- Der „Bedarfsplan und Konzept Familienbildung in Erlangen“ der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den „Bedarfsplan und das Konzept Familienbildung in Erlangen“ beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration einzureichen und damit die 2. Förderphase zu beantragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bedarfsplans und des Konzepts die Handlungsempfehlungen umzusetzen und das Auswahlverfahren für die Familienstützpunkte weiter zu betreiben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die im Bedarfsplan und im Konzept „Familienbildung in Erlangen“ vorgeschlagenen und bereits beschlossenen Maßnahmen (siehe JHA und Bildungsausschuss am 16. Juli 2015) werden umgesetzt, um die Familien und insbesondere die Erziehungskompetenz der Eltern in Erlangen zu stärken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Bedarfsplan sowie das Konzept sind Grundlage zur Beantragung der weiteren unbefristeten staatlichen Förderung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dienen als Basis für die weitere kommunale Arbeit rund um Familienbildung.
Der ausführliche Bedarfsplan und das Konzept zur Familienbildung liegen in der Sitzung auf.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Bewilligung der dauerhaften
2. Förderphase ist eine nachhaltige Familienbildungsarbeit, koordiniert durch
die Stadt Erlangen, möglich.
Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen geschieht im Dialog mit der Planungsgruppe
Familienbildung. Die Weiterentwicklung entlang der zentralen Erkenntnisse des
Planungsprozesses und eine fortlaufende Evaluation werden sichergestellt.
Durch ein Auswahlverfahren werden die Standorte und Träger für Familienstützpunkte festgelegt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die 2. Phase wird vom Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Soziales, Familie und Integration dauerhaft gefördert.
Berechnungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im vorletzten Jahr geborenen
Kinder. Für jedes geborene Kinder sind 30 € veranschlagt. Für 2016 errechnen
sich daraus 33.946 € (Personal- und Sachkosten). Die Kommune muss sich in
derselben Höhe beteiligen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
67.928 € |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
33.946 € |
bei
Sachkonto: |
Weitere
Ressourcen |
|
Sachbericht
Das Stadtjugendamt beteiligt sich seit
Februar 2014 am staatlichen Förderprogramm zur „Strukturellen Weiterentwicklung
kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Familienbildung ist eine Aufgabe der
Jugendhilfe. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Kommune die
gesetzliche Aufgabe, für alle Kinder und Familien positive Lebensbedingungen zu
schaffen und ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu gehört es laut
Jugendhilfegesetz, allgemein die Erziehung in der Familie zu fördern und Eltern
durch Angebote der Familienbildung zu stärken, so dass sie ihrer Erziehungsverantwortung
gut nachkommen können (§ 16 SGB VIII).
Was
ist Familienbildung?
Kurz gesagt bedeutet Familienbildung die
Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz.
Adressat von Familienbildung sind alle Familien, unabhängig von ihrer
persönlichen Lebenssituation und ihren sozialen und finanziellen Ressourcen.
Familienbildung hat in einer Kommune wichtige Aufgaben:
·
Sie beugt der Entstehung
oder Zuspitzung von familiären und erzieherischen Problemlagen vor. Ungünstigen
Entwicklungen und Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern wird durch frühe
Einbindung der Eltern entgegengewirkt.
·
Familienbildung stärkt die
elterliche Erziehungskompetenz und Selbstwirksamkeit und damit die Zuversicht,
erzieherische Herausforderung bewältigen zu können.
·
Früh einsetzende
Familienbildung trägt zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit von Geburt an
bei.
·
Die präventive Wirkung auf
ein gesundes und gedeihliches Aufwachsen von Kindern ist nachgewiesen.
·
Familienbildung leistet in
einer Kommune einen wichtigen Beitrag zur Minimierung oder Vermeidung von
Hilfen zur Erziehung.
Koordinierungsstelle
Familienbildung
Für eine Kommune
ist es wichtig, dass die Familienbildung bedarfsgerecht aufgestellt ist, so
dass alle Eltern über alle Altersphasen ihrer Kinder hinweg einen leichten
Zugang zu dem genau für sie passenden Angebot finden. Laut Gesetz kommt dem
Jugendamt eine steuernde und planerische Aufgabe (nach §79/80 SGB VIII) zu, die
Familienbildung in der Stadt entsprechenden den Erfordernisse der Familien zu
gestalten.
Auf diesem Hintergrund erfolgt die Teilnahme des
Stadtjugendamts am staatlichen Förderprogramm. Dank diesem konnte im
Stadtjugendamt eine Koordinierungsstelle Familienbildung ins Leben gerufen
werden. Sie ist seit Februar 2014 fest im Stadtjugendamt verankert und treibt
mit 30 Std./Woche die Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung in
Erlangen voran und vernetzt deren Akteure.
Unter Einbindung
einer Planungsgruppe aus Vertretern der Familienbildung in Erlangen hat die
Koordinierungsstelle den Bedarfsplan für Familienbildung in Erlangen
erarbeitet.
Zum vorliegenden
Bedarfsplan Familienbildung
Dieser Bedarfsplan stellt dar,
·
was es
in Erlangen an Familienbildung gibt (Bestand),
·
was
sich die Erlanger Eltern wünschen (Bedürfnisse)
und
·
was
Erlangen in Bezug auf Familienbildung braucht (Bedarf).
Daraus ergeben sich Handlungsempfehlungen für eine gut aufgestellte Familienbildung in
der Stadt Erlangen.
Der Bedarfsplan dient dem
Sozialministerium als Entscheidungsgrundlage für die 2. Förderphase ab März
2016 und damit für eine unbefristete Weiterführung der staatlichen Förderung. Zudem ist der Bedarfsplan die Grundlage für
die weitere kommunale Arbeit rund um
Familienbildung und wird von der Koordinierungsstelle regelmäßig
fortgeschrieben.
Der Bedarfsplan Familienbildung wird in der
Sitzung des Jugendhilfeausschuss ausliegen und wird bei Bedarf ergänzt mit
einem mündlichen Bericht.
Familienstützpunkte
Im Rahmen des Förderprogramms sind in den sich beteiligenden Kommunen
verpflichtend staatliche geförderte sogenannte Familienstützpunkte einzurichten.
Was sind Familienstützpunkte?
Familienstützpunkte sind sozialraumorientierte, wohnortnahe Anlauf- und
Kontaktstellen für alle Familien. Sie übernehmen eine Orientierungs- und
Lotsenfunktion für die Eltern. Sie erleichtern den Zugang zu Angeboten der Familienbildung,
indem sie über passgenaue Unterstützungsangebote informieren und bei Bedarf an
andere Einrichtungen weitervermitteln. Sie führen auch selbst Angebote der
Familienbildung durch oder organisieren sie in Kooperation mit anderen
Einrichtungen.
Die Familienstützpunkte werden an bestehende dezentrale Einrichtungen
angegliedert und müssen in ihrem Profil und ihrer Verortung den spezifischen
Zielsetzungen und Bedarfen einer Stadt entsprechen.
Handlungsempfehlungen und
der aktuelle Stand
Der Jugendhilfeausschuss hat 16.Juli 2015
den Zwischenbericht mit Handlungsempfehlungen der Koordinierungsstelle
Familienbildung beschlossen, so dass notwendige Kooperationen eingeleitet und
erste Umsetzungsschritte erfolgen konnten.
Nachstehend eine Zusammenfassung der
beschlossenen Maßnahmen mit Sachstand.
a)
Kooperation mit dem Landkreis beim „Familien-ABC“
Der Stadt
Erlangen kooperiert künftig mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt bei dessen
dort entwickelten und bewährten „Familien-ABC“ in Form einer halbjährlich
erscheinenden gemeinsamen Broschüre und einer künftig gemeinsamen Homepage und
eventuell einer app. Dies schafft für
alle Familien Transparenz über das vorhandene Angebot.
Inzwischen
liegt ein unterzeichneter Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis vor.
Im Frühling 2016 wird das erste gemeinsame Familien-ABC in Printversion
erscheinen.
Die
bestehende Homepage des „Familien-ABC“ des Landkreises wurde grafisch an einen
gemeinsamen Auftritt mit der Stadt angepasst. Derzeit pflegen die Erlanger
Anbieter ihre Familienbildungsangebote ein, so dass die Erlanger Familien diese
bereits unter
www.familien-abc.net einsehen
können. Die Öffentlichkeitsarbeit hierfür beginnt ab März 2016.
b) Einrichtung
eines zentralen Service „Familienbildung in Kindertageseinrichtungen“
Der
hervorragende Zugang von Kindertageseinrichtungen zu Familien muss mehr für
Familienbildung genutzt werden. Dies stößt in Kitas aber wegen fehlender Zeit
und angesichts oft sehr komplexer familiärer Herausforderungen an Grenzen.
Der
Jugendhilfeausschuss ist der Empfehlung eines zentralen Services
„Familienbildung in Kindertageseinrichtungen“ gefolgt. Dieser soll
Arbeitserleichterungen und fachliche Hilfestellungen für deren Mitarbeiter (sowie Schulen) in
Bezug auf Familienbildung bieten und passende Referenten und Themen vermitteln.
Ein
detailliertes Konzept hierfür ist noch zu erarbeiten und wird dem
Jugendhilfeausschuss und Bildungsausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.
c)
Gezielte Einrichtung der Familienstützpunkte in
Stadtteilen mit den höchsten Anteilen sozial benachteiligter und bildungsferner
Familien
Es gibt
in Erlangen einen großen Handlungsbedarf, den Zugang von bildungsfernen und sozial
benachteiligten zu Familienbildung zu verbessern.
Der
Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Erlanger
Familienstützpunkte bedarfsgerecht in den Stadtteilen Bruck, Büchenbach, Anger
und Röthelheimpark (Einzugsbereich Housing Area) anzusiedeln. Damit soll die
Trägerschaft gezielt für die Stadtteile ausgewählt und festgelegt werden, in
denen derzeit die meisten sozial benachteiligten und bildungsfernen Familien
bzw. eher bildungsferne Migranten und Alleinerziehende leben.
Bei der
Auswahl sind weitere Kriterien zu berücksichtigen:
·
Aufgrund der Bedarfslage sollen primär
sozial benachteiligte und bildungsferne Familien die Zielgruppe der
Familienbildungsarbeit des Familienstützpunkts sein.
·
Der Zugang muss für diese Zielgruppe
niederschwellig und alltagsnah gestaltet werden, auch für Familien, deren
Kinder nicht die hauseigene Einrichtung besuchen.
·
Die Einrichtung soll bereits
altersübergreifend arbeiten (am besten vom Säuglings- bis einschließlich
Grundschulalter, besser bis ins Jugendalter) und soll Familien konstant über
alle Altersphasen der Kinder hinweg begleiten (z.B. Übergänge wie
Schwangerschaft, Trennung, Schuleintritt/-wechsel, Pubertät).
·
Das Konzept des Familienstützpunkts soll
sich an den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Stadtteils orientieren
und örtliche Netzwerke einbeziehen.
Derzeit
läuft das Auswahlverfahren. In Frage kommende Träger und Einrichtungen, die die
Kriterien erfüllen, werden angesprochen und gebeten, bei Interesse eine
Bewerbung einzureichen. Nachdem die Träger festgelegt sind, wird ein Konzept
für die Arbeit der Familienstützpunkte erarbeitet.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Der ausführliche Bedarfsplan und das Konzept zur Familienbildung liegen in der Sitzung auf.