Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt" am 25.11.2015;
Bevorrechtigung des Radverkehrs im Verlauf der Fahrradachse Friesenweg / Neumühlsteg
Vorlage
32-1/032/2015
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die unter Nummer II gemachten Ausführungen dienen zur Kenntnis.


In der Bürgerversammlung (BV) für das Versammlungsgebiet "Gesamtstadt" am 25.11.2015 wurde aus der Bürgerschaft über einen Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Kfz. an der Kreuzung Friesenweg/Neumühlsteg/Bayernstraße berichtet. Die Bürger wurden informiert, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, eine Bevorrechtigung der Radwegachse Friesenweg/Neumühlsteg nach dem Erlanger Standardmodell jedoch vorgesehen ist. Dies halten die Bürger für besonders gefährlich und bitten Vorrichtungen - z. B. Bodenschwellen bzw. versetzte Schranken - auf dem abschüssigen Friesenweg einzubauen, um so die Geschwindigkeit des Radverkehrs zum Schutz vor Unfällen zu verringern. Der Antrag wird mit Mehrheit der anwesenden Bürger angenommen.


Im Zuge des in der BV zugesagten Ortstermins am 8.12.2015 berichtet die anwesende Bürgerschaft (1 Bürgerin sowie 2 Bürger) über die gegenwärtig auftretenden gefährlichen Situationen. Sie befürchten mit Bevorrechtigung der Fahrradachse eine Zunahme der gefährlichen Situationen und Unfällen und bitten um Beibehaltung der gegenwärtigen Unterordnung des Radverkehrs.


Die städtischen Fachdienststellen und die Polizei weisen darauf hin, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Zur Verdeutlichung der gegenwärtig bestehenden Vorfahrtsregelung wurden Gelbmarkierungen aufgetragen. Weiter sind die Vertreter der Stadtverwaltung und Polizei der Auffassung, dass mit Aufstellung der Beschilderung und Markierung eines Fußgängerüberweges sowie roter Markierung des Radwegteils mit Fahrradsymbolen sowie entsprechender Beleuchtung die neue Vorfahrtsregelung für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar sein wird. Fahrzeugführer auf der Bayernstraße müssen sich dem Kreuzungsbereich dann mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und müssen gegebenenfalls anhalten. Bei entsprechendem Verhalten sind keine Sicherheitsbedenken zu erwarten.

Mit Schreiben vom 14.1.2016 hat sich der Bürger an die Regierung von Mittelfranken gewendet und diese gebeten, im Rahmen der Funktion als Fachaufsichtsbehörde die rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Maßnahme mit Änderung der Vorfahrtsregelung zu prüfen und über das Ergebnis zu informieren sowie ggf. weitere Maßnahmen zu veranlassen.


Die Stadt Erlangen wurde ihrerseits von der Regierung aufgefordert bis zum 15.2.2016 eine Stellungnahme unter Beteiligung der Polizei abzugeben. Bis zum Abschluss des fachaufsichtlichen Verfahrens bleibt die gegenwärtige Vorfahrtsregelung (Vorfahrt Bayernstraße) bestehen.

 

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Ausschussmitglieder über das Ergebnis informiert und der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt zur Beschlussfassung vorgelegt.