Die Verwaltung wird mit der Planung zur Nachrüstung eines Diagonalsignales an der Lichtsignalanlage Fürther Str. / Felix-Klein-Str. beauftragt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sachverhalt:
Lt. Protokoll der Bürgerversammlung Bruck am 06.10.2015 (Anlage 1) wird die Signalisierung des Linksabbiegers in die Felix-Klein-Straße beantragt. In einem der Bürgerversammlung vorangegangenem Schreiben (Anlage 3) wird die scheinbare Problematik genauer geschildert. So sollen Linksabbieger, die gerade noch bei GELB und damit auch mit erhöhter Geschwindigkeit abbiegen wollen, regelmäßig die Fußgänger übersehen und dadurch gefährliche Situationen entstehen.
Einschätzung
der Verwaltung:
Ein höheres
Gefahrenpotential als an anderen Lichtsignalanlagen kann nicht erkannt werden.
Zum einen liegt mit der bedingt verträglichen Freigabe des Linksabbiegers und
der parallelen Fußgängerfurt eine absolut übliche Standardsituation wie an fast
allen (signalisierten und unsignalisierten) Knotenpunkten in Erlangen und
Deutschland vor. Zum anderen herrscht eine exzellente Sichtbeziehung zwischen
den Linksabbiegern und der Fußgängerfurt. Da der Linksabbieger in einem sehr
spitzen Winkel (deutlich unter 90 Grad) abbiegen muss, kann auch keine zu hohe
Abbiegegeschwindigkeit erreicht werden.
Gut
nachvollziehbar ist, dass die Linksabbieger gerade zum Ende der Grünzeit „noch
schnell“ räumen wollen und dabei evtl. sich noch auf der Furt befindliche
Fußgänger übersehen, zumal das Fußgängersignal zu dieser Zeit bereits ROT
zeigt. Dies ist ein eindeutiges Fehlverhalten, welches durch die nicht
ausreichende Leistungsfähigkeit verstärkt wird.
Die gewünschte komplette Trennung der Signalisierung des Linksabbiegers von der parallelen Fußgängerfurt ist leider nicht möglich. Zum einen sind die Aufstelllängen des Linksabbiegers nicht ausreichend lang. Bei ROT wartende Linksabbieger würden die Geradeaus-Spur überstauen. Zum anderen ist die Spurbreite des Linksabbiegers sehr schmal. Somit kann es passieren, dass das Detektionsfeld für das Signal des Linksabbiegers vom Geradeverkehr auf der Nachbarspur ausgelöst würde. Die Recherche zum Unfallgeschehen hat ergeben, dass der Konflikt Linksabbieger / Fußgängerfurt unauffällig ist. Eine komplette Trennung der Signalisierung wird somit auch nicht für zwingend erforderlich gehalten.
Fazit:
Da diese Furt jedoch der Schulwegsicherung dient (Nutzung u.a. durch Schüler der Elsner-Grundschule sowie Vorschulkinder des städt. Kindergartens Sandbergstraße) ist besondere Sorgfalt geboten. Ebenfalls ist unstrittig, dass die Verkehrsmengen des Linksabbiegers in hoch belasteten Zeiten oft nicht abgewickelt werden können und daher Verbesserungspotential herrscht.
Die Verwaltung schlägt deshalb die Lösung gemäß Anlage 2 vor. Innerhalb des Knotenpunktes wird ein sog. „Diagonalsignal“ nachgerüstet. Damit kann der Linksabbieger mittels Grünpfeil in den relevanten Signalprogrammen eine gesicherte Zugabezeit angezeigt bekommen, während die Fußgängerfurt bereits ROT hat. Somit können Linksabbieger und Fußgängerfurt v.a in Spitzenverkehrszeiten zumindest zeitweise voneinander entkoppelt werden. Ebenfalls wird durch die zusätzliche Grünzeit der „Druck“ aus dem hoch belasteten Linksabbieger herausgenommen. Die Leistungsfähigkeit des Linksabbiegers erhöht sich, da mehr Fahrzeuge im Umlauf räumen können. Riskante Manöver zur GRÜN-Ende werden vermieden, da die Verkehrsteilnehmer wissen, dass sie im Anschluss noch eine eigene GRÜN-Phase bekommen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Lichtsignalanlage Fürther Str. / Felix-Klein-Str wird entsprechend Anlage 2 nachgerüstet.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Für die Erweiterung sind sowohl die Hardware
(Signalgeber, Detektor) als auch die Software (Steuerung) der Anlage zu
ergänzen bzw. anzupassen. Die technische Machbarkeit (Platzreserven im
Steuergerät, Nachrüstung der Verkabelung) wurde geprüft und ist gegeben.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Auf Basis des vorliegenden Vorabzuges wurden
die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme (Hardware, Software) auf ca. 8.000,- € geschätzt.
Investitionskosten: |
€ 8.000,- |
bei
IPNr.: 541.904 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden und bei positivem Beschluss von Amt 66 für das
Haushaltsjahr 2017 zu beantragen
Anlagen: Anlage 1 – Auszug Protokoll BV Bruck
Anlage 2 – Signallageplan Vorabzug
Anlage 3 – Bürgerschreiben