Betreff
Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus in Erlangen, Sieglitzhofer Str. 2; Ersatzneubau des Löhekinderhauses - hier: Förderung der 12 neuen Krippenplätze nach dem Förderprogramm 2015 - 2018
Vorlage
512/023/2016
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage

Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung (GKV) erhält für den Ersatzneubau des Löhe-Kinderhauses der Kirchengemeinde St. Markus gemäß des Programms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 - 2018 einen weiteren Bauzuschuss für die 12 neu geschaffenen Betreuungsplätze für unter-3-Jährige in Höhe von 117.600,00 €


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Neben der bereits mit Stadtratsbeschluss vom 27.11.2014 (siehe Anlage) bewilligten Bezuschussung des Ersatzneubaus für das Löhe-Kinderhaus gemäß FAG erhält die evangelische Gesamtkirchenverwaltung die zusätzliche staatliche Förderung in Höhe von 117.600,00 Euro gemäß der „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Am 21. September 2015 hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 bekannt gegeben. Diese Änderung trat mit Wirkung zum 01. Oktober 2015 in Kraft und gilt für alle Investitionsvorhaben zur Neuschaffung von Plätzen für Unter-3-Jährige, welche ab 01. April 2014 begonnen wurden. Diese Zuwendung erfolgt als Zuschlag in Form einer platzbezogenen Pauschale zur Zuweisung nach Art. 10 FAG und zwar in Höhe von 9.800,00 € / Platz.  

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Während der Planung und bei Einbringung des Vorhabens in die Ausschüsse Ende 2014 war noch nicht ersichtlich, ob und in welcher Form das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz ab 2015 wieder aufgelegt wird. Daher wurde 2014 bei der Berechnung der förderfähigen Kosten sowie der staatlichen und kommunalen Zuschüsse Art. 10 FAG zugrunde gelegt. Die Beantragung bei der Regierung erfolgte so, dass bei einer Neuregelung automatisch die neue Krippenförderung gewährt wird.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Bisherige Kosten und Finanzierung ergänzt um die zusätzliche Förderung für die Schaffung von 12 neuen Krippenplätzen:

Die Kosten pro Platz betragen rd. 26.109,00 € (KGr. 300, 400, 500, 700)

Kosten und Kostenaufteilung:

Gesamtkosten laut Kostenschätzung

KGr. 200 - 700

  2.396.628,05 €

förderfähige Baukosten

KGr. 300, 400, 500, 700

  2.271.478,36 €

nicht förderfähige Baukosten

KGr. 200, 600

     125.149,69 €

 

Finanzierung im Detail:

FAG-Förderung

staatlicher Anteil

zuweisungsfähige Fläche nach Summenraumprogramm: 471,00 m²

471 x 3.883,00 € x 80 % x 40 %

rd. 585.000,00 €

städtischer Anteil

471 x 3.883,00 € x 80 % - 585.000,00 €

rd. 878.114,00 €

FAG-Gesamtzuschuss

 

  1.463.114,00 €

 

 

    

Krippenförderung gem. Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 - 2018  

staatlicher Anteil

12 Krippenplätze x 9.800 €

   117.600,00 €

 

 

 

Gesamtförderbetrag

 

  1.580.714,00 €

Kostenanteil Träger

2.396.628,05 € - 1.580.714,00 €

     815.914,05 €

 

Zusätzliche Kosten:

Investitionskosten:

117.600,00 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

117.600,00 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                sind nicht vorhanden


Anlagen: StR-Beschluss 27.11.2014 Vorlage Nr. 512/004/2014