Betreff
Dachbegrünung der Erweiterung Kinderhaus Eltersdorf
Vorlage
242/127/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

In der BWA-Sitzung am 19.01.2016 wurde die Verwaltung aufgefordert, für die in dieser Sitzung beschlossene Erweiterung des Kinderhauses Eltersdorf zu prüfen, inwieweit hierfür eine Dachbegründung möglich wäre.

 

Das Ergebnis wird hiermit z.K. gegeben:

 

Die Erweiterung sieht eine Aufstockung der bisherigen Terrasse im 1.OG mit einer geringfügigen Auskragung über das EG hinaus vor, sodass die versiegelten Flächen nahezu gleich bleiben. Das Bestandsgebäude, das in seiner Kubatur ansonsten unangetastet bleibt, besitzt bereits ein flach geneigtes extensiv begrüntes Pultdach.

 

Im Zuge der Vor- bzw. Entwurfsplanung wurden - wie grundsätzlich üblich - die Möglichkeiten und Vorteile einer Begründung der Erweiterung geprüft und aus folgenden Gründen jedoch nicht weiter verfolgt:

 

-       Konstruktive Einschränkungen
Die Erweiterung wird, ebenso wie das Bestandsgebäude, in Holzbauweise ausgeführt. Hierbei muss äußerst penibel auf eine exakte Ausführung aller Folien, die als wasserführende Schicht oder auch als Dampfbremse wirken, geachtet werden. Ansonsten sind Schäden durch Feuchtigkeit im Bauwerk kaum zu vermeiden. Eine Dachbegrünung erhöht die bauphysikalische Komplexität im Holzbau zusätzlich. Nachdem die Oberfläche der Abdichtung im Sommer kühler bleibt, reduziert sich ein Rücktrocknungseffekt stark. Eine Belüftungsebene könnte Verbesserungen verschaffen, kann jedoch wegen der zu geringen Anschlusshöhen zum Bestandsgebäude nicht realisiert werden.

Das Regelwerk gibt hierzu folgendes vor: „Ausschlaggebend für den Aufbau der Dachbegrünung ist die Dachneigung. Am einfachsten zu realisieren ist eine Dachbegrünung bei einer Dachneigung zwischen 5 und 15 %, da hier einerseits keine baulichen Vorkehrungen gegen das Abrutschen des Substrates erforderlich sind und andererseits keine besondere Dränschicht zur Vermeidung von Staunässe benötigt wird.“ Ein geneigtes Dach ist wegen den notwendigen Raumhöhen und wegen den Anschlusshöhen jedoch hier nicht realisierbar.


Die zuvor erwähnte geringe – aber vorgegebene – Anschlusshöhe zum Bestandsdach lässt keine standardisierte, DIN-konforme Ausführung zu.

-       Unterhaltspflege
Der Nutzer sah aufgrund der Erfahrungen der schwierigen Pflege des Bestandsdachs eine Erweiterung der extensiven Begrünung kritisch. Trotz standardmäßig beauftragter Nachsorgepflege durch die Errichterfirma machte die Bepflanzung bei zu hohem Wuchs v.a. der Gräser schnell einen ungepflegten Eindruck, was sich dann negativ auf den Gesamteindruck des Gebäudes auswirkte.

-       Wirtschaftlichkeit
Die Erweiterung beschränkt sich auf eine relativ kleine Grundfläche von ca. 80 m². Da konstruktiv bedingt umlaufend ein Randstreifen von Bewuchs freizuhalten ist und zusätzlich noch ein Streifen im Bereich des Bestandsdachs verschattet wird, hätte insgesamt nur ein kleiner Teil zur Begrünung zur Verfügung gestanden. Dies führt erfahrungsgemäß zu relativ hohen Herstellungskosten pro Quadratmeter.

 

Aus diesen Gründen wurde auf eine Erweiterung der extensiven Begrünung verzichtet.

 


Anlagen:             -