Betreff
Anfrage zu einem Anbau;
Franzosenweg 50a; Fl.-Nr. 578/12 + 13
Az.: 2015-720-AN
Vorlage
63/081/2016
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 05.08.2015 wurde eine Anfrage zur Bebaubarkeit des Grundstückes mit einer versetzten Doppelhaushälfte durch Vorlage von zwei Varianten gestellt.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes T279. Offene Bauweise, ein Vollgeschoss und eine Traufhöhe von max. 3,20 m sind Festsetzungen dieses Planes. Auch sind nur Einzelhäuser zugelassen.

Dem Antragsteller, vertreten durch seinen Planer, wurde am 22.09.2015 mitgeteilt:

 

·         Bei einem profilgleichen Anbau könnte eine Befreiung bzgl. der Geschossigkeit (II statt I Vollgeschoss) von der Einzelhausbebauung und der Überschreitung der Traufhöhe befürwortet werden.

·         Der festgesetzte Stauraum von 5,00 m ist im Hinblick eines zukünftigen Ausbaus der geplanten Straße (4,5 m breit) einzuhalten.

·         Die Erschließung ist nicht gesichert und müsste per Grunddienstbarkeiten und inhaltsgleicher beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten zugunsten der Stadt Erlangen gesichert werden.

 

Die in den Plänen dargestellte Fällung der Linde kann lt. Stellungnahme des Fachamtes nicht genehmigt werden. Es handelt sich um einen besonders erhaltenswerten Baum, für den nur ein Rückschnitt der unteren nach Norden weisenden Äste zugelassen werden kann, um die Gartennutzung unter der Baumkrone zu ermöglichen.


Anlagen:             Lageplan Widmung
                               Übersicht DN45
                               Nord- und Südansicht DN45