Betreff
Strukturelle Weiterentwicklung der Kommunalen Familienbildung und Familienstützpunkte. Hier: Bedarfsplan und Konzept Familienbildung in Erlangen
Vorlage
51/076/2016
Aktenzeichen
IV/51/OIA-T.1795
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Der „Bedarfsplan und Konzept Familienbildung in Erlangen“ der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den „Bedarfsplan und das Konzept Familienbildung in Erlangen“ beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration einzureichen und damit die 2. Förderphase zu beantragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bedarfsplans und des Konzepts die Handlungsempfehlungen umzusetzen und das Auswahlverfahren für die Familienstützpunkte weiter zu betreiben.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die im Bedarfsplan und im Konzept „Familienbildung in Erlangen“ vorgeschlagenen und bereits beschlossenen Maßnahmen (siehe JHA und Bildungsausschuss am 16. Juli 2015) werden umgesetzt, um die Familien und insbesondere die Erziehungskompetenz der Eltern in Erlangen zu stärken.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Bedarfsplan sowie das Konzept sind Grundlage zur Beantragung der weiteren unbefristeten staatlichen Förderung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dienen als Basis für die weitere kommunale Arbeit rund um Familienbildung.

Der ausführliche Bedarfsplan und das Konzept zur Familienbildung liegen in der Sitzung auf.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Bewilligung der dauerhaften 2. Förderphase ist eine nachhaltige Familienbildungsarbeit, koordiniert durch die Stadt Erlangen, möglich.
Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen geschieht im Dialog mit der Planungsgruppe Familienbildung. Die Weiterentwicklung entlang der zentralen Erkenntnisse des Planungsprozesses und eine fortlaufende Evaluation werden sichergestellt.

Durch ein Auswahlverfahren werden die Standorte und Träger für Familienstützpunkte festgelegt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die 2. Phase wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration dauerhaft gefördert. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im vorletzten Jahr geborenen Kinder. Für jedes geborene Kinder sind 30 € veranschlagt. Für 2016 errechnen sich daraus 33.946 € (Personal- und Sachkosten). Die Kommune muss sich in derselben Höhe beteiligen.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

  67.928 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

  33.946 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Sachbericht

Das Stadtjugendamt beteiligt sich seit Februar 2014 am staatlichen Förderprogramm zur „Strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. 

Familienbildung ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Kommune die gesetzliche Aufgabe, für alle Kinder und Familien positive Lebensbedingungen zu schaffen und ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu gehört es laut Jugendhilfegesetz, allgemein die Erziehung in der Familie zu fördern und Eltern durch Angebote der Familienbildung zu stärken, so dass sie ihrer Erziehungsverantwortung gut nachkommen können (§ 16 SGB VIII).

 

Was ist Familienbildung?

Kurz gesagt bedeutet Familienbildung die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz.

Adressat von Familienbildung  sind alle Familien, unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihren sozialen und finanziellen Ressourcen.

 

Familienbildung hat in einer Kommune wichtige Aufgaben:

·      Sie beugt der Entstehung oder Zuspitzung von familiären und erzieherischen Problemlagen vor. Ungünstigen Entwicklungen und Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern wird durch frühe Einbindung der Eltern entgegengewirkt.

·      Familienbildung stärkt die elterliche Erziehungskompetenz und Selbstwirksamkeit und damit die Zuversicht, erzieherische Herausforderung bewältigen zu können.

·      Früh einsetzende Familienbildung trägt zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Geburt an bei.

·      Die präventive Wirkung auf ein gesundes und gedeihliches Aufwachsen von Kindern ist nachgewiesen.

·      Familienbildung leistet in einer Kommune einen wichtigen Beitrag zur Minimierung oder Vermeidung von Hilfen zur Erziehung.

 

Koordinierungsstelle Familienbildung

Für eine Kommune ist es wichtig, dass die Familienbildung bedarfsgerecht aufgestellt ist, so dass alle Eltern über alle Altersphasen ihrer Kinder hinweg einen leichten Zugang zu dem genau für sie passenden Angebot finden. Laut Gesetz kommt dem Jugendamt eine steuernde und planerische Aufgabe (nach §79/80 SGB VIII) zu, die Familienbildung in der Stadt entsprechenden den Erfordernisse der Familien zu gestalten.

 

 

Auf diesem Hintergrund erfolgt die Teilnahme des Stadtjugendamts am staatlichen Förderprogramm. Dank diesem konnte im Stadtjugendamt eine Koordinierungsstelle Familienbildung ins Leben gerufen werden. Sie ist seit Februar 2014 fest im Stadtjugendamt verankert und treibt mit 30 Std./Woche die Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung in Erlangen voran und vernetzt deren Akteure.

Unter Einbindung einer Planungsgruppe aus Vertretern der Familienbildung in Erlangen hat die Koordinierungsstelle den Bedarfsplan für Familienbildung in Erlangen erarbeitet.

 

Zum vorliegenden Bedarfsplan Familienbildung

 

Dieser Bedarfsplan stellt dar,

·         was es in Erlangen an Familienbildung gibt (Bestand),

·         was sich die Erlanger Eltern wünschen (Bedürfnisse) und

·         was Erlangen in Bezug auf Familienbildung braucht (Bedarf). 

 

Daraus ergeben sich Handlungsempfehlungen für eine gut aufgestellte Familienbildung in der Stadt Erlangen.

 

Der Bedarfsplan dient dem Sozialministerium als Entscheidungsgrundlage für die 2. Förderphase ab März 2016 und damit für eine unbefristete Weiterführung der staatlichen Förderung. Zudem ist der Bedarfsplan die Grundlage für die weitere  kommunale Arbeit rund um Familienbildung und wird von der Koordinierungsstelle regelmäßig fortgeschrieben.

 

Der Bedarfsplan Familienbildung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss ausliegen und wird bei Bedarf ergänzt mit einem mündlichen Bericht.

 

Familienstützpunkte

Im Rahmen des Förderprogramms sind in den sich beteiligenden Kommunen verpflichtend staatliche geförderte sogenannte Familienstützpunkte einzurichten.

 

Was sind Familienstützpunkte?

Familienstützpunkte sind sozialraumorientierte, wohnortnahe Anlauf- und Kontaktstellen für alle Familien. Sie übernehmen eine Orientierungs- und Lotsenfunktion für die Eltern. Sie erleichtern den Zugang zu Angeboten der Familienbildung, indem sie über passgenaue Unterstützungsangebote informieren und bei Bedarf an andere Einrichtungen weitervermitteln. Sie führen auch selbst Angebote der Familienbildung durch oder organisieren sie in Kooperation mit anderen Einrichtungen.

Die Familienstützpunkte werden an bestehende dezentrale Einrichtungen angegliedert und müssen in ihrem Profil und ihrer Verortung den spezifischen Zielsetzungen und Bedarfen einer Stadt entsprechen.

 

Handlungsempfehlungen und der aktuelle Stand

 

Der Jugendhilfeausschuss hat 16.Juli 2015 den Zwischenbericht mit Handlungsempfehlungen der Koordinierungsstelle Familienbildung beschlossen, so dass notwendige Kooperationen eingeleitet und erste Umsetzungsschritte erfolgen konnten.

 

Nachstehend eine Zusammenfassung der beschlossenen Maßnahmen mit Sachstand.

 

a)  Kooperation mit dem Landkreis beim „Familien-ABC“

Der Stadt Erlangen kooperiert künftig mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt bei dessen dort entwickelten und bewährten „Familien-ABC“ in Form einer halbjährlich erscheinenden gemeinsamen Broschüre und einer künftig gemeinsamen Homepage und eventuell einer app.  Dies schafft für alle Familien Transparenz über das vorhandene Angebot.

 

Inzwischen liegt ein unterzeichneter Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis vor. Im Frühling 2016 wird das erste gemeinsame Familien-ABC in Printversion erscheinen.

Die bestehende Homepage des „Familien-ABC“ des Landkreises wurde grafisch an einen gemeinsamen Auftritt mit der Stadt angepasst. Derzeit pflegen die Erlanger Anbieter ihre Familienbildungsangebote ein, so dass die Erlanger Familien diese bereits unter
www.familien-abc.net einsehen können. Die Öffentlichkeitsarbeit hierfür beginnt ab März 2016.

 

b)    Einrichtung eines zentralen Service „Familienbildung in Kindertageseinrichtungen

Der hervorragende Zugang von Kindertageseinrichtungen zu Familien muss mehr für Familienbildung genutzt werden. Dies stößt in Kitas aber wegen fehlender Zeit und angesichts oft sehr komplexer familiärer Herausforderungen an Grenzen.

Der Jugendhilfeausschuss ist der Empfehlung eines zentralen Services „Familienbildung in Kindertageseinrichtungen“ gefolgt. Dieser soll Arbeitserleichterungen und fachliche Hilfestellungen  für deren Mitarbeiter (sowie Schulen) in Bezug auf Familienbildung bieten und passende Referenten und Themen vermitteln.

Ein detailliertes Konzept hierfür ist noch zu erarbeiten und wird dem Jugendhilfeausschuss und Bildungsausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.

 

c)  Gezielte Einrichtung der Familienstützpunkte in Stadtteilen mit den höchsten Anteilen sozial benachteiligter und bildungsferner Familien

Es gibt in Erlangen einen großen Handlungsbedarf, den Zugang von bildungsfernen und sozial benachteiligten zu Familienbildung zu verbessern.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Erlanger Familienstützpunkte bedarfsgerecht in den Stadtteilen Bruck, Büchenbach, Anger und Röthelheimpark (Einzugsbereich Housing Area) anzusiedeln. Damit soll die Trägerschaft gezielt für die Stadtteile ausgewählt und festgelegt werden, in denen derzeit die meisten sozial benachteiligten und bildungsfernen Familien bzw. eher bildungsferne Migranten und Alleinerziehende leben.

Bei der Auswahl sind weitere Kriterien zu berücksichtigen:

·         Aufgrund der Bedarfslage sollen primär sozial benachteiligte und bildungsferne Familien die Zielgruppe der Familienbildungsarbeit des Familienstützpunkts sein.

·         Der Zugang muss für diese Zielgruppe niederschwellig und alltagsnah gestaltet werden, auch für Familien, deren Kinder nicht die hauseigene Einrichtung besuchen.

·         Die Einrichtung soll bereits altersübergreifend arbeiten (am besten vom Säuglings- bis einschließlich Grundschulalter, besser bis ins Jugendalter) und soll Familien konstant über alle Altersphasen der Kinder hinweg begleiten (z.B. Übergänge wie Schwangerschaft, Trennung, Schuleintritt/-wechsel, Pubertät).

·         Das Konzept des Familienstützpunkts soll sich an den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Stadtteils orientieren und örtliche Netzwerke einbeziehen.

 

Derzeit läuft das Auswahlverfahren. In Frage kommende Träger und Einrichtungen, die die Kriterien erfüllen, werden angesprochen und gebeten, bei Interesse eine Bewerbung einzureichen. Nachdem die Träger festgelegt sind, wird ein Konzept für die Arbeit der Familienstützpunkte erarbeitet.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Der ausführliche Bedarfsplan und das Konzept zur Familienbildung liegen in der Sitzung auf.