Betreff
Anfrage StR Dr. Richter im UVPA vom 01.12.2015 zu Spiegel "toter Winkel"
Vorlage
66/102/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient. Die Anfrage von Herrn Stadtrat Dr. Richter gilt hiermit als beantwortet.


Mit den gleichlautenden Fraktionsanträgen 044/2013 der GL sowie 04/2013 der SPD wurde die Verwaltung gem. Beschluss des UVPA vom 23.07.2013 beauftragt, die Erprobung von Spezialspiegeln "Black-Spot-Mirror" an zwei signifikanten Kreuzungen zur Entschärfung der "Toten-Winkel-Situation" durchzuführen. Nach Abstimmung in der AG Radverkehr wurden seitens der örtlichen Unfallkommission anhand der Unfallstatistik die Kreuzungen Nürnberger Straße/W.-v.-Siemens-Straße Fuß-Radweg Westen sowie die Einmündung Günther-Scharowsky-Straße / Cumianastraße Fuß-Radweg Westen festgelegt. Die Montage der Spiegel konnte im Dezember 2013 mit Mitteln der HH-Stelle 541.841 "Verbesserung Radverkehr" erfolgen. Der Kostenaufwand betrug dabei ca. 2.500,- €/Spiegel.

Nach mittlerweile 2-jähriger Erfahrung sind nach polizeilicher Unfallstatistik jeweils zwei Abbiegeunfälle an den genannten Örtlichkeiten im Beobachtungszeitraum zu verzeichnen. Dabei steht auch ein Unfall in Bezug zum BSM-Spiegel, bei dem angenommen werden kann, dass schwerere Verletzungen und größerer Sachschaden durch dessen Vorhandensein vermieden wurde.

Aus verkehrlicher Sicht ergibt sich derzeit folgende Betrachtung:

Unfälle beim Abbiegen nach rechts im Zusammenhang mit dem sogenannten toten Winkel ziehen in der Regel schwerwiegende, zum Teil auch tödliche Unfallfolgen nach sich. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, wenn an gefährlichen Kreuzungen und Einmündungen mit hohem Lkw- und Busabbiegeverkehr nach rechts Hilfsmittel – wie z.B. der Black-Spot-Mirror-Spiegel – zur Verfügung stehen. Die Spiegel sind relativ groß und auffällig, so dass sie speziell von Lkw- bzw. Busfahrern in der Regel gut erkannt und nach der Statistik wohl auch benutzt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erweiterung der Spiegelstandorte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit deshalb vorgesehen, soweit seitens der Unfallkommission ein entsprechender Bedarf festgestellt und empfohlen wird. Gegenwärtig ist dieser nicht vorhanden.


Anlagen:        Protokollvermerk