Betreff
Schaffung einer Eingangszone für Abt. 501 (Jobcenter) im 5. OG des Rathauses;
hier: Bedarfsbeschluss gem. DA- Bau 5.3
Vorlage
50/046/2016
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss sieht die Notwendigkeit zur Errichtung einer Eingangszone für die Abt. 501 (Jobcenter) in den Räumen 514 und 515 im 5. OG des Rathauses als dringlich an und beschließt den Bedarf hierfür gem. DA- Bau 5.3.

Mit der baulichen Umsetzung entsprechend dem Vorbild der Eingangszone des Ausländeramtes im 3. OG soll im Jahr 2017 begonnen werden. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 180.000 € für Bau- und Einrichtungskosten für den Haushalt 2017 anzumelden.


Der starke Publikumsverkehr im Jobcenter hat schon immer für beengte Verhältnisse in den Fluren des 5. OG während der Öffnungszeiten gesorgt – zumal die Flure im 5. OG enger sind, als in den darunter liegenden Geschossen des Rathauses. Bedingt durch die Schwierigkeiten, ausreichend Personal für die Arbeit im Jobcenter zu gewinnen, mussten darüber hinaus auch noch die Öffnungszeiten seit längerer Zeit eingeschränkt werden.

Im vergangenen Jahr hat sich die Situation noch weiter drastisch verschärft, weil durch die deutlich gestiegenen Asylbewerberzahlen nach dem Auszug des Fallmanagements auch noch das aufgestockte Personal der AWO-Asylbewerberbetreuung in das 5. OG umgezogen ist und damit – zusätzlich zu den HartzIV-Kunden – ein Großteil des Publikumsverkehrs durch Asylbewerber im 5. OG abgewickelt wird. Dabei war der Andrang – insb. zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle – oft so groß, dass die Abwicklung von Kundenterminen bei den SGB II-Sachbearbeitern manchmal nur mit Mühe aufrechtzuerhalten war, bzw. gelegentlich sogar nicht mehr stattfinden konnte.

Seit dem Jahreswechsel findet im 5. OG auch die Ausgabe des neuen ErlangenPasses statt, wodurch sich der ohnehin schon hohe Publikumsandrang auf den engen Fluren noch weiter verschärft hat.

Eine Lösung, bzw. eine Entschärfung der Problematik könnte sich durch Schaffung einer Eingangszone in den Räumen 514 und 515 nach dem Vorbild der Eingangszone des Ausländeramts im 3. OG ergeben. Diese beiden Zimmer liegen gegenüber dem Aufzug und sind damit auch außerhalb der Öffnungszeiten des Sozialamtes für unsere Kunden zugänglich. Durch die Einrichtung einer Eingangszone in diesen Räumen könnte somit auch während der Schließzeiten des Sozialamtes eine ständig geöffnete Anlaufstelle für Kunden aus dem Jobcenter, für Kunden der ErlangenPass-Stelle und evtl. auch für Asylbewerber geschaffen werden. Der Bürgerservice für die Kunden der im 5. OG angesiedelten Dienststellen könnte dadurch deutlich verbessert und ausgeweitet werden, da in der Eingangszone zentral einfachere Angelegenheiten erledigt, sowie Auskünfte und Informationen gegeben werden könnten. Der Publikumsandrang in den Sachbearbeiter-Fluren könnte dadurch deutlich entlastet werden. Zusätzliches Personal hierfür wäre nicht erforderlich, da nach den Vorstellungen des Sozialamts die personelle Besetzung der Eingangszone durch eine schichtweise Besetzung der beteiligten Dienststellen sichergestellt werden sollte.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss die offizielle Bedarfsanerkennung nach der DA-Bau für eine solche Einrichtung einer Eingangszone im 5. OG zur Entlastung des Publikumsandrangs – und gleichzeitig zur deutlichen Verbesserung des Bürgerservices im Sozialamt – ausspricht. Bei der räumlichen Planung und bei der Ermittlung des benötigten Mittelbedarfs hat sich die Verwaltung an den Angaben aus dem Bedarfsbeschluss des HFPA vom 13.05.2015 für die Einrichtung einer Eingangszone im Ausländeramt orientiert.

 

 


Anlagen:        1. Planentwurf des GME vom 09.08.2013 für die Einrichtung einer Eingangszone im Ausländeramt