Betreff
Generalsanierung des städt. Hortes Sonnenblume, Reinigerstraße 7; Bedarfsbeschluss nach DABau 5.3.
Vorlage
512/021/2016
Aktenzeichen
IV/51/512/KT005-2136
Art
Beschlussvorlage

Der vorgestellten Finanz-, Zeit- und Bedarfsplanung für die Generalsanierung des städtischen Hortes Sonnenblume in der Reinigerstraße 7 mit einer maximalen Platzzahl von 75 unter Einbeziehung der bisherigen Hausmeisterwohnung im EG wird gemäß DA-Bau 5.3 zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Betreuungsangebot für Schulkinder im Einzugsgebiet wird damit dauerhaft sichergestellt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bedarf

 

Die dringend erforderliche Generalsanierung des Hortes beseitigt eklatante, seit vielen Jahren bekannte und auch immer wieder von der Regierung von Mittelfranken beanstandete Bau- und energetische Mängel. Außerdem wird das bisherige stark defizitäre Raumprogramm verbessert, so dass die bisher auf 70 begrenzte Platzzahl künftig auf die für 3 Organisationseinheiten (Gruppen) übliche Zahl von 75 erweitert werden kann.

 

Die Friedrich Rückert-Schule wird im laufenden Schuljahr 2015/16 von 263 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1-4 besucht. Die schulische Mittagsbetreuung bietet derzeit für 75 Kinder eine Betreuung an, 116 Plätze stehen in Einrichtungen der Jugendhilfe zur Verfügung. Die Versorgungsquote des Sprengels in diesem Sprengel liegt mit 72,6% leicht hinter dem stadtweiten Schnitt von 81%.

Der Erweiterungsbedarf an Betreuungsplätzen in diesem Sprengel wird auch von den Fachkräften vor Ort bestätigt. Der Umfang dieses Ausbaubedarfes wird mittelfristig von zwei Faktoren bestimmt. Den Plänen zur Nachverdichtung im Wohngebiet westlich der Nürnberger Straße und dem Fortgang der Etablierung eines offenen Ganztagesangebotes im Kombimodell an der Rückert-Schule (voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18).

Da eine Ausweitung auf 4 Gruppen im Bestandsbaukörper und auf dem genutzten Grundstück bauplanerisch und wirtschaftlich unangemessen erscheint, befürwortet die Jugendhilfeplanung die Pläne zur Ausweitung des Platzangebotes um fünf weitere Plätze.

Alle möglichen Alternativplanungen, die nicht wenigstens den aktuellen Bestand erhalten, sind nach aktuellem Kenntnisstand der Jugendhilfeplanung nicht bedarfsangemessen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Voruntersuchungen / Raumprogramm

Die Untersuchungen der Verwaltung zum Bestandsgebäude haben folgendes ergeben:

Das Bestandsgebäude wird entkernt und energetisch saniert. Die Anordnung der Räume im Gebäude wird optimiert (Küche künftig nicht mehr im Obergeschoss und mit ausreichend Lagerkapazitäten ergänzt, Verlagerung aller Gruppen- und Nebenräume sowie des Mehrzweckraums in gut belichtete und ausreichend hohe Räume in den oberen Geschossen, Einbau eines funktionalen Werkraums in einen Teilbereich des Kellers, erstmalige Schaffung eines adäquaten Personalraums u.a.). Zur Bewältigung des Raumprogrammes wird die Fläche der bisherigen Hausmeisterwohnung umgewidmet und dem Hort zugeschlagen. Für den Hausverwalter muss eine entsprechende Ersatzwohnung gefunden werden.

 

Der Hort wird barrierefrei gestaltet, indem ein Personenaufzug mit 3 Haltestellen integriert wird und eine Rampe die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses gewährleistet. Zudem wird eine Behindertentoilette geschaffen.

 

Vor fünf Jahren wurden die Sanitäranlagen und vor 9 Jahren das Dach des Objektes saniert. Die damaligen Investitionen können in die neue Planung integriert werden, was der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu Gute kommt.

 

Der Hortbetrieb während der Bauzeit wird aller Voraussicht nach in Containern stattfinden. Mögliche Containerstandorte werden derzeit von der Verwaltung geprüft.

Termine

Der Zeitplan wird ganz wesentlich bestimmt durch die kurzfristig in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR), welche der Stadt Erlangen eine außergewöhnlich gute Refinanzierung dieses Projekts ermöglicht (näheres dazu siehe unter 4. Ressourcen).

Kurzübersicht geplanter Termine:

Bewerbung zum KInvFR zum 15.02.2016 (bereits erfolgt)
Antrag FAG ca. Sommer 2016

Planungsphase in 2016 bis 2017
Baubeginn 2.Quartal 2017
Baufertigstellung 2018

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel für das Projekt sind in Höhe von 1.650.000,- € im Investitionsprogramm eingestellt. Die Verteilung ist wie folgt vorgesehen:

 

2015:         250.000,- € (Planung, Baubeginn)

2016:         200.000,- €

2017:         900.000,- €  (500.000,- € VE)

2018:         300.000,- €.

 

 

Den Untersuchungen der Verwaltung liegt noch keine konkrete Planung zu Grunde. Die Grobkostenermittlung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von
+/- 30% ermittelt werden.

2015 konnte erst verzögert -nach Besetzung der projektsteuernden Stelle in Abt. 512- mit dem Projekt begonnen werden.

 

Angesichts der schwierigen Haushaltslage für 2016 war geplant, das Projekt -mit seiner üblichen regulären Refinanzierung durch FAG-Zuwendungen (ca. 450.000,- € - das entspricht lediglich ca. 23,5 % der geschätzten Kosten)- zeitlich nach hinten zu verlegen.

 

Die kurzfristig in Kraft getretenen Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) stellen nun einen bemerkenswert hohen Refinanzierungsanteil von ca. 60 % der geschätzten Kosten in Aussicht, was einer Zuschusssumme nach KInvFR plus FAG von ca. 1.014.000,- € entspricht. Um der Stadt Erlangen diese unerwarteten Mehreinnahmen von über 500.000,- € zu sichern, hat sich das GME mit diesem Projekt rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss (15.02.2016) zur Aufnahme in das Programm beworben.

 

 

Investitionskosten:

1.650.000,- €

bei IPNr.: 365C.404

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.014.000,- €

bei IPNr.: 365C.404ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365C.404

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: