hier: Bedarfsbeschluss gem. DA- Bau 5.3
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss sieht die Notwendigkeit zur Errichtung einer Eingangszone für die Abt. 501 (Jobcenter) in den Räumen 514 und 515 im 5. OG des Rathauses als dringlich an und beschließt den Bedarf hierfür gem. DA- Bau 5.3.
Mit der baulichen Umsetzung entsprechend dem Vorbild der Eingangszone des Ausländeramtes im 3. OG soll im Jahr 2017 begonnen werden. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 180.000 € für Bau- und Einrichtungskosten für den Haushalt 2017 anzumelden.
Der starke Publikumsverkehr im Jobcenter hat schon immer für beengte
Verhältnisse in den Fluren des 5. OG während der Öffnungszeiten gesorgt – zumal
die Flure im 5. OG enger sind, als in den darunter liegenden Geschossen des
Rathauses. Bedingt durch die Schwierigkeiten, ausreichend Personal für die
Arbeit im Jobcenter zu gewinnen, mussten darüber hinaus auch noch die
Öffnungszeiten seit längerer Zeit eingeschränkt werden.
Im vergangenen Jahr hat sich die Situation noch weiter drastisch verschärft,
weil durch die deutlich gestiegenen Asylbewerberzahlen nach dem Auszug des
Fallmanagements auch noch das aufgestockte Personal der
AWO-Asylbewerberbetreuung in das 5. OG umgezogen ist und damit – zusätzlich zu
den HartzIV-Kunden – ein Großteil des Publikumsverkehrs durch Asylbewerber im
5. OG abgewickelt wird. Dabei war der Andrang – insb. zu den Öffnungszeiten der
Zahlstelle – oft so groß, dass die Abwicklung von Kundenterminen bei den SGB
II-Sachbearbeitern manchmal nur mit Mühe aufrechtzuerhalten war, bzw.
gelegentlich sogar nicht mehr stattfinden konnte.
Seit dem Jahreswechsel findet im 5. OG auch die Ausgabe des neuen
ErlangenPasses statt, wodurch sich der ohnehin schon hohe Publikumsandrang auf
den engen Fluren noch weiter verschärft hat.
Eine Lösung, bzw. eine Entschärfung der Problematik könnte sich durch
Schaffung einer Eingangszone in den Räumen 514 und 515 nach dem Vorbild der
Eingangszone des Ausländeramts im 3. OG ergeben. Diese beiden Zimmer liegen
gegenüber dem Aufzug und sind damit auch außerhalb der Öffnungszeiten des
Sozialamtes für unsere Kunden zugänglich. Durch die Einrichtung einer
Eingangszone in diesen Räumen könnte somit auch während der Schließzeiten des
Sozialamtes eine ständig geöffnete Anlaufstelle für Kunden aus dem Jobcenter,
für Kunden der ErlangenPass-Stelle und evtl. auch für Asylbewerber geschaffen
werden. Der Bürgerservice für die Kunden der im 5. OG angesiedelten
Dienststellen könnte dadurch deutlich verbessert und ausgeweitet werden, da in
der Eingangszone zentral einfachere Angelegenheiten erledigt, sowie Auskünfte
und Informationen gegeben werden könnten. Der Publikumsandrang in den
Sachbearbeiter-Fluren könnte dadurch deutlich entlastet werden. Zusätzliches
Personal hierfür wäre nicht erforderlich, da nach den Vorstellungen des
Sozialamts die personelle Besetzung der Eingangszone durch eine schichtweise
Besetzung der beteiligten Dienststellen sichergestellt werden sollte.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der Sozial- und
Gesundheitsausschuss die offizielle Bedarfsanerkennung nach der DA-Bau für eine
solche Einrichtung einer Eingangszone im 5. OG zur Entlastung des
Publikumsandrangs – und gleichzeitig zur deutlichen Verbesserung des
Bürgerservices im Sozialamt – ausspricht. Bei der räumlichen Planung und bei
der Ermittlung des benötigten Mittelbedarfs hat sich die Verwaltung an den
Angaben aus dem Bedarfsbeschluss des HFPA vom 13.05.2015 für die Einrichtung
einer Eingangszone im Ausländeramt orientiert.
Anlagen: 1. Planentwurf des GME vom 09.08.2013 für die Einrichtung einer Eingangszone im Ausländeramt