Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungssatzung; Entwurf vom 01.02.2016, Anlage) wird beschlossen.
Der Stadtteil Röthelheimpark ist
mittlerweile nahezu vollständig bebaut und die vorhandenen Straßen wurden
öffentlich gewidmet.
Zur Abrundung des städtischen
Reinigungsgebietes beabsichtigt der städtische Straßenreinigungsbetrieb - wie
bereits in der MZK vom 27.07.2004 angekündigt - die Aufnahme folgender Straßen
ins Anschlussgebiet der Straßenreinigung:
- Helene-Richter-Straße
- Marie-Curie-Straße
- Willy-Brandt-Straße
- Thomas-Dehler-Straße
- Ludwig-Erhard-Straße
Die genannten Straßen dienen der
Haupterschließung der Wohngebiete und sind überwiegend mit Parkstreifen- bzw.
-buchten ausgestattet. Des Weiteren befinden sich zwischen Gehweg und
Straßenfläche Grünstreifen.
Erfahrungswerte der Verwaltung
zeigen, dass die Straßenreinigung in ähnlichen angelegten Wohngebieten durch
die Grundstücksangrenzer in der Regel nicht oder nur selten durchgeführt wird. Zudem erachten viele Grundstückseigentümer
die Reinigung der Straßenflächen aufgrund des vorhandenen Verkehrs als nicht
zumutbar.
Die Ausweitung des
Reinigungsgebietes dient neben der Stadtsauberkeit auch der Optimierung bereits
bestehender maschineller Reinigungsstrecken.
Durch die Aufnahme der genannten
Straßen (ca. 3.300 lfd. Frontmeter) wird das Gebührenaufkommen der
Straßenreinigungsgebühr um ca. 11.500 € verbessert.
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden.
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der
Satzung über die Straßenreinigung in der
Stadt Erlangen
(Straßenreinigungssatzzung)