Betreff
Teilnahme am Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“
Vorlage
IV/BB/005/2016
Aktenzeichen
IV/SB003
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bildungsausschuss befürwortet die Bewerbung der Stadt Erlangen für das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildung für Neuzugewanderte“ und empfiehlt die Antragsstellung zum 01.03.2016.

2.    Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss befürwortet die Antragsstellung für das Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildung für Neuzugewanderte“ zum Antragszeitpunkt 01.03.2016 sowie die Schaffung der stellenplanrechtlichen Voraussetzungen durch Umwandlung einer Planstelle aus dem Referatsbereich IV (bisher Clearingstelle).

3.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag für das Bundesprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ zum Antragszeitpunkt 01.03.2016 zu stellen.

4.    Die stellenplanrechtlichen Voraussetzungen werden durch Umwandlung einer Planstelle aus dem Referatsbereich IV (bisher Clearingstelle) geschaffen.

5.    Die notwendigen Finanzmittel, die in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind, sind beim Finanzreferat für die Jahre 2017 und 2018 zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 22. Januar 2016 die Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ veröffentlicht. Diese kommunale Koordinierung soll als zentraler Ansprechpartner die relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene koordinieren, um Bildungsangebote für Neuzugewanderte zu optimieren. Ziele der Förderung sind:

 

– die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure durch systematische Einbindung der Vielzahl der vor Ort aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure – wie beispielsweise Stiftungen, ehrenamtlich organisierte Initiativen, Vereine, Verbände – sowie der Sozialpartner, Bildungsträger, der Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Kammern und Unternehmens-Initiativen;

 

 

– die Optimierung der kommunalen Koordinierung und der ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen innerhalb der Kommunalverwaltung.



 

Dadurch sollen

·         Zugänge zum Bildungssystem verbessert werden,

·         Bildungsangebote aufeinander abgestimmt und datenbasiert gesteuert werden,

·         ein verbessertes Management im gesamten Themenfeld Integration durch Bildung gefördert werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zentrale Aufgaben einer Bildungskoordinatorin/eines Bildungskoordinators sind:

(1)        Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen und -gremien bei Nutzung und Er-weiterung gegebenenfalls bestehender Strukturen

(2)        Identifizierung und Einbindung der relevanten Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung

(3)        Herstellung von Transparenz über vor Ort tätige Bildungsakteure sowie vorhandene
Bildungsangebote und Koordination derselben

(4)        Datenbasierte Entwicklung von Konzepten und Angeboten

(5)        Beratung von Entscheidungsinstanzen der Kommune

 

Die Bildungskoordinatorin/der Bildungskoordinator schafft die Basis für ein ganzheitliches Wissens- und Projektmanagement im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit. Sie/Er stellt die relevanten Steuerungsinformationen für die politischen Entscheidungsträger zur Verfügung und nimmt somit eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Bildungsakteuren und kommunalen Entscheidern ein.

 

Voraussetzung für ein effizientes, effektives und zielorientiertes Arbeiten ist eine strategische Anbindung an die Führungsspitze, um eine breite Akzeptanz sowohl innerhalb der Kommune als auch bei den externen Partnern zu erzielen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Beschluss des Stadtrates vom 22. Januar 2015 hat die Stadt Erlangen zum 1. Februar 2015 bildungsrelevante Aufgaben im Bildungsbüro, das direkt dem Referat IV unterstellt ist, gebündelt.

 

Nach erfolgreicher Antragstellung erhält das Bildungsbüro seit 1. September 2015 Fördermittel im Rahmen des ESF-Projektes „Bildung integriert“ mit dem Ziel, ein umfassendes Bildungsmonitoring sowie eine systematische Bildungsberatung zu implementieren. Weitere Arbeitsschwerpunkte bilden die Ganztagsbildung sowie das Strategische Übergangsmanagement Schule – Beruf. Eine Ansiedlung der Aufgabe „Bildungskoordination“ im Bildungsbüro ist sachlich schlüssig, erfüllt das Erfordernis der Angliederung an „zentraler Stelle“ innerhalb der Kommunalverwaltung und bildet eine neutrale Basis sowohl für steuerungsunterstützende Funktionen als auch die Schnittstellenfunktion nach innen und nach außen.

 

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ beantragt das Bildungsbüro Erlangen zum Antragszeitpunkt 1.3.2016 beim BMBF die Finanzierung einer Personalstelle in Entgeltgruppe 13 TVöD für die Projektdauer von zwei Jahren. Bei erfolgreichem Projektantrag ist der Maßnahmenbeginn voraussichtlich im Frühsommer 2016 möglich.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

1.1.        Stellenplan

Die erforderliche Stammplanstelle für das Projekt wird durch Umwidmung einer der Planstellen aus dem Bereich der Clearingstelle (wird voraussichtlich zum 31.03.2016 aufgelöst) im Referat für Bildung, Kultur und Jugend geschaffen. Nach dem Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung eine entsprechende Organisationsverfügung erstellen. Nach Ende des Projekts
wird Referat IV den Antrag auf Einzug der Planstelle zum Stellenplan stellen.

 

 

1.2.        Finanzmittel

      Förderfähig für Kommunen in der Größenordnung von 100.000 Einwohnern sind die Kosten für eine Personalstelle sowie Reisekosten.

Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens über eine Laufzeit von zwei Jahren. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen für den Gesamtförderzeitraum von 2016 bis 2018 insgesamt 157.200,00 Euro.

 

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt. Die notwendigen Finanzmittel, die in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind, sind beim Finanzreferat für die Jahre 2017 und 2018 zum Haushalt anzumelden.

 

 

      Kalkulation:

 

Jahr 1

Jahr 2

Summe

Arbeitgeberbruttokosten (EG 13)

75.100,00 €

75.100,00 €

150.200,00 €

Dienstreisen

3.500,00 €

3.500,00 €

7.000,00 €

 

 

 

 

Summe

78.600,00 €

78.600,00 €

157.200,00 €

 

Dienstreisen werden bis zu einer Höhe von 3.500 Euro pro Jahr übernommen

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 7.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 150.200,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 157.200,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 



Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“