Betreff
Änderung der Straßenreinigungssatzung; Vergrößerung des Reinigungsgebietes
Vorlage
30/011/2016
Aktenzeichen
III/30; III/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungssatzung; Entwurf vom  01.02.2016, Anlage) wird beschlossen.


Der Stadtteil Röthelheimpark ist mittlerweile nahezu vollständig bebaut und die vorhandenen Straßen wurden öffentlich gewidmet.

Zur Abrundung des städtischen Reinigungsgebietes beabsichtigt der städtische Straßenreinigungsbetrieb - wie bereits in der MZK vom 27.07.2004 angekündigt - die Aufnahme folgender Straßen ins Anschlussgebiet der Straßenreinigung:

-           Helene-Richter-Straße

-           Marie-Curie-Straße

-           Willy-Brandt-Straße

-           Thomas-Dehler-Straße

-           Ludwig-Erhard-Straße

Die genannten Straßen dienen der Haupterschließung der Wohngebiete und sind überwiegend mit Parkstreifen- bzw. -buchten ausgestattet. Des Weiteren befinden sich zwischen Gehweg und Straßenfläche Grünstreifen.

Erfahrungswerte der Verwaltung zeigen, dass die Straßenreinigung in ähnlichen angelegten Wohngebieten durch die Grundstücksangrenzer in der Regel nicht oder nur selten durchgeführt  wird. Zudem erachten viele Grundstückseigentümer die Reinigung der Straßenflächen aufgrund des vorhandenen Verkehrs als nicht zumutbar.

Die Ausweitung des Reinigungsgebietes dient neben der Stadtsauberkeit auch der Optimierung bereits bestehender maschineller Reinigungsstrecken.

Durch die Aufnahme der genannten Straßen (ca. 3.300 lfd. Frontmeter) wird das Gebührenaufkommen der Straßenreinigungsgebühr um ca. 11.500 € verbessert.

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt
                   sind vorhanden auf IvP-Nr.               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 
                   sind nicht vorhanden.


Anlagen:        Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der
                       Stadt Erlangen (Straßenreinigungssatzzung)