabschlüsse 2012 der rechtsfähigen
Stiftungen erzielen folgende Ergebnisse:
Die Ergebnisrechnung der
Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung weist ein positives Jahresergebnis von
TEUR 17,70 aus, das maßgeblich auf die Transferaufwendungen zurückzuführen ist,
die deutlich hinter dem Planansatz zurückbleiben.
Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelüberschuss von TEUR 2,05 aus,
der im Wesentlichen daraus resultiert, dass der Planansatz für
Transferauszahlungen nicht ausgeschöpft wurde.
Die Ergebnisrechnung der Vereinigten
Erlanger Wohltätigkeitsstiftung weist ein positives Jahresergebnis von TEUR
0,15 EUR aus, das im Wesentlichen auf die den Planansatz unterschreitenden
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen ist.
Die Finanzrechnung weist einen
Finanzmittelfehlbetrag von TEUR 0,82 aus, der zum einen hinter dem Ansatz
zurückbleibenden Zinseinzahlungen und zum anderen den Planansatz übersteigenden
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen geschuldet ist.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Jahresüberschüsse der Ergebnisrechnungen sollen zu
Kapitalerhaltungszwecken der freien Rücklage zugeführt werden. Über die
Zuführungen entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Feststellung der
Jahresabschlüsse der Stiftungen. |
Anlagen:
Anlage 1 Anhang JA
2012 Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
Anlage 2 Anhang JA
2012 Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
Die Anlagen werden in gedruckter Form erst zum Feststellungsbeschluss des Stadtrates erstellt, um mögliche Änderungen, die sich durch die Prüfungstätigkeit des Revisionsamtes ergeben, einarbeiten zu können.