Franzosenweg 50a; Fl.-Nr. 578/12 + 13
Az.: 2015-720-AN
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Am 05.08.2015 wurde eine Anfrage zur Bebaubarkeit des Grundstückes mit einer versetzten Doppelhaushälfte durch Vorlage von zwei Varianten gestellt.
Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes T279. Offene Bauweise, ein Vollgeschoss und eine Traufhöhe von max. 3,20 m sind Festsetzungen dieses Planes. Auch sind nur Einzelhäuser zugelassen.
Dem Antragsteller, vertreten durch seinen Planer, wurde am 22.09.2015 mitgeteilt:
· Der festgesetzte Stauraum von 5,00 m ist im Hinblick eines zukünftigen Ausbaus der geplanten Straße (4,5 m breit) einzuhalten.
· Die Erschließung ist nicht gesichert und müsste per Grunddienstbarkeiten und inhaltsgleicher beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Erlangen gesichert werden.
Die in den Plänen dargestellte Fällung der Linde kann lt. Stellungnahme des Fachamtes nicht genehmigt werden. Es handelt sich um einen besonders erhaltenswerten Baum, für den nur ein Rückschnitt der unteren nach Norden weisenden Äste zugelassen werden kann, um die Gartennutzung unter der Baumkrone zu ermöglichen.
Anlagen: Lageplan Widmung
Übersicht
DN45
Nord- und
Südansicht DN45