hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2016 gem. DA Bau
Der Bauausschuss / Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorab-gestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2016 gemäß DA Bau.
Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2016 durchzuführen. Die Maßnahmen sind im Baustellenmanagement einzubauen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2016 gemäß DA Bau.
1. Allgemeines:
Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO,
BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrecht-lich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßen-baulastträgers für Schäden nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.
Um den vorgenannten Vorgaben gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die Fahr-bahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirt-schaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.
2. Maßnahmen 2016:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2016 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Straße |
Fläche |
Kostenumfang |
Gaisbühlstraße zw. Herzogenauracher Straße und Hausnr. 50 (Anlage
1) |
2.900 m² |
81.000,- € |
Lessingstraße zw. Ricarda-Huch-Straße und Hausnr. 3a
(Anlage 2) |
700 m² |
20.000,- € |
Ricarda-Huch-Straße zw. Gaisbühlstraße und Elly-Heuss-Straße (Anlage 3) |
2.800 m² |
79.000,- € |
Komotauer Straße zw. Nürnberger Straße und Gebbertstraße (Anlage
4) |
3.600 m² |
100.000,- € |
Gebbertstraße Komotauer Straße und |
1.900 m² |
53.000,- € |
Drausnickstraße zw. Kurt-Schumacher-Straße und Pranckhstraße (Anlage 6) |
5.200 m² |
150.000,- € |
Harfenstraße zw. Vierzigmannstraße und Theaterplatz
(Anlage 7) |
1.500 m² |
42.000,- € |
Äußere Tennenloher Straße zw. Daimlerstraße und Zeißstraße (Anlage
8) |
3.900 m² |
110.000,- € |
Heuweg zw. Lachnerstraße und An der Wied |
1.950 m² |
55.000,- € |
Märterleinsweg zw. Im Gäßla und Heuweg |
300 m² |
7.000,- € |
An der Wied zw. Franzosenweg und Heuweg |
1.600 m² |
40.000,- € |
Erlanger Straße zw. Brückenstraße und Auffahrt Herzogenauracher
Damm (Anlage 12) |
3.500 m² |
100.000,- € |
Adalbert-Stifter-Straße zw. Spardorfer Straße und Am Meilwald (Anlage 13) |
3.500 m² |
100.000,- € |
Hammerbacherstraße zw. Freyeslebenstraße und Roncallistift (Anlage 14) |
2.750 m² |
77.000,- € |
Hartmannstraße zw. Johann-Kalb-Straße und Sebaldusstraße (Anlage 15) |
3.200 m² |
90.000,- € |
Steudacher Straße zw. Dorfstraße und |
1.250 m² |
35.000,- € |
Am Wolfsmantel zw. Wetterkreuz und |
2.100 m² |
58.000,- € |
Frauenweiherstraße zw. Wetterkreuz und |
1.250 m² |
35.000,- € |
Wetterkreuz zw. Am Weichselgarten und |
|
|
Aufseßstraße zw. Stintzingstraße und |
1.000 m² |
28.000,- € |
Gesamtumfang |
49.400 m² |
1.385.000 ,- € |
Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2016 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2016 aus dem Ergebnishaushalt Doppik konform finanziert werden.
Vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2016 somit: ca.
1,39 Mio €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.
Weiterhin wird daraufhin
gewiesen, dass die Deckenerneuerungen nicht den grundsätzlich er-forderlichen
Erneuerungsbedarf ersetzen. Aufgrund des großflächig mangelhaften und
unzu-reichenden Straßenaufbaus stellen diese Instandsetzungsmaßnahmen oftmals
nur eine
vorübergehende Verbesserung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs da.
Betroffen hiervon sind in diesem Jahr vor allem die Aufseßstraße und die Komotauerstraße, bei der allerdings weiterhin die Notwendigkeit eines Vollausbaus Bestand hat.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
1.385.000,- € |
bei
Sachkonto: 522 102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – 18 Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung
Anlage 19 Gesamtübersichtsplan 2016
Anlage 20 Zusammenfassung Fahrbahndeckenerneuerungen 2015
Anlage 21 Aufstellung zustandsbedingter Straßenerneuerungsmaßnahmen /
Vollausbau