Betreff
Straßenerhaltung - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerungen;
hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2016 gem. DA Bau
Vorlage
66/104/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss / Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorab-gestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2016 gemäß DA Bau.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2016 durchzuführen. Die Maßnahmen sind im Baustellenmanagement einzubauen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2016 gemäß DA Bau.

 

1. Allgemeines:

Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO,

BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrecht-lich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßen-baulastträgers für Schäden nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.

Um den vorgenannten Vorgaben gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die Fahr-bahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirt-schaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

2. Maßnahmen 2016:

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2011 auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2016 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

 

 

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Gaisbühlstraße zw. Herzogenauracher Straße und Hausnr. 50                                    (Anlage 1)                          

2.900 m²

81.000,- €

Lessingstraße zw. Ricarda-Huch-Straße und Hausnr. 3a                                           (Anlage 2)

700 m²

20.000,- €

Ricarda-Huch-Straße zw. Gaisbühlstraße und Elly-Heuss-Straße                               (Anlage 3)

2.800 m²

79.000,- €

Komotauer Straße zw. Nürnberger Straße und Gebbertstraße                                     (Anlage 4)

3.600 m²

100.000,- €

Gebbertstraße Komotauer Straße und
Badstraße                                            (Anlage 5)

1.900 m²

53.000,- €

Drausnickstraße zw. Kurt-Schumacher-Straße und Pranckhstraße                              (Anlage 6)

5.200 m²

150.000,- €

Harfenstraße zw. Vierzigmannstraße und Theaterplatz                                                 (Anlage 7)

1.500 m²

42.000,- €

Äußere Tennenloher Straße zw. Daimlerstraße und Zeißstraße                                    (Anlage 8)

3.900 m²

110.000,- €

Heuweg zw. Lachnerstraße und An der Wied    
                                                             (Anlage 9)

1.950 m²

55.000,- €

Märterleinsweg zw. Im Gäßla und Heuweg
                                                           (Anlage 10)

300 m²

7.000,- €

An der Wied zw. Franzosenweg und Heuweg
                                                           (Anlage 11)

1.600 m²

40.000,- €

Erlanger Straße zw. Brückenstraße und Auffahrt Herzogenauracher Damm                 (Anlage 12)

3.500 m²

100.000,- €

Adalbert-Stifter-Straße zw. Spardorfer Straße und Am Meilwald                               (Anlage 13)

3.500 m²

100.000,- €

Hammerbacherstraße zw. Freyeslebenstraße und Roncallistift                                 (Anlage 14)

2.750 m²

77.000,- €

Hartmannstraße zw. Johann-Kalb-Straße und Sebaldusstraße                                 (Anlage 15)

3.200 m²

90.000,- €

Steudacher Straße zw. Dorfstraße und
Kernbergstraße                                  (Anlage 16)

1.250 m²

35.000,- €

Am Wolfsmantel zw. Wetterkreuz und
Dornbergstraße                                 (Anlage 17)

2.100 m²

58.000,- €

Frauenweiherstraße zw. Wetterkreuz und
Brückleinsgasse                                (Anlage 17)

1.250 m²

35.000,- €

Wetterkreuz zw. Am Weichselgarten und
An der Autobahn                                (Anlage 17)
(Anteil ABDN)


7.700 m²
(-3.200 m²)


210.000,- €
(-85.000,- €)

Aufseßstraße zw. Stintzingstraße und
Bissingerstraße                                  (Anlage 18)

1.000 m²

28.000,- €

Gesamtumfang

49.400 m²

1.385.000 ,- €

 

Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2016 kann das Fahrbahndeckenerneuerungs-programm 2016 aus dem Ergebnishaushalt Doppik konform finanziert werden.

 

Vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2016 somit: ca. 1,39 Mio €.

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.

Weiterhin wird daraufhin gewiesen, dass die Deckenerneuerungen nicht den grundsätzlich er-forderlichen Erneuerungsbedarf ersetzen. Aufgrund des großflächig mangelhaften und unzu-reichenden Straßenaufbaus stellen diese Instandsetzungsmaßnahmen oftmals nur eine
vorübergehende Verbesserung zur Aufrechterhaltung des Verkehrs da.

Betroffen hiervon sind in diesem Jahr vor allem die Aufseßstraße und die Komotauerstraße, bei der allerdings weiterhin die Notwendigkeit eines Vollausbaus Bestand hat.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.385.000,- €

bei Sachkonto: 522 102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660290 / 54121066 / 522102

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – 18   Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung

                        Anlage 19         Gesamtübersichtsplan 2016

                        Anlage 20         Zusammenfassung Fahrbahndeckenerneuerungen 2015

                        Anlage 21         Aufstellung zustandsbedingter Straßenerneuerungsmaßnahmen /

                                                 Vollausbau