Betreff
Lichtsignalanlage Fürther Str. / Felix-Klein-Str. - Nachrüstung eines Diagonalsignales (Antrag aus der BV Bruck am 6.10.2015)
Vorlage
613/077/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird mit der Planung zur Nachrüstung eines Diagonalsignales an der Lichtsignalanlage Fürther Str. / Felix-Klein-Str. beauftragt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sachverhalt:

Lt. Protokoll der Bürgerversammlung Bruck am 06.10.2015 (Anlage 1) wird die Signalisierung des Linksabbiegers in die Felix-Klein-Straße beantragt. In einem der Bürgerversammlung vorangegangenem Schreiben (Anlage 3) wird die scheinbare Problematik genauer geschildert. So sollen Linksabbieger, die gerade noch bei GELB und damit auch mit erhöhter Geschwindigkeit abbiegen wollen, regelmäßig die Fußgänger übersehen und dadurch gefährliche Situationen entstehen.

 

Einschätzung der Verwaltung:

Ein höheres Gefahrenpotential als an anderen Lichtsignalanlagen kann nicht erkannt werden. Zum einen liegt mit der bedingt verträglichen Freigabe des Linksabbiegers und der parallelen Fußgängerfurt eine absolut übliche Standardsituation wie an fast allen (signalisierten und unsignalisierten) Knotenpunkten in Erlangen und Deutschland vor. Zum anderen herrscht eine exzellente Sichtbeziehung zwischen den Linksabbiegern und der Fußgängerfurt. Da der Linksabbieger in einem sehr spitzen Winkel (deutlich unter 90 Grad) abbiegen muss, kann auch keine zu hohe Abbiegegeschwindigkeit erreicht werden.

 

Gut nachvollziehbar ist, dass die Linksabbieger gerade zum Ende der Grünzeit „noch schnell“ räumen wollen und dabei evtl. sich noch auf der Furt befindliche Fußgänger übersehen, zumal das Fußgängersignal zu dieser Zeit bereits ROT zeigt. Dies ist ein eindeutiges Fehlverhalten, welches durch die nicht ausreichende Leistungsfähigkeit verstärkt wird.

 

Die gewünschte komplette Trennung der Signalisierung des Linksabbiegers von der parallelen Fußgängerfurt ist leider nicht möglich. Zum einen sind die Aufstelllängen des Linksabbiegers nicht ausreichend lang. Bei ROT wartende Linksabbieger würden die Geradeaus-Spur überstauen. Zum anderen ist die Spurbreite des Linksabbiegers sehr schmal. Somit kann es passieren, dass das Detektionsfeld für das Signal des Linksabbiegers vom Geradeverkehr auf der Nachbarspur ausgelöst würde. Die Recherche zum Unfallgeschehen hat ergeben, dass der Konflikt Linksabbieger / Fußgängerfurt unauffällig ist. Eine komplette Trennung der Signalisierung wird somit auch nicht für zwingend erforderlich gehalten.

 

Fazit:

Da diese Furt jedoch der Schulwegsicherung dient (Nutzung u.a. durch Schüler der Elsner-Grundschule sowie Vorschulkinder des städt. Kindergartens Sandbergstraße) ist besondere Sorgfalt geboten. Ebenfalls ist unstrittig, dass die Verkehrsmengen des Linksabbiegers in hoch belasteten Zeiten oft nicht abgewickelt werden können und daher Verbesserungspotential herrscht.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb die Lösung gemäß Anlage 2 vor. Innerhalb des Knotenpunktes wird ein sog. „Diagonalsignal“ nachgerüstet. Damit kann der Linksabbieger mittels Grünpfeil in den relevanten Signalprogrammen eine gesicherte Zugabezeit angezeigt bekommen, während die Fußgängerfurt bereits ROT hat. Somit können Linksabbieger und Fußgängerfurt v.a in Spitzenverkehrszeiten zumindest zeitweise voneinander entkoppelt werden. Ebenfalls wird durch die zusätzliche Grünzeit der „Druck“ aus dem hoch belasteten Linksabbieger herausgenommen. Die Leistungsfähigkeit des Linksabbiegers erhöht sich, da mehr Fahrzeuge im Umlauf räumen können. Riskante Manöver zur GRÜN-Ende werden vermieden, da die Verkehrsteilnehmer wissen, dass sie im Anschluss noch eine eigene GRÜN-Phase bekommen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Lichtsignalanlage Fürther Str. / Felix-Klein-Str wird entsprechend Anlage 2 nachgerüstet.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Erweiterung sind sowohl die Hardware (Signalgeber, Detektor) als auch die Software (Steuerung) der Anlage zu ergänzen bzw. anzupassen. Die technische Machbarkeit (Platzreserven im Steuergerät, Nachrüstung der Verkabelung) wurde geprüft und ist gegeben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Auf Basis des vorliegenden Vorabzuges wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme (Hardware, Software) auf ca. 8.000,- € geschätzt.

 

Investitionskosten:

  8.000,-

bei IPNr.: 541.904

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk      

                   sind nicht vorhanden und bei positivem Beschluss von Amt 66 für das

                       Haushaltsjahr 2017 zu beantragen


Anlagen:        Anlage 1 – Auszug Protokoll BV Bruck

                        Anlage 2 – Signallageplan Vorabzug

                        Anlage 3 – Bürgerschreiben